Die Suche ergab 285 Treffer
- 24.12.2020, 14:47
- Forum: Rechtsanwaltsfachangestellten-Ausbildung
- Thema: Neue Azubi und Unsicherheiten
- Antworten: 3
- Zugriffe: 3430
Re: Neue Azubi und Unsicherheiten
So ging es mir am Anfang auch, in unserer Generation hat man nunmal kein Faxgerät mehr daheim und muss es dementsprechend lernen. Wenn dir das zweimal gezeigt wird, hat man das aber schnell drauf, das ist nicht schwierig. Und beim Kopierer nutzt du eh immer nur dieselben 4-5 Funktionen und wenn es m...
- 24.12.2020, 13:39
- Forum: RVG ab 1.8.2013
- Thema: Auslagen mehrere Gerichtstermine
- Antworten: 4
- Zugriffe: 384
Re: Auslagen mehrere Gerichtstermine
Und kleine Ergänzung: wenn das so stimmt, wie schreibe ich das dann richtig in die Rechnung?
Mein Vorschlag:
Nr. 7005 RVG (0-4): 25 EUR
Nr. 7003 RVG angenommen 50 km: 15 EUR
Begrenzt durch Vorbemerkung 7 Abs. 3 (40+15)/2: 27,50 EUR
Mein Vorschlag:
Nr. 7005 RVG (0-4): 25 EUR
Nr. 7003 RVG angenommen 50 km: 15 EUR
Begrenzt durch Vorbemerkung 7 Abs. 3 (40+15)/2: 27,50 EUR
- 24.12.2020, 13:26
- Forum: RVG ab 1.8.2013
- Thema: Auslagen mehrere Gerichtstermine
- Antworten: 4
- Zugriffe: 384
Auslagen mehrere Gerichtstermine
Hallo zusammen, ich hoffe, ich erreiche heute noch jemanden. :kopfkratz Einer unserer RA hatte an einem Tag am gleichen Gericht zwei Verhandlungen und ich soll das jetzt abrechnen. Ich hab schon die Vorbemerkung 7 Abs. 3 zum RVG gefunden, aber bin mir unsicher. Angenommen, jede Verhandlung einzeln w...
- 22.12.2020, 13:14
- Forum: RVG ab 1.8.2013
- Thema: Außergerihtliche Einigung
- Antworten: 4
- Zugriffe: 604
Re: Außergerihtliche Einigung
Unter Umständen kann auch eine Terminsgebühr in Betracht kommen. Vorgerichtlich kann nie eine Termingebühr in Betracht kommen. Ein gerichtliches Verfahren muss auf jeden Fall anhängig sein, damit es eine Termingebühr gibt. Oh natürlich nicht. :patsch Da stand ich gestern irgendwie auf dem Schlauch
- 21.12.2020, 15:15
- Forum: RVG ab 1.8.2013
- Thema: Außergerihtliche Einigung
- Antworten: 4
- Zugriffe: 604
Re: Außergerihtliche Einigung
Unter Umständen kann auch eine Terminsgebühr in Betracht kommen. Schau mal hier
https://anwaltsblatt.anwaltverein.de/de ... -vergleich
https://anwaltsblatt.anwaltverein.de/de ... -vergleich
- 16.12.2020, 10:25
- Forum: RVG ab 1.8.2013
- Thema: Hilfe bei Abrechnung nach RVG (Klage-Widerklage-Terminsvertretung-Einigung-Quotelung
- Antworten: 10
- Zugriffe: 918
Re: Hilfe bei Abrechnung nach RVG (Klage-Widerklage-Terminsvertretung-Einigung-Quotelung
Das ist natürlich falsch, ich hab das mit der Terminvertretung überlesen. Tut mir leid!
- 16.12.2020, 10:18
- Forum: RVG ab 1.8.2013
- Thema: Einigungsgebühr Ratenzahlung
- Antworten: 3
- Zugriffe: 395
Re: Einigungsgebühr Ratenzahlung
Wie kommst Du darauf, dass eine Einigungsgebühr auf eine Geschäftsgebühr angerechnet werden könnte? Deine angegebenen Gebühren sind richtig. Wenn es allerdings nur um eine Ratenzahlungsvereinbarung ging und ihr sonst keinen Auftrag hattet, beträgt der Streitwert lediglich 20 % der Forderung. :zusti...
- 15.12.2020, 20:05
- Forum: RVG ab 1.8.2013
- Thema: Hilfe bei Abrechnung nach RVG (Klage-Widerklage-Terminsvertretung-Einigung-Quotelung
- Antworten: 10
- Zugriffe: 918
Re: Hilfe bei Abrechnung nach RVG (Klage-Widerklage-Terminsvertretung-Einigung-Quotelung
Also willst du wissen, was du abrechnen kannst?
Meines Erachtens:
1,3 3100 VV RVG
1,2 3104 VV RVG
(Einigungsgebühr nicht, da gegeneinander aufgehoben)
7002 VV RVG
Ggf. Reisekosten etc
Meines Erachtens:
1,3 3100 VV RVG
1,2 3104 VV RVG
(Einigungsgebühr nicht, da gegeneinander aufgehoben)
7002 VV RVG
Ggf. Reisekosten etc
- 14.12.2020, 12:51
- Forum: Mehrwertsteuer-Fragen und -Themen
- Thema: Kostenrechnung im Mahnschreiben
- Antworten: 17
- Zugriffe: 6466
Re: Kostenrechnung im Mahnschreiben
Auch nicht, wenn der andere im Verzug ist? Dann muss ich das noch schnell verbessern.
Danke für den Hinweis!
Danke für den Hinweis!
- 14.12.2020, 11:24
- Forum: RVG ab 1.8.2013
- Thema: Abrechnung Verwaltungsrecht
- Antworten: 4
- Zugriffe: 406
Re: Abrechnung Verwaltungsrecht
Seh ich genauso. Und beachtet, dass das Widerspruchsverfahren und eine etwaige spätere Klage verschiedene Angelegenheiten sind, § 17 Nr. 1a RVG