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von larifari
02.04.2015, 09:39
Forum: Notariat - Fachbereich
Thema: Notar a.D.
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Re: Notar a.D.

Wo befinden sich denn die Akten?
von larifari
20.03.2015, 15:00
Forum: GNotKG -ab 01.08.2013
Thema: Kosten für Grundbuchanforderung
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Re: Kosten für Grundbuchanforderung

Die Gebühr KV 25210 entsteht neben den Abrufkosten, siehe: http://www.gnotkg.de/allgemeines-4.html
von larifari
12.03.2015, 09:43
Forum: GNotKG -ab 01.08.2013
Thema: Durchführung Kapitalerhöhung nebst Satzungsänderung AG
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Re: Durchführung Kapitalerhöhung nebst Satzungsänderung AG

Hallo, für eine Aktiengesellschaft haben wir eine Bezugsaufforderung im Zusammenhang mit einer Kapitalerhöhung aus genehmigtem Kapital entworfen und diese im Bundesanzeiger veröffentlicht. Nachdem jetzt die Durchführung der Kapitalerhöhung und die entsprechende Satzungsänderung zur Eintragung in das...
von larifari
07.03.2015, 11:48
Forum: GNotKG -ab 01.08.2013
Thema: Kosten bei Löschung
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Re: Kosten bei Löschung

"Überwiegend wird man den vollen Wertansatz wohl für richtig halten mit Rücksicht darauf, dass es ein Löschungsantrag ist, und keine Zustimmungserklärung, für welche nch dem früheren § 40 II KostO bzw. dem heutigen § 98 GNotKG anteilige bzw. geringere Werte gelten könnten." Aber es ist doc...
von larifari
06.03.2015, 08:09
Forum: GNotKG -ab 01.08.2013
Thema: Betreuungsbühr Belastungsvollmacht Sicherungsabrede 2 Banken
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Re: Betreuungsbühr Belastungsvollmacht Sicherungsabrede 2 Ba

Dann fällt also die Betreuungsgebühr für jede Grundschuldbestellung gesondert an nach dem jeweiligen Wert der Grundschuldbestellung (so wohl auch Diehn in Korintenberg, § 93 Rd. 11).
von larifari
05.03.2015, 16:06
Forum: GNotKG -ab 01.08.2013
Thema: Betreuungsbühr Belastungsvollmacht Sicherungsabrede 2 Banken
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Re: Betreuungsbühr Belastungsvollmacht Sicherungsabrede 2 Ba

Die Betreuungsgebühr fällt nur einmal an (§ 93 I GNotKG), wenn es sich um ein Verfahren handelt.
von larifari
05.03.2015, 11:53
Forum: GNotKG -ab 01.08.2013
Thema: Kosten bei Löschung
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Re: Kosten bei Löschung

Ich würde den vollen Geschäftswert nach § 53 I GNotKG, also 30.000,00 € nehmen. Lasse mich aber gerne eines Besseren belehren ;) . Die (meine) Literatur gibt leider nichts genaueres her (oder ich find´s nicht).