Die Suche ergab 212 Treffer

von DKB
20.11.2019, 20:39
Forum: PKH & Co. KG
Thema: VKH mit Raten bewilligt - Verstehe Abrechnungsteil nicht!?
Antworten: 17
Zugriffe: 3919

Re: VKH mit Raten bewilligt - Verstehe Abrechnungsteil nicht!?

Das Gericht hat offenbar die Anlage 2 zu den DB-PKH genutzt. Dort lassen sich die voraussichtlichen Verfahrenskosten in familiengerichtlichen Verfahren ablesen, mit oder ohne anwaltliche Vertretung. Das bietet sich immer für die Erstellung eines vorläufigen Ratenplans an
von DKB
14.10.2019, 20:11
Forum: RVG ab 1.8.2013
Thema: Einstweilige Verfügung
Antworten: 2
Zugriffe: 801

Re: Einstweilige Verfügung

An Gerichtskosten entsteht bei Endurteil eine 3.0-Gebühr gem. KV 1412 GKG. Sollte es noch zu einem Vergleich kommen, verbleibt es wegen des bereits ergangenen Beschlusses ( der einer Ermäßigung gem. KV 1411 GKG entgegensteht ) bei der 1.5-Gebühr gem. KV 1410 GKG.
von DKB
11.10.2019, 22:10
Forum: RVG ab 1.8.2013
Thema: Streitwert Klage/Widerklage
Antworten: 5
Zugriffe: 867

Re: Streitwert Klage/Widerklage

Wenn Klage und Widerklage aber verschiedene Streitgegenstände betreffen, sind die Werte zu addieren. Ob das so ist, ergibt sich nicht eindeutig aus dem Sachverhalt. Entscheidend ist das wirtschaftliche Interesse der Parteien ( Bsp.: Verkehrsunfall, beide machen ihren Schaden geltend. Gleicher Unfall...
von DKB
23.08.2019, 21:59
Forum: RVG ab 1.8.2013
Thema: Gerichtsgebühren bei AU im Termin nach VU
Antworten: 4
Zugriffe: 1013

Re: Gerichtsgebühren bei AU im Termin nach VU

Das ergibt sich aus KV 1211 GKG, nach der Aufzählung der Ermäßigungstatbestände heißt es: "es sei denn, dass bereits ein anderes als eines der in Nummer 2 genannten Urteile, eine Entscheidung über einen Antrag auf Erlass einer Sicherungsanordnung oder ein Musterentscheid nach dem KapMuG vorausg...
von DKB
02.08.2019, 19:00
Forum: GKG
Thema: Welche GK fallen bei Klageänderung an?
Antworten: 4
Zugriffe: 3073

Re: Welche GK fallen bei Klageänderung an?

Immer nach dem höchsten Streitwert, d. h. würde die Klage erweitert werden, würde sich die Verfahrensgebühr für die Gerichtskosten nach dem erhöhten Wert richten. Daher wird auch in diesen Fällen eine weitere Vorauszahlung angefordert.
von DKB
01.08.2019, 21:24
Forum: GKG
Thema: Welche GK fallen bei Klageänderung an?
Antworten: 4
Zugriffe: 3073

Re: Welche GK fallen bei Klageänderung an?

Auch bei Vergleich entsteht an Gerichtskosten die 1.0-Gebühr aus dem ursprünglichen Wert, wegen der einheitlichen Verfahrensgebühr gem. § 35 GKG. Das Verfahren hätte sich dann durch zwei Ermäßigungstatbestände ( Teilrücknahme und Teilvergleich ) insgesamt im Sinne von KV 1211 GKG erledigt. Nur bei d...
von DKB
05.07.2019, 18:42
Forum: GKG
Thema: GK Ausgleich Erstattung Beklagter?
Antworten: 3
Zugriffe: 2444

Re: GK Ausgleich Erstattung Beklagter?

Gab es eine Sollstellung gegen Euren Mandanten ( z. B. weil vielleicht vorher ein Versäumnisurteil erging, gegen das Einspruch eingelegt wurde )? Habt Ihr Widerklage erhoben ( auch dann wäre eine Sollstellung gegen den Widerkläger erfolgt )? Bei uns würde bei einer Verrechnung von der Gegenseite die...
von DKB
17.05.2019, 18:49
Forum: GKG
Thema: Gerichtskosten Beschwerdeverfahren
Antworten: 4
Zugriffe: 3434

Re: Gerichtskosten Beschwerdeverfahren

KV 1810 GKG.
von DKB
10.05.2019, 18:30
Forum: Sonstige berufsbezogene Themen
Thema: Kostenfestsetzung nicht möglich?
Antworten: 24
Zugriffe: 3645

Re: Kostenfestsetzung nicht möglich?

Aus der Kostenrechnung ist normalerweise ersichtlich, welche Kostentatbestände angesetzt wurden ( KV 1211, KV 1900 GKG ) und in welcher Höhe ( und Quote ) Euer Mandant haftet. Auch müsste dort ersichtlich sein, ob eine Verrechnung bei der Gegenseite erfolgt ist. Offenbar ist die KV 1900 erst später ...
von DKB
02.05.2019, 19:52
Forum: RVG ab 1.8.2013
Thema: Gesamtvergleich zwei anhängige Verfahren plus nicht anhängige Ansprüche
Antworten: 5
Zugriffe: 1308

Re: Gesamtvergleich zwei anhängige Verfahren plus nicht anhängige Ansprüche

Nochmal anhand der angegebenen Werte: Verfahren Zugewinnausgleich: 1.0-Gebühr gem. KV 1221 FamGKG aus 20.000,-- = 345,-- EUR 0.25-Gebühr gem. KV 1500 FamGKG aus 50.000,-- = 136,50 EUR Kosten: 481,50 EUR Gem. § 30 Abs. 3 FamGKG zu vergleichen mit 1.0 ( Höchster Gebührensatz der beiden Wertteile ) aus...