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von Adora Belle
11.05.2010, 12:44
Forum: RVG bis 31.7.2013
Thema: Abrechnung Bußgeldsachen
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Re: Abrechnung Bußgeldsachen

Nine82 hat geschrieben:also die Verfahrensgebühr gem. Nr. 5109 in Höhe von 135,00 € (Mittelgebühr)
Die Höhe stimmt, aber Du nimmst Bezug auf 5103, nicht auf 5109. Das Verfahren ist doch niemals vor Gericht gelangt. Der Begriff "Rechtszug" ist in diesem Zusammenhang mißverständlich.
von Adora Belle
11.05.2010, 12:37
Forum: RVG bis 31.7.2013
Thema: Abrechnung Arbeitsrecht
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Re: Abrechnung Arbeitsrecht

1,3 VG 3100, 1,2 TG 3104 und 1,0 EG 1003 - alle aus dem Wert 9.156,56 EUR.
von Adora Belle
11.05.2010, 11:37
Forum: RVG bis 31.7.2013
Thema: Abrechnung Bußgeldsachen
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Re: Abrechnung Bußgeldsachen

Nine82 hat geschrieben:...und wie ist die Höhe der jeweiligen Verfahrensgebühr (5115)
Das steht in Abs. 3 der Anmerkung. Für den Wahlanwalt gilt die Mittelgebühr der VG, unabhängig davon, in welcher Höhe die VG tatsächlich abgerechnet wird.
von Adora Belle
10.05.2010, 18:11
Forum: RVG bis 31.7.2013
Thema: Darf man die Gebühr gem. VV Nr. 4141 auch abrechnen wenn
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Re: Darf man die Gebühr gem. VV Nr. 4141 auch abrechnen wenn

Im von @misspinky1984 verlinkten Aufsatz siehst Du, daß zumindest Teile der Literatur in einem solchen Fall die 4141 entsprechend anwenden. Ich würde auch versuchen, die Gebühr in entsprechender Anwendung abzurechnen. Das Verfahren dürfte so ausgegangen sein, daß gegen den Strafbefehl auf Anraten de...
von Adora Belle
10.05.2010, 15:19
Forum: RVG bis 31.7.2013
Thema: Gebühren abrechnen bei Untervollmacht und Terminsvertretung
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Re: Gebühren abrechnen bei Untervollmacht und Terminsvertretung

Tja, dann evtl mal telefonieren. Jedenfalls würd ich ihm das nicht so durchgehen lassen. Die Anrechnung interessiert Dich doch nicht - es geht bei Gebührenteilung immer entweder um alle entstandenen oder um alle festsetzbaren gerichtlichen Gebühren. Alles andere ist lebensfremd.
von Adora Belle
10.05.2010, 14:26
Forum: RVG bis 31.7.2013
Thema: Gebühren abrechnen bei Untervollmacht und Terminsvertretung
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Re: Gebühren abrechnen bei Untervollmacht und Terminsvertretung

Das würd ich mir sparen - einfach deshalb, weil die Kammer dagegen eh nix machen kann. Glaub ich. Wenn Du (hoffentlich) eine aussagekräftige schriftliche Vereinbarung getroffen hast, würde ich dann eher mit gerichtlicher Geltendmachung drohen.
von Adora Belle
10.05.2010, 13:56
Forum: RVG bis 31.7.2013
Thema: Gebühren abrechnen bei Untervollmacht und Terminsvertretung
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Re: Gebühren abrechnen bei Untervollmacht und Terminsvertretung

Pft. Der spinnt ja wohl. Die GG bleibt außen vor, aber von den Gebühren 1,3 VG + 0,65 VG + 0,5 TG würde ich das Drittel verlangen.
von Adora Belle
10.05.2010, 11:44
Forum: Rechtsanwaltsfachangestellten-Ausbildung
Thema: Kostenfestsetzung gegenüber Staatskasse
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Re: Kostenfestsetzung gegenüber Staatskasse

Richtig. Die 4141 soll belohnen, daß die Hauptverhandlung entbehrlich wurde, mit anderen Worten nicht stattgefunden hat. Deshalb kann sie nicht in der HV anfallen.
von Adora Belle
10.05.2010, 10:26
Forum: Rechtsanwaltsfachangestellten-Ausbildung
Thema: Beratungshilfe - Berechtigungsschein vorhanden - Was nun?
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Re: Beratungshilfe - Berechtigungsschein vorhanden - Was nun?

Er bekommt nichts aus der Staatskasse. Die entsprechende Regelung findet sich in § 2 Abs. 2 Satz 2 Beratungshilfegesetz. Das sollte zumindest Deinem Chef bewußt sein, bevor er ein solches Mandat annimmt. Ich bin grad, äh, sprachlos. :|