Das kannst du formlos beantragen. Wir machen es immer so ähnlich:
In der Sache
X ./. Y (AZ:)
wird die Durchführung des streitigen Verfahrens beantragt.
Beachtet aber, dass eure Mandantin dann die ausstehenden Gerichtskosten vorstrecken muss.
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- 28.08.2020, 14:12
- Forum: Mahnverfahren / Zwangsvollstreckung mit Auslandsbezug
- Thema: Antrag auf Durchführung des streitigen Verfahrens
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- 28.08.2020, 12:40
- Forum: Inkasso und Mahnverfahren
- Thema: Hauptforderung ist bezahlt, vorgerichtliche Kosten nicht, wie verfahren?
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Re: Hauptforderung ist bezahlt, vorgerichtliche Kosten nicht, wie verfahren?
Genau, und wenn widersprochen wurde, dann wird streitig nur über die Kosten verhandelt
- 27.08.2020, 09:57
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- Thema: Abrechnung Mahnverfahren
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Re: Abrechnung Mahnverfahren
Bzw., dass im reinen Mahnverfahren (zwischen Mahnantrag und Widerspruch), auch keine TG anfällt? Im Mahnverfahren selbst ist ja keine mündliche Verhandlung vorgeschrieben
- 27.08.2020, 09:45
- Forum: RVG ab 1.8.2013
- Thema: Abrechnung Mahnverfahren
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Re: Abrechnung Mahnverfahren
@Anahid In der Rn. 8 deines Urteils steht: „Weitere Voraussetzung für die Entstehung einer Terminsgebühr nach Nr. 3104 Abs. 1 Nr. 1 Variante 3 VV RVG ist, dass dem schriftlichen Vergleich ein Verfahren zugrunde liegt, für das eine mündliche Verhandlung vorgeschrieben ist (vgl. BGH, Beschluss vom 27....
- 26.08.2020, 21:13
- Forum: RVG ab 1.8.2013
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Re: Streitwert
Okay, danke. Jetzt hab ichs verstanden, denk ich!
- 26.08.2020, 21:04
- Forum: RVG ab 1.8.2013
- Thema: Abrechnung Mahnverfahren
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Re: Abrechnung Mahnverfahren
Meiner Ansicht nach müsste auch eine 1,2 Terminsgebühr 3104 entstanden sein, wobei es davon abhängt, ob der Vergleich schriftlich, telefonisch oded persönlich ausgehandelt wurde
- 26.08.2020, 20:54
- Forum: RVG ab 1.8.2013
- Thema: Abrechnung Mahnverfahren
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Re: Abrechnung Mahnverfahren
Wie Anahid schon sagt, das streitige Verfahren fehlt. Ich würde so abrechnen (Tipp: trenn gedanklich alle drei Tätigkeitsebenen) Außergerichtlich: 1,3 Geschäftsgebühr 2300 Telek.pauschale 7002 Mahnverfahren: 1,0 Verfahrensgebühr 3305 -0,65 Anrechnung GG Telek.pauschale 7002 Gerichtlich: 1,3 Verfahre...
- 25.08.2020, 11:07
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Re: Streitwert
Interessant, das hatte ich in der Berufsschule anders verstanden. Darf ich fragen, welche Anspruchsgrundlage du dann für die Mietwagenkosten nehmen würdest? Es handelt sich ja um einen Werkvertrag, also § 634 ff. BGB. Und da finde ich nur §§ 634 Nr. 4, 280 I, II, 286 als mögliche AGL. Ich hab es so ...
- 24.08.2020, 17:32
- Forum: RVG ab 1.8.2013
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Re: Streitwert
Bei uns ist es so, dass unser Mandant sein Fahrzeug reparieren lassen wollte. Der Gegner hat die Reparatur vermasselt und nicht innerhalb einer gesetzten Frist nacherfüllt. Danach und für die Dauer, die eine andere Werkstatt gebraucht hat, wurde ein Mietwagen angemietet. Das ist doch Verzug oder? Wa...
- 24.08.2020, 15:51
- Forum: RVG ab 1.8.2013
- Thema: Streitwert
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Re: Streitwert
Okay, das hab ich soweit verstanden. Ein Verzugsschaden wie zb Mietwagenkosten wäre dann also nicht streitwerterhöhend, weil der Gegner dafür im Verzug gewesen sein muss?
(Es geht nicht um eine Unfallsache, sondern um eine erfolglose Nachbesserung)
(Es geht nicht um eine Unfallsache, sondern um eine erfolglose Nachbesserung)