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- 05.08.2015, 14:22
- Forum: RVG ab 1.8.2013
- Thema: Anrechnung Gebühren nach Freispruch
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Re: Anrechnung Gebühren nach Freispruch
Öhm, das wäre mir neu, dass man zweimal Geld für ein Verfahren bekommt... Wenn da steht, dass er freigesprochen wurde und die Kosten der Staatskasse auferlegt wurden, dann nimmst du die Wahlanwaltsgebühren und machst nen KFA damit gegen den Staat. Aber m. E. darfst du das dem Mandanten dann nicht au...
- 05.08.2015, 11:45
- Forum: RVG ab 1.8.2013
- Thema: Berufung
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Re: Berufung
Hallo, :wink1 also das hatte ich noch nie, dass ein Urteil ohne Begründung kommt. Gibt es denn gar keine Begründung oder kommt die noch? Da würde ich mal anrufen, warum du keine hast. Also meiner Meinung nach musst du zuerst das vollständige Urteil haben. § 517 Berufungsfrist Die Berufungsfrist betr...
- 05.08.2015, 09:22
- Forum: RVG bis 31.7.2013
- Thema: Abrechnung sozialrechtliche Angelegenheit
- Antworten: 23
- Zugriffe: 4291
Re: Abrechnung sozialrechtliche Angelegenheit
Gerne
Hoffe das klappt alles.
Kannst ja mal bescheid sagen wie es läuft
Hoffe das klappt alles.
Kannst ja mal bescheid sagen wie es läuft
- 05.08.2015, 09:03
- Forum: RVG bis 31.7.2013
- Thema: Abrechnung sozialrechtliche Angelegenheit
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- Zugriffe: 4291
Re: Abrechnung sozialrechtliche Angelegenheit
Hallo :), ich habe voll lange Sozialrecht gemacht, die wird nicht durchgehen. Die PKH deckt ausschließlich die Kosten, die im Verfahren entstanden sind. Die Geschäftsgebühr kannst du nicht mit ansetzen. Die muss der Mandant selber tragen. Das sind 380,80 € für das Widerspruchsverfahren. Die musst du...
- 04.08.2015, 12:13
- Forum: RVG ab 1.8.2013
- Thema: Mehrere einstweilige Anordnungen
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Re: Mehrere einstweilige Anordnungen
Also meines Erachtens nach kannst du für jedes Verfahren die 3100 abrechnen aber nur einmal die 3104, in welchem Verfahren du die ansetzt ist m.E. egal. Ich habe immer - in diesem Fall drei - verschiedene Abrechnungen gemacht. Für jedes Verfahren eine und die gingen meistens auch so durch. Hat die M...
- 03.08.2015, 11:22
- Forum: Sonstige berufsbezogene Themen
- Thema: Inso Reisevermittler, was mit Erfüllung durch Veranstalter
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Re: Inso Reisevermittler, was mit Erfüllung durch Veranstalt
Ja ich weiß, aber mein Chef hätte gerne, dass ich da was vorformuliere, weil er jetzt in Urlaub ist und ich würde das gerne schon mal machen.
- 03.08.2015, 10:44
- Forum: Sonstige berufsbezogene Themen
- Thema: Inso Reisevermittler, was mit Erfüllung durch Veranstalter
- Antworten: 3
- Zugriffe: 660
Inso Reisevermittler, was mit Erfüllung durch Veranstalter
Hallo ihr Lieben, nachfolgendes Problem: Unser Mandant hat bei ebay Reisegutscheine erworben für drei verschiedene Hotels. Der Gutschein ist immer gleich: 2 Personen, 2 Übernachtungen, Frühstück und Dinner (so in etwa). Die Gutscheine sind ein Jahr lang gültig. Er hat den Reisepreis dafür bereits an...
- 31.07.2015, 09:56
- Forum: RVG ab 1.8.2013
- Thema: Lohnerhöhung Gegenstandswert?
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Lohnerhöhung Gegenstandswert?
Hallo,
habe wieder ein Problem. Wir haben für eine Mandantin mehr Stunden im Arbeitsvertrag rausgehauen udn dementsprechend bekommt sie eine Lohnerhöhung. Wie berechne ich den Gegenstandswert? Ist das einfach nur das mehr an Geld oder muss ich das irgendwie fürs ganze Jahr berechnen???
danke
habe wieder ein Problem. Wir haben für eine Mandantin mehr Stunden im Arbeitsvertrag rausgehauen udn dementsprechend bekommt sie eine Lohnerhöhung. Wie berechne ich den Gegenstandswert? Ist das einfach nur das mehr an Geld oder muss ich das irgendwie fürs ganze Jahr berechnen???
danke
- 29.07.2015, 14:56
- Forum: RVG ab 1.8.2013
- Thema: Wer trägt die Kosten?
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Re: Wer trägt die Kosten?
Also wie gesagt, laut RVG ist das der Auffangwert. Und das Verfahren war ja nicht schwierig, wenn man deine Aufzählungen folgt Von daher denke ich sind 5.000,00 € schon ok
- 29.07.2015, 14:06
- Forum: RVG ab 1.8.2013
- Thema: Wer trägt die Kosten?
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Re: Wer trägt die Kosten?
Also nach § 23 III RVG sind 5.000,00 € ok würde ich sagen.
Aber ich sag's direkt: Die Bedenken von Adora Belle sind irgendwie gerechtfertigt. Wenn ihr da nur ein Schreiben gemacht habt und das Attest überreicht und das wars dann, dann sind 1,3 aus 5000,00 € schon ne Menge Holz
Aber ich sag's direkt: Die Bedenken von Adora Belle sind irgendwie gerechtfertigt. Wenn ihr da nur ein Schreiben gemacht habt und das Attest überreicht und das wars dann, dann sind 1,3 aus 5000,00 € schon ne Menge Holz