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- 26.05.2023, 11:43
- Forum: Rechtsanwaltsfachangestellten-Ausbildung
- Thema: Kläger verstirbt - Was nun? Welche Fristen müssen eingehalten werden?
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Re: Kläger verstirbt - Was nun? Welche Fristen müssen eingehalten werden?
Im Anwaltsblatt, findet sich auch eine interessante Diskussion darüner.
- 26.05.2023, 11:32
- Forum: Rechtsanwaltsfachangestellten-Ausbildung
- Thema: Kläger verstirbt - Was nun? Welche Fristen müssen eingehalten werden?
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Re: Kläger verstirbt - Was nun? Welche Fristen müssen eingehalten werden?
(OLG Schleswig 18.3.13, 3 W 18/13
M.E. gibt es keine "starre Frist" zur Aufnahme d. Rechtsnachfolger des lfd. Verfahrens.
M.E. gibt es keine "starre Frist" zur Aufnahme d. Rechtsnachfolger des lfd. Verfahrens.
- 26.05.2023, 11:23
- Forum: beA
- Thema: Außerhalb des beA signieren
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Re: Außerhalb des beA signieren
Ok, vielen Dank!!! Mit DataBoreum kann man wohl mit der beA-Karte signieren. Die haben das Fernsignaturservice der Bundesnotarkammer in ihre Software eingebunden. Das heißt, wir bräuchten nur das Programm Data Boreum und keine separate Karte oder? Bei der Frage bin ich "raus", :panik dass...
- 26.05.2023, 10:45
- Forum: beA
- Thema: Außerhalb des beA signieren
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Re: Außerhalb des beA signieren
@ Oli: Meinst Du den Abschnitt "Ist die beA-Karte das Gleiche wie die Signaturkarte der BRAK?". Was genau ist damit gemeint? :oops: Ja, den meine ich. Du kannst eine beA-Karte nur im beA quasi nutzen, nicht außerhalb vom beA . Und mit "weitere geS-Karte" meinst Du eine andere Ka...
- 26.05.2023, 10:29
- Forum: beA
- Thema: Außerhalb des beA signieren
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- 26.05.2023, 10:06
- Forum: beA
- Thema: Außerhalb des beA signieren
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Re: Außerhalb des beA signieren
Hallo,
nein, eine beA-Karte kann nur innerhalb des beA-Systems genutzt werden.
Sofern außerhalb des beA eine Sgnatur vorzunehmen ist, ist hierfür eine weitere geS-Karte erforderlich und ein entsprechendes Signatur Programm , Bsp.: DocuSign, oder DataBoreum.
nein, eine beA-Karte kann nur innerhalb des beA-Systems genutzt werden.
Sofern außerhalb des beA eine Sgnatur vorzunehmen ist, ist hierfür eine weitere geS-Karte erforderlich und ein entsprechendes Signatur Programm , Bsp.: DocuSign, oder DataBoreum.
- 25.05.2023, 11:57
- Forum: Mahnverfahren / Zwangsvollstreckung mit Auslandsbezug
- Thema: Kosten für Antrag VB
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- 24.05.2023, 14:14
- Forum: Sonstige berufsbezogene Themen
- Thema: Parteibezeichnung einer "SE"
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Re: Parteibezeichnung einer "SE"
"Firma SE, v.d.d. Direktor"...
- 24.05.2023, 13:14
- Forum: Sonstige berufsbezogene Themen
- Thema: Parteibezeichnung einer "SE"
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Re: Parteibezeichnung einer "SE"
"Firma SE, v.d.d. Vorstand, ..."
Namentlich reicht es aus, wenn der Vorstandsvorsitzender benannt wird. Also:
"Firma SE, v. d. d. XXX als Vorstandsvorsitzenden"
So schreiben wir es immer.
Namentlich reicht es aus, wenn der Vorstandsvorsitzender benannt wird. Also:
"Firma SE, v. d. d. XXX als Vorstandsvorsitzenden"
So schreiben wir es immer.
- 24.05.2023, 09:40
- Forum: Zwangsvollstreckung
- Thema: Pfändung
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