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- 16.09.2011, 16:08
- Forum: RA-Micro Forum
- Thema: KFA Nebenklage gegen Angeklagten
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Re: KFA Nebenklage gegen Angeklagten
als Einleitungstext: "Einleitung KFA §464b StPO (Strafsache)", bei uns die Nr. 16 (wenn man die Liste aufrollt, haben alle Texte eine Nr.). Berechnungsgrundlage: § 14 RVG Schlusstext: den gleichen wie für die anderen KFA's auch, also das mit Gerichtskosten hinzuzusetzen und Verzinsung und ...
- 14.09.2011, 09:48
- Forum: RVG bis 31.7.2013
- Thema: Wichtig!!! 0,3 Erhöhung nach 1008 VV RVG
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Re: Wichtig!!! 0,3 Erhöhung nach 1008 VV RVG
Du hast als Auftraggeber die Firma, vertreten durch den GF = 1 Auftraggeber, keine Erhöhung. Selbst wenn ein Sachschaden (Fahrzeug) nur die Firma betrifft und zusätzlich ein Personenschaden (Schmerzensgeld) den GF, gibt es keine Erhöhung, lediglich die Gegenstandswerte werden addiert. Die (Teil-)Ans...
- 09.09.2011, 10:45
- Forum: PKH & Co. KG
- Thema: Arbeitsrecht: Abrechnung Rechtschutzversicherung
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Re: Arbeitsrecht: Abrechnung Rechtschutzversicherung
Mit dem Schätzwert würde ich es auf jeden Fall versuchen. Die genaue Tätigkeit dürfte sich ja aus dem Zeugnis ergeben.
Hoffentlich hat der Mandant keine Selbstbeteiligung vereinbart, sonst rennt ihr da auch noch hinterher.
Hoffentlich hat der Mandant keine Selbstbeteiligung vereinbart, sonst rennt ihr da auch noch hinterher.
- 08.09.2011, 15:56
- Forum: RA-Micro Forum
- Thema: Aktenkonto Auslagen löschen
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Re: Aktenkonto Auslagen löschen
> Wenn die nur versehentlich da stehen, dann nur im Aktenkonto lediglich die Habenbuchung als Saldobereinigung vornehmen. FiBu / Buchen / nur auf Aktenkonto / Buchungsart: U - Saldenübernahme > Falls das Auslagen sind, die nicht einbringbar sind, dann über den Punkt Umbuchungen diese Kosten abschrei...
- 07.09.2011, 10:10
- Forum: RVG bis 31.7.2013
- Thema: Beachtung der Obergrenze bei Anrechnung der Geschäftsgebühr
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Re: Beachtung der Obergrenze bei Anrechnung der Geschäftsgeb
Das Az. der Beschlusses des OLG Stuttgart vom 09.01.2009 dürfte richtig lauten: 8 W 52 7/08. Darunter finden sich im Internet zahlreiche Stellen zum Weiterlesen. Oder falls vorhanden: JurBüro 2009, 246 Mit der Bestimmung der Obergrenze bei Nr. 3100 und 3101 hat die Anrechnung der Geschäftsgebühr jed...
- 06.09.2011, 17:24
- Forum: RVG bis 31.7.2013
- Thema: Außergerichtliche Schuldenbereinigung
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Re: Außergerichtliche Schuldenbereinigung
Nach der Höhe der Forderung geht es nur, wenn RA einen Gläubiger vertreten hat, dann aber inkl. der Nebenforderungen (§ 28 Abs. 2 RVG) Bei Vertretung des Schuldners zählt der Wert der Insolvenzmasse (§ 28 Abs. 1 RVG). Die Insolvenzmasse umfasst das gesamte einer Zwangsvollstreckung unterliegende Ver...
- 06.09.2011, 10:45
- Forum: RVG bis 31.7.2013
- Thema: Altakte DM, BRAGO, PKH
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Re: Altakte DM, BRAGO, PKH
Wenn das Gericht die PKH wieder aufgehoben hat, kann RA seine Regelvergütung bzw. die Differenz zu den erhaltenen PKH-Gebühren gegenüber dem Mandanten abrechnen. Allerdings dürfte in deinem Fall die Vergütung längst verjährt sein. Ein vom Scheidungsverbund abgetrenntes Verfahren zum Versorgungsausgl...
- 06.09.2011, 08:35
- Forum: RVG bis 31.7.2013
- Thema: Außergerichtliche Schuldenbereinigung
- Antworten: 11
- Zugriffe: 1807
Re: Außergerichtliche Schuldenbereinigung
Nr. 3313 bis 3323 VV RVG bezieht sich nur auf die gerichtliche Tätigkeit, Eröffnungsverfahren, Insolvenzverfahren usw.. Die 3315 im Verfahren über den Schuldenbereinigungsplan gibt es nicht für den außergerichtlichen Schuldenbereinigungsplan. Die 2300 war schon richtig, und hier wahlweise von 0,5 - ...
- 05.09.2011, 21:03
- Forum: RVG bis 31.7.2013
- Thema: Quotenvorrecht / Rechtsschutzversicherung
- Antworten: 8
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Re: Quotenvorrecht / Rechtsschutzversicherung
AG Kempten, Urteil vom 29.11.2010 - 4 C 1178/10: Kein Quotenvorrecht des Versicherungsnehmers an Rückzahlungsansprüchen hinsichtlich nicht verbrauchter Gerichtsgebühren Hierzu gibt es wohl einen Aufsatz von Schneider in AGS 2011, 364. Habe beim Googeln der Begriffe (alle auf einmal): quotenvorrecht ...
- 01.09.2011, 11:08
- Forum: Rechtsanwaltsfachangestellten-Ausbildung
- Thema: Saldo aus KAA in Aktenkonto
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Re: Saldo aus KAA in Aktenkonto
1. "S Storno Gebührensollstellung" 38,68 € (1.588,65 - 755,65 - 794,32) mit 19 % MwSt 2. "Z Kostenzinsen" 9,80 € mit 0 % MwSt Wir buchen KAA's und KFA's überhaupt nicht ins Aktenkonto. Wenn der Mandant keine PKH hat bekommt er parallel eine Rechnung. Differenzen wie in diesem Fal...