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- 22.03.2011, 13:27
- Forum: RVG bis 31.7.2013
- Thema: Schnelle Hilfe !! eilt.. Anrechnung KFa
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Re: Schnelle Hilfe !! eilt.. Anrechnung KFa
Die Geschäftsgebühr kannst Du selbstverständlich nur in der Höhe anrechnen, in der sie Euch bewilligt wird.
- 21.03.2011, 11:52
- Forum: RVG bis 31.7.2013
- Thema: Einstweiliges Verfügungsverfahren - Wie abrechnen?
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Re: Einstweiliges Verfügungsverfahren - Wie abrechnen?
Das einstweilige Verfügungsverfahren und das Hauptsacheverfahren sind zwei verschiedene Angelegenheiten mit eigenen Gebührenansprüchen (vgl. § 17 Nr. 4 RVG). Von daher würde ich dem Gegenanwalt zustimmen.
- 18.03.2011, 14:37
- Forum: RVG bis 31.7.2013
- Thema: Änderung des Steuersatzes
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Re: Änderung des Steuersatzes
Dann hätte ich auch so abgerechnet
- 18.03.2011, 14:31
- Forum: RVG bis 31.7.2013
- Thema: Suche Hilfe bei Kfa...
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Re: Suche Hilfe bei Kfa...
Hab ich auch zuerst überlegt Cahra. Nur andererseits würde ich Dir dann entgegenhalten, dass bei einer Einzelabrechnung nach den beiden Streitwerten die Höchstgrenze überschritten wird und entsprechend zu kürzen ist. Aus diesem Grund halte ich eine prozentuale Festsetzung für den sichereren Weg.
- 18.03.2011, 14:11
- Forum: RVG bis 31.7.2013
- Thema: Suche Hilfe bei Kfa...
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Re: Suche Hilfe bei Kfa...
Wenn ich das richtig sehe, ist die Klage über 2.235,96 € zurückgenommen worden und über den Restbetrag von 6.534,03 € wurde sich verglichen? Die Abrechnung Deines Kollegen würde ich so nicht übernehmen. Der zurückgenommene Teil beträgt 25,5 % des Gesamtstreitwertes. Entsprechend würde ich aus dem Ge...
- 18.03.2011, 13:49
- Forum: RVG bis 31.7.2013
- Thema: außergerichtliche Beauftragung nach Widerspruch gegen MB
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Re: außergerichtliche Beauftragung nach Widerspruch gegen MB
Wenn die Abgabe an das Streitgericht beantragt war und entsprechend das Verfahren nahtlos übergeht, würde ich Dir Recht geben. Wenn aber die Abgabe nicht beantragt war (was ich z.B. immer so mache), dann ist m.E. durch den Widerspruch das Mahnverfahren erledigt und da noch kein streitiges Verfahren ...
- 18.03.2011, 13:41
- Forum: RVG bis 31.7.2013
- Thema: Sozialrechtliche Abrechnung
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Re: Sozialrechtliche Abrechnung
Nunja....aber selbst das resistenteste SG muss sich einer Entscheidung des LSG beugen. Zitier das nächste Mal einfach diesen Beschluss und vielleicht wird dann auch Euer so uneinsichtiges SG Euch auch mal endlich die Euch zustehende TG auszahlen.
- 18.03.2011, 12:50
- Forum: RVG bis 31.7.2013
- Thema: Sozialrechtliche Abrechnung
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Re: Sozialrechtliche Abrechnung
Aber hier geht es eindeutig darum, dass schriftlich festgehalten ist, dass das Verfahren nach angenommenen Anerkenntnis beendet ist und genau für diesen Fall hat das LSG NRW entschieden, dass eine TG anfällt. Wenn der Rechtspfleger die absetzt in der Kostenfestsetzung, würd ich ihm diesen Beschluss ...
- 18.03.2011, 12:31
- Forum: RVG bis 31.7.2013
- Thema: Sozialrechtliche Abrechnung
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Re: Sozialrechtliche Abrechnung
Die Terminsgebühr entsteht. LSG NRW - L 10 B 13/05 SB - Beschluss vom 10.05.2006 Die Terminsgebühr nach Nr. 3106 VV RVG entsteht nur für die Vertretung in einem Verhandlungs-, Erörterungs- oder Beweisaufnahmetermin, die Wahrnehmung eines von einem gerichtlich bestellten Sachverständigen anberaumten ...
- 17.03.2011, 17:42
- Forum: RVG bis 31.7.2013
- Thema: Sozialrechtliche Abrechnung
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Re: Sozialrechtliche Abrechnung
Ich würde auch so abrechnen. Was immer Du mit EG meinst (Einigungsgebühr, Erledigungsgebühr), die ist nicht anzusetzen.