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- 09.11.2020, 11:55
- Forum: Gesellschaftsrecht
- Thema: Liquidation UG
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Re: Liquidation UG
Zum Liquidator ist bestellt: ..... Die Vertretungsbefugnis entspricht der gesetzlichen Regelung: Ist nur ein Liquidator bestellt, vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Liquidatoren bestellt, vertreten diese die Gesellschaft gemeinsam. Der Liquidator xxxx vertritt die Gesellschaft allein,...
- 22.10.2020, 10:30
- Forum: Zwangsvollstreckung
- Thema: Digitalisierung Vollstreckungsbescheide
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Re: Digitalisierung Vollstreckungsbescheide
Sag dem Scanner einfach, dass er die Dokumentgröße nicht automatisch erkennen soll, sondern es sich um DIN-A3 handelt
- 09.10.2020, 14:24
- Forum: Grundstücksverkehr
- Thema: Kaufpreis reicht nicht zur Lastenfreistellung - was jetzt?
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Re: Kaufpreis reicht nicht zur Lastenfreistellung - was jetzt?
Ich kann nicht erkennen, dass eine Abwicklung über Notaranderkonto etwas bringt. Der Käufer zahlt zwar den Kaufpreis auf Notaranderkonto und dann?? Wenn du schon meinst, dass der Verkäufer den Rest nicht zusammen bekommt, was bringt es dann? Der Käufer zahlt dann zwar keine Strafzinsen, aber was ha...
- 28.09.2020, 05:17
- Forum: Grundstücksverkehr
- Thema: Ergänzungsbewilligung bei Grundschuldbestellung
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Re: Ergänzungsbewilligung bei Grundschuldbestellung
Du kannst eine Eigenurkunde machen, diese benötigt keine eigene Urkundennummer, wird gesiegelt und vom Notar unterzeichnet (nicht vergessen, Exemplare davon auch für das Original zu fertigen. Inhalt: Bezug auf die Urkunde nehmen und klarstellen, dass von dem im GB von ... eingetragenen Grundbesitz n...
- 17.09.2020, 17:46
- Forum: RA-Micro Forum
- Thema: Ansprechpartner-Daten im Aktenvorblatt
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Re: Ansprechpartner-Daten im Aktenvorblatt
Also im Notariat gibt es das schon lange. Im Anwaltsbereich heißt das richtige Vorblatt "Aktenvorblatt erweitert". Davon kannst Du eine Kopie erstellen und es z.B. Aktenvorblatt erweitert neu oder so nennen und anpassen.
- 06.08.2020, 12:28
- Forum: Grundstücksverkehr
- Thema: Löschung Uraltrecht
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Re: Löschung Uraltrecht
Na, da haste mit dem Wert aber Glück. Lies Dich mal ein (und freu Dich): Schöner/Stöber, 15. Auflage, Grundbuchrecht Rd-Nr. 4235 ff.
- 25.07.2020, 02:32
- Forum: Grundstücksverkehr
- Thema: Änderung Teilungserklärung
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Re: Änderung Teilungserklärung
Der jetzt mitgeteilte Sachverhalt ändert das Vorgehen natürlich. Grundsätzlich kann man jedes SNR von einem Grundbuch auf ein anderes übertragen (und zwar immer, egal, ob man der aufteilende ET ist oder nicht). Wird doch häufig gemacht. Ein anderer ET muss nicht zustimmen. Gläubiger des Grundbuches ...
- 24.07.2020, 15:26
- Forum: Grundstücksverkehr
- Thema: Änderung Teilungserklärung
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Re: Änderung Teilungserklärung
Es müssen alle ET mitwirken. SNR zu begründen, ist immer ein Eingriff in das Gemeinschaftseigentum. Es ist auch die Zustimmung der „betroffenen“ Gläubiger erforderlich (also denen, denen etwas „weggenommen“ wird, hier zB nicht die Zustimmung der Gläubiger der ET, die das SNR erhält).
- 21.06.2020, 18:21
- Forum: Grundstücksverkehr
- Thema: Änderung Teulungserklärung Teileigentum in Wohnungseigentun
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Re: Änderung Teulungserklärung Teileigentum in Wohnungseigentun
Man muss nicht immer für alles ein Muster haben. Checke zunächst die TE. Darf TE ohne Mitwirkung aller in WE gewandelt werden? Darf SE ohne Mitwirkung aller unterteilt werden? Denn solche Dinge können Auswirkungen auf Stimmrechte usw haben. Wenn Du das überprüft hast, schaust Du Dir den neusten ATP ...
- 18.06.2020, 11:59
- Forum: GNotKG -ab 01.08.2013
- Thema: Zurückbehaltung von Anträgen
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Re: Zurückbehaltung von Anträgen
Ja, kann man
Lies aber dazu § 11 GNotKG i.V.m. § 53 BeurkG
Lies aber dazu § 11 GNotKG i.V.m. § 53 BeurkG