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von lilly1232
29.10.2008, 15:19
Forum: BGB
Thema: EA I Frage Nr. 4
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müsste dass dann nicht doch A machen - aber die Eltern müssen genehmigen - die Eltern können das nicht selber abtreten
Ja so meinte ichs eigentlich auch, nur schXXX formuliert...
von lilly1232
29.10.2008, 15:13
Forum: BGB
Thema: EA I Frage Nr. 4
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Ich seh schon, wir können uns hier stundenlang mit Geistesblitzen zuballern, find ich echt stark :-)
von lilly1232
29.10.2008, 15:10
Forum: BGB
Thema: EA I Frage Nr. 4
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Nein, wenn dann treten die Eltern für A dessen Anspruch ab, weil A ja durch die Abtretung/WE abtreten zu wollen, sein Eigentum an der Sache verliert und das wieder nachteilig ist..das müssen schon die Eltern als gesetzliche Vertreter machen, oder? Die Frage heißt; was können wir als Eltern tun?
von lilly1232
29.10.2008, 15:09
Forum: BGB
Thema: EA I Frage Nr. 4
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Wenn es zur Abtretung kommt und der Händler klagt, muss er die Abtretungsurkunde vorlegen, damit auch schlüssig vorgetragen werden kann, warum nun aufeinmal der Händler und nicht die Eltern des A klagen.....ZPO.....
von lilly1232
29.10.2008, 15:06
Forum: BGB
Thema: EA I Frage Nr. 4
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Rein theoretisch ist der 822 ja auch machbar, nur was ich mich auch frage: Können die Eltern überhaupt nachträglich eine Schenkung genehmigen, wenn sie wissen, dass dass der Kaufvertrag keine Wirksamkeit hatte und der Händler eigentlich einen Herausgabeanspruch gem. 812 gegen A hatte, bevor er die S...
von lilly1232
29.10.2008, 15:04
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Thema: EA I Frage Nr. 4
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Ich habe zwei Lösungen, die und die mit dem 822.
von lilly1232
29.10.2008, 15:03
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Thema: EA I Frage Nr. 4
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Der A muss also dem Händler sein Eigentum an dem Gerät wieder zurückverschaffen, damit der Händler dann den Herausgabeanspruch geltend machen kann.
von lilly1232
29.10.2008, 15:00
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Thema: EA I Frage Nr. 4
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Falls man sich hinsichtlich der Frage 4 für die Abtretungsvariante entscheidet, muss man beachten, ob man Ansprüche nach 985 oder 812 überhaupt abtreten kann. Das ist mir beim Lesen des Palandt leider noch nicht wirklich verständlich geworden. Eine Abtretung des 985 wäre Blödsinn, weil ich ja nicht ...
von lilly1232
29.10.2008, 14:55
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Thema: EA I Frage Nr. 4
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A hätte m. E. aber auch einen Herausgabeanspruch gegen B, weil A Eigentümer und B Besitzerin der Sache ist gem. 985 BGB.
von lilly1232
29.10.2008, 14:47
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Thema: EA I Frage Nr. 4
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ZPO habe ich bei Frage Nr. 1 nicht mit reingenommen. Ich habe erstmal geprüft, ob der Kaufvertrag zwischen A und dem Händler wirksam ist und habe dann geprüft, ob die Eltern für A handeln können. Gem. §§ 1626, 1629 BGB üben die Eltern als gesetzliche Vertreter des A die gemeinsame elterliche Sorge a...