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- 18.04.2011, 07:53
- Forum: Zwangsvollstreckung
- Thema: nachträgliche Forderungsanmeldung
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Re: nachträgliche Forderungsanmeldung
Ich denke, die Forderung kann ganz normal angemeldet werden, bzw.wurde angemeldet, wenn der Eingang bestätigt wurde. Was die Dame meinte, war wahrscheinlich nur, dass die Forderung halt eben nachträglich geprüft wird und das grundsätzlich Einwendungen gegen die Forderung bestehen, was aber gegen die...
- 17.04.2011, 18:17
- Forum: RVG bis 31.7.2013
- Thema: Gebühren Einstweiliger Rechtsschutz Verwaltungsrecht
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Gebühren Einstweiliger Rechtsschutz Verwaltungsrecht
Hallo zusammen, mich hats im Verwaltungsrecht erwischt und ich würde mich freuen, wenn mich jemand bestätigt: Mandant hat selber Widerspruch gegen einen Verwalungsakt eingelegt. Mit dem VA wurde aber der Sofortvollzig angeordnet. Den haben wir übernommen. Wir wurden tätig: Vor dem Verwaltungsgericht...
- 01.02.2011, 12:40
- Forum: RVG bis 31.7.2013
- Thema: Kostenfestsetzung trotz Berufung
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Re: Kostenfestsetzung trotz Berufung
So hätten unsere Anwälte wohl am besten sofort Berufung einlegen sollen, damit die Akten zum nächsthöheren Gericht gelangen. Die Berufungsfrist wurde dagegen ausgereizt bis zum letzten Tag, sodass die Gegenseite alles Zeit der Welt hatte, um den KFA zu stellen und einen KFB zu erhalten. Also ich hab...
- 31.01.2011, 17:43
- Forum: RVG bis 31.7.2013
- Thema: Kostenfestsetzung trotz Berufung
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Re: Kostenfestsetzung trotz Berufung
Danke für Deine Antwort gkutes! Dann mache ich das so!
Gruß, Lola
Gruß, Lola
- 31.01.2011, 17:01
- Forum: RVG bis 31.7.2013
- Thema: Kostenfestsetzung trotz Berufung
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Re: Kostenfestsetzung trotz Berufung
Ich greife diesen Thread hier mal aufm weil er genau mein Thema trifft: Auch wir haben verloren und einen KFB erhalten. Berufung wurde eingelegt. Gegner hat uns noch nicht zur Zahlung aufgefordert. Muss ich eigentlich jetzt den KFB sofort der RSV des Mandanten vorlegen mit der Bitte um Ausgleich ode...
- 28.01.2011, 16:00
- Forum: GKG
- Thema: Reduzierung Gergeb. Klagerücknahme NACH Einspruch gegen VU?
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Re: Reduzierung Gergeb. Klagerücknahme NACH Einspruch gegen
Da habe ich wohl den Wald vor lauter Bäumen nicht gesehen. Da stehts! Du hast Recht: Danke Liesel!
- 28.01.2011, 15:49
- Forum: GKG
- Thema: Reduzierung Gergeb. Klagerücknahme NACH Einspruch gegen VU?
- Antworten: 2
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Reduzierung Gergeb. Klagerücknahme NACH Einspruch gegen VU?
Hallo zusammen, normalerweise wird bei Klagerücknahme die Gerichtsgebühr nach Nr. 1211 Anlage GKG auf 1,0 reduziert. Das gilt nach Nummer 1 nur bis zum Schluss der mündlichen Prüfung. Hier erschien nun Gegner nicht zum Termin, es erging VU und erfolgreicher Einspruch. Noch vor der zweiten mündlichen...
- 06.12.2010, 09:45
- Forum: Büroorganisation - Büroverwaltung
- Thema: Postausgangsbuch
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Re: Postausgangsbuch
Aaradya, Ein Postausgangsbuch ist ein Buch, indem eben alles, was mit der post rausgeht, notiert wird. Das erleichtert dem Anwalt die Beweisführung bei eventuell entstehenden Streitigkeiten wegen Fristversäumnis oder was auch immer. Bei uns wird auf das zeitlich sehr aufwendig zu führende PABuch ver...
- 06.12.2010, 09:42
- Forum: RVG bis 31.7.2013
- Thema: Kostenfestsetzung Versäumnisurteil - streitiges Verfahren
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Re: Kostenfestsetzung Versäumnisurteil - streitiges Verfahre
Guten Morgen, ich erlaube mir noch eine weitere Frage: Meiner Ansicht nach müßte ich auch bei meinem obigen KFA beantragen, eine vollstreckbare Ausfertigung des KFB zu erteilen und Verzinsung beantragen. Entschuldigt für mein ewiges Nachhacken zu diesem Thema, aber ich bin mir hier wirklich unsicher...
- 05.12.2010, 15:16
- Forum: RVG bis 31.7.2013
- Thema: Kostenfestsetzung Versäumnisurteil - streitiges Verfahren
- Antworten: 52
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Re: Kostenfestsetzung Versäumnisurteil - streitiges Verfahre
Danke Dino,
also lediglich nach § 104 ZPO, ok!
Aber natürlich muss ich auch noch in Höhe von der Nr. 3105 geltend machen, denn eine weitere mündliche Verhandlung bis auf die Verhandlung, indem der Beklagte säumig war, fand nicht statt, sodass diese nicht in einer anderen Terminsgebühr aufgeht.
also lediglich nach § 104 ZPO, ok!
Aber natürlich muss ich auch noch in Höhe von der Nr. 3105 geltend machen, denn eine weitere mündliche Verhandlung bis auf die Verhandlung, indem der Beklagte säumig war, fand nicht statt, sodass diese nicht in einer anderen Terminsgebühr aufgeht.