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- 03.06.2016, 13:49
- Forum: Zwangsvollstreckung
- Thema: Zwangsgeld bei Betreuung
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Re: Zwangsgeld bei Betreuung
Kommt darauf an (Juristenantwort :mrgreen: ). Der Schuldner hat die Vermögensauskunft (eidesstattliche Versicherung) normalerweise persönlich zu leisten, und zwar vor dem Gerichtsvollzieher. Dieses ergibt sich aus §§ 802c ZPO und § 185a GVGA. Die Abgabe der Erklärung ist jedoch stets dann Pflicht de...
- 03.06.2016, 12:45
- Forum: Zwangsvollstreckung
- Thema: Zwangsgeld bei Betreuung
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Re: Zwangsgeld bei Betreuung
Aber das Problem ist, dass wir bei der Oma nicht vollstrecken können, da sie dement ist. Sie bekommt nix mehr mit. Hat keine Unterlagen im Heim und vergisst nach zwei Sätzen was wir von ihr wollen. ... Bei dem Ergänzungsbetreuer kann ich ja dann auch nicht das Zwangsgeld pfänden Aber der GV geht, w...
- 03.06.2016, 10:54
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- Thema: Zwangsgeld bei Betreuung
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Re: Zwangsgeld bei Betreuung
Zwangsvollstreckung gegen die Oma, gesetzlich vertreten durch die Betreuerin. Hatte das auch schon mal, n Zwangsgeld gegen jemand, der unter Betreuung steht. Bei mir hat es damals so funktioniert...und die Betreuerin haftet ja für ihre Betreute nicht mit ihrem privaten Vermögen, deshalb wäre die Tit...
- 11.05.2016, 14:39
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- Thema: Gerichtsvollzieher Einstellung Vollstreckung Kleinbetrag
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Re: Gerichtsvollzieher Einstellung Vollstreckung Kleinbetrag
Ich fürchte wenn du Ratenzahlung ausschliesst bekommst du gar nichts Das wäre mir eigentlich ganz recht. Bei mir geht es in diesem Fall um einen sog. Kostenbeitrag für häusliche Ersparnis. Das heißt, dass die Schuldner ihr behindertes Kind in eine Heilpädagogische Tagesstätte stecken und das Kind i...
- 11.05.2016, 14:08
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- Thema: Gerichtsvollzieher Einstellung Vollstreckung Kleinbetrag
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Re: Gerichtsvollzieher Einstellung Vollstreckung Kleinbetrag
Ach ja, noch was: Vollstreckungsanordnungen ohne Unterschrift und Siegel gehen bei mir immer zurück. Analog hat übrigens der BGH am 18.12.2014 (Az. I ZB 27/14) entschieden. Der Beschluss des BGH I ZB 27/14 vom 18.12.2014 ist meiner Meinung nach für eine Zwangsvollstreckung einer bayerischen Behörde...
- 10.05.2016, 11:44
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- Thema: Gerichtsvollzieher Einstellung Vollstreckung Kleinbetrag
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Re: Gerichtsvollzieher Einstellung Vollstreckung Kleinbetrag
Dummerweise hat das zweite Vollstreckungsverfahren eine andere Gerichtsvollzieherin. Jedenfalls hab ich von einer anderen Gerichtsvollzieherin den Termin für die Vermögensauskunft mitgeteilt bekommen. Und wenn es jetzt nicht gerade eine Gerichtsvollzieherin von einem Amtsgericht wäre, welches ich so...
- 10.05.2016, 10:23
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- Thema: Gerichtsvollzieher Einstellung Vollstreckung Kleinbetrag
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Re: Gerichtsvollzieher Einstellung Vollstreckung Kleinbetrag
Das kann wohl man vergessen. Die Schuldner reagieren auf gar keins unserer Schreiben. Die Schuldnerin hat eh die Summe von 249 € aus unserem Vollstreckungsauftrag vom 16.12.2014 bis jetzt beim GV in Raten abgezahlt: 2 x Zahlungen im April 15, 2 x Juni 15 und dann kam erst wieder (nach Sachstandsanfr...
- 09.05.2016, 11:17
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- Thema: Zwangsvollstreckung Vollstreckungsvereitelung
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Re: Zwangsvollstreckung Vollstreckungsvereitelung
Aber vielleicht zur 1. Frage: Ich finde nichts über Unterhaltspflicht des Sohns der Schuldnerin (Mutter) gegenüber. Elternunterhalt aus Vermögen?! Diesen Anspruch zu berechnen, dafür gibt es bei den Behörden (überörtl. Sozialhilfeträger) wirkliche Spezialisten. Nur mal so - ich hatte in einem Alter...
- 09.05.2016, 09:26
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- Thema: Gerichtsvollzieher Einstellung Vollstreckung Kleinbetrag
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Re: Gerichtsvollzieher Einstellung Vollstreckung Kleinbetrag
Da brauch ich nicht anrufen, das hab ich schriftlich:
leider hat die Schuldnerin zu wenig überwiesen. Es handelt sich jedoch hierbei um einen Kleinbetrag, der in keinem Verhältnis mit einer neuerlichen Terminsladung steht.
- 09.05.2016, 06:55
- Forum: Zwangsvollstreckung
- Thema: Gerichtsvollzieher Einstellung Vollstreckung Kleinbetrag
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Gerichtsvollzieher Einstellung Vollstreckung Kleinbetrag
Hallo, ich hatte das jetzt zum zweiten Mal, dass ein Gerichtsvollzieher das Verfahren eingestellt hat, weil der Restbetrag aus seiner Sicht nicht hoch genug war, um einen nochmaligen Termin zur Abgabe der Vermögensauskunft festzusetzen. Dieses Mal waren es 4,40 €. Kann es denn wirklich sein, dass si...