hätt mir aber auch einfallen können, oder? Danke, alraune, die jag ich sofort los.
Wenn´s Euch nicht gäbe... an alle
Die Suche ergab 3237 Treffer
- 06.08.2015, 15:29
- Forum: Sonstige berufsbezogene Themen
- Thema: Beklagter vermutlich verstorben - wie festellen, ob´s stimmt
- Antworten: 11
- Zugriffe: 1257
- 06.08.2015, 14:55
- Forum: Sonstige berufsbezogene Themen
- Thema: Beklagter vermutlich verstorben - wie festellen, ob´s stimmt
- Antworten: 11
- Zugriffe: 1257
Re: Beklagter vermutlich verstorben - wie festellen, ob´s st
danke Soenny, das muss ich dann aber direkt bei der LEA machen und nicht über einen Dienst wie z. B. den Justizboten, oder? @Geniesserin: daran dacht ich auch, zunächst muss ich aber feststellen, ob er wirklich nicht mehr lebt. Damit erledigt sich ja meine Räumungsklage sozusagen bzw. ich muss Erben...
- 06.08.2015, 13:50
- Forum: Zwangsvollstreckung
- Thema: Schuldner lebt von "Ersparnissen"
- Antworten: 7
- Zugriffe: 363
Re: Schuldner lebt von "Ersparnissen"
genau, das wird nur über die Ergänzung funzen, da keine Glaubhhaftmachung möglich.
Versuchst du das und sagst Bescheid, ob es geklappt hat? Danke schon vorher.
LG
Versuchst du das und sagst Bescheid, ob es geklappt hat? Danke schon vorher.
LG
- 06.08.2015, 13:36
- Forum: RVG ab 1.8.2013
- Thema: Beschwerde
- Antworten: 5
- Zugriffe: 559
Re: Beschwerde
Beschwerdeverfahren werden mit 3500 abgerechnet (0,5 Gebühr).
- 06.08.2015, 11:47
- Forum: Sonstige berufsbezogene Themen
- Thema: Beklagter vermutlich verstorben - wie festellen, ob´s stimmt
- Antworten: 11
- Zugriffe: 1257
Re: Beklagter vermutlich verstorben - wie festellen, ob´s st
nee, die Todesanzeigen hab ich noch nicht durchsucht. Danke, guck ich gleich mal.
Der Arbeitgeber meinte dazu nur: "Wenden Sie sich an die Polizei".
Nachlassgericht probier ich auch noch.
Der Arbeitgeber meinte dazu nur: "Wenden Sie sich an die Polizei".
Nachlassgericht probier ich auch noch.
- 06.08.2015, 10:42
- Forum: Sonstige berufsbezogene Themen
- Thema: Beklagter vermutlich verstorben - wie festellen, ob´s stimmt
- Antworten: 11
- Zugriffe: 1257
Beklagter vermutlich verstorben - wie festellen, ob´s stimmt
:wink1 Hallo, zusammen, nu hab ich mal was komisches auf dem Tisch: Die Hausverwaltung des Vermieters (unser Mdt) wurde vom ehemaligen Arbeitgeber des Mieters per Email angeschrieben, ob sie nicht mitteilen können, ob die Adresse noch stimmt, weil die Geburtstagskarte (Mieter hatte dort wohl zu Ende...
- 05.08.2015, 14:33
- Forum: Inkasso und Mahnverfahren
- Thema: Mahnverfahen Widerspruch Kosten vom Gläubiger holen???
- Antworten: 6
- Zugriffe: 788
Re: Mahnverfahen Widerspruch Kosten vom Gläubiger holen???
es geht so, wie tiko73 es beschrieben hat. Ist aber auch eher selten nötig, dass der Antragsgegner den Abgabeantrag stellen muss.
@frankenBrunnen: ich wollte dich nicht verwirren.Ich dachte daran, dass man sich ja ausrechnen kann, wieviel GK gezahlt werden müssen. Sorry.
@frankenBrunnen: ich wollte dich nicht verwirren.Ich dachte daran, dass man sich ja ausrechnen kann, wieviel GK gezahlt werden müssen. Sorry.
- 05.08.2015, 13:56
- Forum: RVG ab 1.8.2013
- Thema: Kostennote
- Antworten: 7
- Zugriffe: 1178
Re: Kostennote
achso, na geht ja auch. Das unterstellt aber förmlich den konkludent erteilten Auftrag, da er mit dem Mdt sicher über die Kostenerstattung spricht.
ja, das ist meine Abkürzung für Post- und Telekommunikationspauschale (da gibt´s ja viele Abkürzungen).
LG
ja, das ist meine Abkürzung für Post- und Telekommunikationspauschale (da gibt´s ja viele Abkürzungen).
LG
- 05.08.2015, 13:52
- Forum: Inkasso und Mahnverfahren
- Thema: Mahnverfahen Widerspruch Kosten vom Gläubiger holen???
- Antworten: 6
- Zugriffe: 788
Re: Mahnverfahen Widerspruch Kosten vom Gläubiger holen???
Hallo, :wink1 1. Herzlich willkommen hier, 2. es gibt keine blöden Fragen, 3. Ja, das geht und zwar so: Durch euren Widerspruch wird die Gegenseite den Anspruch zu begründen haben. Erstmal weitere GK zahlen, dann wird das Verfahren abgegeben, dann kommt die Aufforderung zur Anspruchsbegründung (an d...
- 05.08.2015, 13:42
- Forum: Zwangsvollstreckung
- Thema: Sicherungsvollstreckung
- Antworten: 6
- Zugriffe: 611
Re: Sicherungsvollstreckung
ich stelle in solchen Fällen eine beglaubigte Abschrift zu (bei mir sind auf der Gegenseite meistens Anwälte). Wenn du den GV zustellen lässt, macht der ne beglaubigte Kopie von dem ihm vorliegenden Original und stellt die beglaubigte Kopie zu.
LG
LG