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von icerose
06.08.2015, 15:29
Forum: Sonstige berufsbezogene Themen
Thema: Beklagter vermutlich verstorben - wie festellen, ob´s stimmt
Antworten: 11
Zugriffe: 1257

Re: Beklagter vermutlich verstorben - wie festellen, ob´s st

:patsch hätt mir aber auch einfallen können, oder? Danke, alraune, die jag ich sofort los.
Wenn´s Euch nicht gäbe... :knutsch an alle
von icerose
06.08.2015, 14:55
Forum: Sonstige berufsbezogene Themen
Thema: Beklagter vermutlich verstorben - wie festellen, ob´s stimmt
Antworten: 11
Zugriffe: 1257

Re: Beklagter vermutlich verstorben - wie festellen, ob´s st

danke Soenny, das muss ich dann aber direkt bei der LEA machen und nicht über einen Dienst wie z. B. den Justizboten, oder? @Geniesserin: daran dacht ich auch, zunächst muss ich aber feststellen, ob er wirklich nicht mehr lebt. Damit erledigt sich ja meine Räumungsklage sozusagen bzw. ich muss Erben...
von icerose
06.08.2015, 13:50
Forum: Zwangsvollstreckung
Thema: Schuldner lebt von "Ersparnissen"
Antworten: 7
Zugriffe: 363

Re: Schuldner lebt von "Ersparnissen"

genau, das wird nur über die Ergänzung funzen, da keine Glaubhhaftmachung möglich.
Versuchst du das und sagst Bescheid, ob es geklappt hat? Danke schon vorher.
LG ;)
von icerose
06.08.2015, 13:36
Forum: RVG ab 1.8.2013
Thema: Beschwerde
Antworten: 5
Zugriffe: 559

Re: Beschwerde

Beschwerdeverfahren werden mit 3500 abgerechnet (0,5 Gebühr). ;)
von icerose
06.08.2015, 11:47
Forum: Sonstige berufsbezogene Themen
Thema: Beklagter vermutlich verstorben - wie festellen, ob´s stimmt
Antworten: 11
Zugriffe: 1257

Re: Beklagter vermutlich verstorben - wie festellen, ob´s st

nee, die Todesanzeigen hab ich noch nicht durchsucht. Danke, guck ich gleich mal.
Der Arbeitgeber meinte dazu nur: "Wenden Sie sich an die Polizei". :kopfkratz
Nachlassgericht probier ich auch noch.
von icerose
06.08.2015, 10:42
Forum: Sonstige berufsbezogene Themen
Thema: Beklagter vermutlich verstorben - wie festellen, ob´s stimmt
Antworten: 11
Zugriffe: 1257

Beklagter vermutlich verstorben - wie festellen, ob´s stimmt

:wink1 Hallo, zusammen, nu hab ich mal was komisches auf dem Tisch: Die Hausverwaltung des Vermieters (unser Mdt) wurde vom ehemaligen Arbeitgeber des Mieters per Email angeschrieben, ob sie nicht mitteilen können, ob die Adresse noch stimmt, weil die Geburtstagskarte (Mieter hatte dort wohl zu Ende...
von icerose
05.08.2015, 14:33
Forum: Inkasso und Mahnverfahren
Thema: Mahnverfahen Widerspruch Kosten vom Gläubiger holen???
Antworten: 6
Zugriffe: 788

Re: Mahnverfahen Widerspruch Kosten vom Gläubiger holen???

es geht so, wie tiko73 es beschrieben hat. Ist aber auch eher selten nötig, dass der Antragsgegner den Abgabeantrag stellen muss.
@frankenBrunnen: ich wollte dich nicht verwirren.Ich dachte daran, dass man sich ja ausrechnen kann, wieviel GK gezahlt werden müssen. Sorry.
von icerose
05.08.2015, 13:56
Forum: RVG ab 1.8.2013
Thema: Kostennote
Antworten: 7
Zugriffe: 1178

Re: Kostennote

achso, na geht ja auch. Das unterstellt aber förmlich den konkludent erteilten Auftrag, da er mit dem Mdt sicher über die Kostenerstattung spricht.
ja, das ist meine Abkürzung für Post- und Telekommunikationspauschale (da gibt´s ja viele Abkürzungen).

LG ;)
von icerose
05.08.2015, 13:52
Forum: Inkasso und Mahnverfahren
Thema: Mahnverfahen Widerspruch Kosten vom Gläubiger holen???
Antworten: 6
Zugriffe: 788

Re: Mahnverfahen Widerspruch Kosten vom Gläubiger holen???

Hallo, :wink1 1. Herzlich willkommen hier, 2. es gibt keine blöden Fragen, 3. Ja, das geht und zwar so: Durch euren Widerspruch wird die Gegenseite den Anspruch zu begründen haben. Erstmal weitere GK zahlen, dann wird das Verfahren abgegeben, dann kommt die Aufforderung zur Anspruchsbegründung (an d...
von icerose
05.08.2015, 13:42
Forum: Zwangsvollstreckung
Thema: Sicherungsvollstreckung
Antworten: 6
Zugriffe: 611

Re: Sicherungsvollstreckung

ich stelle in solchen Fällen eine beglaubigte Abschrift zu (bei mir sind auf der Gegenseite meistens Anwälte). Wenn du den GV zustellen lässt, macht der ne beglaubigte Kopie von dem ihm vorliegenden Original und stellt die beglaubigte Kopie zu.

LG