Hallo!
Du müsstest bei Gericht beantragen, den Titel umzuschreiben. In der Sache yx gegen xy, wird beantragt, den Titel dahingehend zu ändern, dass ......
Am Besten fügst Du dann noch einen Handelsregisterauszug bei, aus dem sich die Umfirmierung ergibt.
LG
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- 03.11.2011, 16:19
- Forum: Zwangsvollstreckung
- Thema: Titelumschreibung nach § 727 ZPO
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- 02.11.2011, 16:00
- Forum: Sonstige berufsbezogene Themen
- Thema: Bezahlung RA-FA
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Re: Bezahlung RA-FA
Hallo Casa,Casa hat geschrieben:Was meint ihr, sollte man einer frisch ausgelernten RA-FA zahlen?
und wenn ihr bei der RAK nachfragt?
So haben wir das hier (RAK HH) gemacht, als wir eine frisch ausgelernte ReFa einstellen wollten. Die geben einem dann Von-Bis-Beträge.
LG aus Hamburg