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- 12.04.2017, 12:03
- Forum: GKG
- Thema: Rückerstattung zuviel gezahlter Gerichtskosten
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Re: Rückerstattung zuviel gezahlter Gerichtskosten
Wegen der Insolvenz wurde es gem. § 240 ZPO unterbrochen. Oder muss ich deswegen zwangsläufig warten mit der Gebührenrückforderung?
- 12.04.2017, 11:46
- Forum: GKG
- Thema: Rückerstattung zuviel gezahlter Gerichtskosten
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Re: Rückerstattung zuviel gezahlter Gerichtskosten
Hallo zusammen, ich muss dieses Thema einmal aufgreifen, da ich dies ewig nicht hatte. Folgendes: Wir haben einen Mahnbescheid über eine GmbH gemacht gehabt. Streitwert war seinerzeit 38.684,90 €. Der Schuldner legte dagegen einen Teilwiderspruch über 2.769,70 € ein. Das Landgericht hatte uns dann e...
- 12.04.2017, 10:56
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- Thema: Zu großer Druck bzw. zu hohe Erwartungen?
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Re: Zu großer Druck bzw. zu hohe Erwartungen?
Und 148.. Ja, ich bin wieder in einer Kanzlei gelandet... Obwohl ich lange überlegt habe, weil ich das eigentlich nicht mehr wollte... :roll: (Habe ich auch damals beim Arbeitsamt angegeben, dass ich in keine Kanzlei mehr möchte... :angst ) Aber ich hoffe, dass es jetzt wieder besser ist und Du Dic...
- 11.04.2017, 16:27
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- Thema: Zu großer Druck bzw. zu hohe Erwartungen?
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Re: Zu großer Druck bzw. zu hohe Erwartungen?
In einer Rechtsabteilung gibt es genauso Fristen an die man sich zu halten hat und das Telefon klingelt auch nicht gerade wenig ;-) nur mal nebenbei Es ist nur 'anderer' Stress den man da hat. Kommt auch nicht jeder mit klar. Also ich muss sagen, dass ich in meiner Rechtsabteilung nicht so die Fris...
- 11.04.2017, 07:55
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- Thema: Zu großer Druck bzw. zu hohe Erwartungen?
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Re: Zu großer Druck bzw. zu hohe Erwartungen?
Richtige Entscheidung und viel Glück bei Deiner Jobsuche. Ich drück die Daumen.
- 10.04.2017, 08:11
- Forum: Sonstige berufsbezogene Themen
- Thema: Zu großer Druck bzw. zu hohe Erwartungen?
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Re: Zu großer Druck bzw. zu hohe Erwartungen?
[/quote] Das kann und sollte nun wirklich nicht dein Problem sein!
Wer auf dich keine Rücksicht nimmt, auf den brauchst du auch keine Rücksicht nehmen.[/quote]
Wer auf dich keine Rücksicht nimmt, auf den brauchst du auch keine Rücksicht nehmen.[/quote]
- 07.04.2017, 13:02
- Forum: Zwangsvollstreckung
- Thema: Rechtsnachfolgeproblematik
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Re: Rechtsnachfolgeproblematik
Aber so richtig deckt sich das ja nicht mit meiner Problematik. Es ist hier keine Versteigerung eines Grundstückes, sondern es soll die Vollstreckung eines VBs passieren. Der Gläubiger ist verstorben, aber es gibt eine Generalvollmacht über den Tod hinaus. Schön wäre es, wenn es eine Rechtsprechung ...
- 07.04.2017, 12:02
- Forum: Zwangsvollstreckung
- Thema: Rechtsnachfolgeproblematik
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Re: Rechtsnachfolgeproblematik
Ich muss hier einmal dieses Thema wieder aufleben lassen. Folgendes: Ein Gläubiger ist verstorben und es wurde noch kein Testament eröffnet oder dergleichen und dies wird wohl auch noch etwas dauern. Wir hatten noch mit dem alten Gläubiger versucht zu vollstrecken. Nun hatte uns der GVZ die Unterlag...
- 07.04.2017, 10:44
- Forum: Zwangsvollstreckung
- Thema: Schuldner unbekannt verzogen
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Re: Schuldner unbekannt verzogen
@ GVZ-Schickerin: Das ist nicht nur bei "älteren Semestern" so. Wir handhaben das genau wie ihr, weil die Chefs keinen Bankeinzug wollen (nur in extremen Ausnahmefällen und in vorheriger Absprache ist das dann doch mal möglich), Vorabüberweisung machen wir auch nicht und Schecks nur, wenn...
- 06.04.2017, 14:25
- Forum: Zwangsvollstreckung
- Thema: Schuldner unbekannt verzogen
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Re: Schuldner unbekannt verzogen
Naja die Geschäftsleitung ist halt schon etwas älteres Semester, da sind Neuerungen schwer.