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von Kikki-Fee
05.11.2014, 17:09
Forum: RVG ab 1.8.2013
Thema: Abrechnung Beauftragung Terminsvertreter
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Re: Abrechnung Beauftragung Terminsvertreter

Und in #35 hast du jetzt auch wieder die 3402 drin, die du in #31 vergessen hattest. :mrgreen: Wie gesagt, ich würde den KA anschreiben und ihn darauf hinweisen, dass anders abzurechnen ist, du kannst ihm ja auch die Rechnung vorsetzen, nämlich die, die du in #35 hattest und dann schreibst du dazu, ...
von Kikki-Fee
05.11.2014, 16:56
Forum: RVG ab 1.8.2013
Thema: Abrechnung Beauftragung Terminsvertreter
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Re: Abrechnung Beauftragung Terminsvertreter

Hohe Schlagzahl hier im Moment, ich komme gar nicht richtig hinterher,
ABER:
ReNo2014 hat geschrieben:Also ihr meint jetzt eine Rg über alle Tätigkeiten, entsprechend:

3305
7002
3100
abzgl. Anrechnung
3104
7002

davon die Hälfte kriegt der Korrespondenzanwalt?
jetzt hast du das System verstanden (das fettgedruckte).
von Kikki-Fee
05.11.2014, 16:53
Forum: RVG ab 1.8.2013
Thema: Abrechnung Beauftragung Terminsvertreter
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Re: Abrechnung Beauftragung Terminsvertreter

Nein, kannst du nicht, weil die Rechnung des UBV verkehrt ist. Er müßte eine Rechnung stellen über 0,65 nach 3401 und 1,2 TG nach 3402. Ihr berechnet dem Mandanten dann die bei euch entstandenen Gebühren. Wenn der Mandant die Zahlung komplett geleistet hat, muß zwischen den Anwälten die interne Geb...
von Kikki-Fee
05.11.2014, 16:49
Forum: RVG ab 1.8.2013
Thema: Abrechnung Beauftragung Terminsvertreter
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Re: Abrechnung Beauftragung Terminsvertreter

Frau Cindy hat geschrieben:Sehe ich genauso. Vorausgesetzt natürlich, es war die Teilung aller Gebühren vereinbart und nicht nur diejenigen eines Anwalts. :pfeif
Das war wohl so (erste Seite, Beitrag #7): "alle anfallenden gerichtlichen Gebühren".
von Kikki-Fee
05.11.2014, 16:46
Forum: RVG ab 1.8.2013
Thema: Abrechnung Beauftragung Terminsvertreter
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Re: Abrechnung Beauftragung Terminsvertreter

@Kikki-Fee: Also du meinst er hätte 0,65 nach 3401 und 1,2 nach 3402 abrechnen sollen? Das wäre seine Rechnung gegenüber dem Mandanten gewesen. Und ihr rechnet gegenüber dem Mandanten die 3100 ab (hier unter Berücksichtigung des Mahnverfahrens). Aus diesen beiden Rechnung wird dann die Summe gebild...
von Kikki-Fee
05.11.2014, 16:30
Forum: RVG ab 1.8.2013
Thema: Abrechnung Beauftragung Terminsvertreter
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Re: Abrechnung Beauftragung Terminsvertreter

@ReNo2014, wie ich oben schon schrieb, du solltest den anderen Anwalt darauf hinweisen, dass er zu wenig abgerechnet hat, weil er von einer anderen Gebührenteilungsvereinbarung ausgegangen ist als tatsächlich gemeint war. Wenn du ihm jetzt - wie in Beitrag #20 - nur den Betrag aus seiner Rechnung au...
von Kikki-Fee
05.11.2014, 14:58
Forum: RVG ab 1.8.2013
Thema: Abrechnung Beauftragung Terminsvertreter
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Re: Abrechnung Beauftragung Terminsvertreter

In meinem Fall wäre doch hier dein erstes Beispiel zutreffend. Ich verstehe nur nicht wie ich die Gebühr 3402 abrechnen soll. 3305 7002 3100 abzgl. Anrechnung 3401 3402 (eig. 1,2 Terminsgebühr und nicht wie der Korrespondenzanwalt angegeben hat -> 0,6 Gebühr)? Hier schreibst du auf einmal was von 0...
von Kikki-Fee
05.11.2014, 14:57
Forum: RVG ab 1.8.2013
Thema: Abrechnung Beauftragung Terminsvertreter
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Re: Abrechnung Beauftragung Terminsvertreter

Also erstmal zu der Vereinbarung: Vereinbart wurde, Gebührenteilung 50:50, bezogen auf alle anfallenden gerichtlichen Gebühren, also VG, TG und Postpauschale. Wenn alle anfallenden gerichtlichen Gebühren geteilt werden sollen, hat der UBV zu wenig abgerechnet. Denn er ist doch offenbar von einer Te...
von Kikki-Fee
05.11.2014, 14:27
Forum: RVG ab 1.8.2013
Thema: Abrechnung Beauftragung Terminsvertreter
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Re: Abrechnung Beauftragung Terminsvertreter

? Ich glaube, du hast den Hinweis von Liesel noch nicht verstanden, kann das sein? Also, wie sie oben schon schrieb, ist die Frage, was für eine Gebührenteilung vereinbart war. Denn die Anwälte können dafür verschiedene Vereinbarungen treffen. Ich versuche mal, das ein bisschen zu erklären und hoff...
von Kikki-Fee
04.11.2014, 14:10
Forum: RVG ab 1.8.2013
Thema: Erhöhungsgebühr (1008 VV) auch in Familiensache möglich?
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Re: Erhöhungsgebühr (1008 VV) auch in Familiensache möglich?

Puh, vielen Dank, Adora Belle. :wink1 Das erleichtert mich wirklich, ich hab schon befürchtet, ich kenne irgendeine Selbstverständlichkeit nicht. Und weil du ja echt Ahnung hast, ist es total beruhigend, wenn du sowas sagst. Dann frag ich jetzt mal beim Rechtspfleger nach, wieso das hier seiner Mein...