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von Notariatsoldie
03.05.2023, 21:19
Forum: Grundstücksverkehr
Thema: Angabe lfd. Nr. BV bei Grudnschuldbestellung?
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Re: Angabe lfd. Nr. BV bei Grudnschuldbestellung?

Hallo Dino,
ich mache es genau so wie Du - wenn alle Grundstücke belastet werden sollen, gebe ich nur die Blattnummer als Belastungsgegenstand an. Damit habe ich bisher noch nie Probleme gehabt.
von Notariatsoldie
07.03.2023, 21:58
Forum: Grundstücksverkehr
Thema: Verwalterzustimmung
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Re: Verwalterzustimmung

Meines Wissens reicht die Vorlage des Verwaltervertrages (auch wenn die Unterschriften notariell belaubigt sind) nicht aus, da der Verwalter schließlich von der Eigentümerversammlung zu wählen ist und das Grundbuchamt prüft, ob der Beschluss ordnungsgemäß zustande gekommen ist (Beschlussfähigkeit, o...
von Notariatsoldie
02.02.2023, 22:01
Forum: Notariat - Fachbereich
Thema: Umschreibung Vollstreckungsklausel
Antworten: 2
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Re: Umschreibung Vollstreckungsklausel

Im Prinzip ist natürlich der Notar, der eine Grundschuldbestellung beurkundet hat, auch für die Klauselumschreibung zuständig. Bei der Umschreibung muss der Notar aufgrund vorgelegter Urkunden prüfen, wer der neue Gläubiger ist und dies bescheinigen. Da hier der Notar auch persönlich involviert ist,...
von Notariatsoldie
01.02.2023, 23:05
Forum: Notariat - Fachbereich
Thema: Umschreibung Vollstreckungsklausel
Antworten: 2
Zugriffe: 546

Umschreibung Vollstreckungsklausel

Liebe Mitstreiter, folgender Sachverhalt: A beurkundet bei Notar B eine Grundschuld zugunsten der C-Bank. Die Grundschuld wird eingetragen. Etwa 1 Jahr später tritt die C-Bank die Grundschuld und ihre Ansprüche aus der persönlichen Haftung nebst Vollstreckungsunterwerfung gegen A an Notar B ab (ordn...
von Notariatsoldie
12.01.2023, 17:12
Forum: Erbrecht
Thema: Originalurkunde nach Sterbefall an Gericht?
Antworten: 3
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Re: Originalurkunde nach Sterbefall an Gericht?

Das Original würde ich dem Gericht nicht zusenden, sondern eine Ausfertigung mit dem Hinweis, dass eine Ausfertigung dem Original gleichkommt. Nur letztwillige Verfügungen sind dem Gericht im Original einzureichen. Ein Erb- und Pflichtteilsverzicht ist keine letztwillige Verfügung.
von Notariatsoldie
06.01.2023, 17:53
Forum: Grundstücksverkehr
Thema: Antragsrecht Beteiligte Auflassung § 13 GBO
Antworten: 4
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Re: Antragsrecht Beteiligte Auflassung § 13 GBO

Mir wäre es - zumindest zunächst einmal - zu gefährlich, die Auflassung nicht zurückzuhalten. Auch wenn es im Gesetz heißt, dass die Umschreibung nur auf Antrag des Notars erfolgen soll - ist es nicht ganz ausgeschlossen, dass - zumindest während einer Übergangszeit - dies vom Rechtspfleger übersehe...
von Notariatsoldie
02.01.2023, 17:53
Forum: GNotKG -ab 01.08.2013
Thema: Beurkundung eines Antrages auf Rückauflassung
Antworten: 2
Zugriffe: 2303

Re: Beurkundung eines Antrages auf Rückauflassung

Eine 0,5 Gebühr scheidet in jedem Fall aus, da sie nur entsteht, wenn der zugrunde liegende Vertrag bei dem Notar (bzw. Vertreter, Sozius etc.) beurkundet worden ist, der auch die Auflassung beurkundet. Meines Erachten fällt eine 2,0 Gebühr an. Im Streifzug durch das GNotKG, 12. Auflage, heißt es un...
von Notariatsoldie
02.01.2023, 17:37
Forum: Sonstige berufsbezogene Themen
Thema: Aktuelle Basiszinssätze
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Re: Aktuelle Basiszinssätze

Lt. Veröffentlichung der Bundesbank beträgt der Baisiszinssatz ab 01.01.2023 + 1,62 %. Ich wünsche allen Mitstreitern ein gutes Neues Jahr. Ist bei RAM scheinbar noch nicht eingepflegt :roll: Zumindest in den vergangenen Jahren war es so, dass der Basiszinssatz manuell eingepflegt werden musste.
von Notariatsoldie
30.12.2022, 22:13
Forum: Notariat - Fachbereich
Thema: UVZ
Antworten: 1
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Re: UVZ

Ja. Der Notarvertreter kann während der Zeit seiner Bestellung sowohl Urkunden, als auch Einträge im UVZ signieren.
von Notariatsoldie
30.12.2022, 22:09
Forum: Sonstige berufsbezogene Themen
Thema: Aktuelle Basiszinssätze
Antworten: 56
Zugriffe: 44255

Re: Aktuelle Basiszinssätze

Lt. Veröffentlichung der Bundesbank beträgt der Baisiszinssatz ab 01.01.2023 + 1,62 %.

Ich wünsche allen Mitstreitern ein gutes Neues Jahr.