Die Stadt hat keinen Anspruch auf Auskunft. Ich würde mich insoweit auf die notarielle Schweigepflicht berufen.
Hinsichtlich der Pfändungs- und Überweisungsverfügung genügt es, der Stadt mitzuteilen, dass die Pfändungsverfügung ins Leere geht, da keine Zahlungen über den Notar zu leisten sind.
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- 22.04.2016, 21:23
- Forum: Notariat - Fachbereich
- Thema: Auskunftsersuchen durch Gemeinde
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- 04.04.2016, 13:48
- Forum: GNotKG -ab 01.08.2013
- Thema: KV Nummer 21100 mit Satz 2,00 o.K?
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Re: KV Nummer 21100 mit Satz 2,00 o.K?
Der Gebührensatz von 2,0 ist in Ordnung.
- 04.04.2016, 13:47
- Forum: GNotKG -ab 01.08.2013
- Thema: Geschäftswert Löschung Eigentümergrundschuld
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Re: Geschäftswert Löschung Eigentümergrundschuld
Die Eigentümergrundschuld ist in Bezug auf die Kosten der Löschungsbewilligung wie eine Fremdgrundschuld zu behandeln - also Nennbetrag der Grundschuld.
Der Löschungsantrag des Eigentümers ist auch nur dann kostenprivilegiert, wenn es sich um eine Unterschriftsbeglaubigung ohne Entwurf handelt.
Der Löschungsantrag des Eigentümers ist auch nur dann kostenprivilegiert, wenn es sich um eine Unterschriftsbeglaubigung ohne Entwurf handelt.
- 04.04.2016, 13:44
- Forum: GNotKG -ab 01.08.2013
- Thema: Eintragungsantrag Auflassungsvormerkung
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Re: Eintragungsantrag Auflassungsvormerkung
Eine Auflassungsvormerkung kann nur eingetragen werden, wenn diese einen Auflassungs- bzw. Übertragungsanspruch sichern soll. Ein solcher Anspruch kann nur durch notariell beurkundeten Vertrag entstehen. Ihr solltet den Eintragungsantrag - sofern schon gestellt - beim Grundbuchamt zurücknehmen, da d...
- 01.04.2016, 22:44
- Forum: GNotKG -ab 01.08.2013
- Thema: grundschuld ohne zwangsvollstreckungsunterwerfung
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Re: grundschuld ohne zwangsvollstreckungsunterwerfung
Ich habe mich wohl nicht klar genug ausgedrückt - sorry. Für die Beglaubigung von 2 Abschriften der Urkunde fallen 20 € nach KV 25 102 an, jedoch keine zusätzlichen Kopiekosten
- 01.04.2016, 22:09
- Forum: GNotKG -ab 01.08.2013
- Thema: grundschuld ohne zwangsvollstreckungsunterwerfung
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Re: grundschuld ohne zwangsvollstreckungsunterwerfung
Dokumentenpauschale bei Unterschriftsbeglaubigung ohne Entwurf = immer KV 32 000 - 050 €.
Bei der Erstellung der beglaubigten Abschriften fällt allerdings keine Dokumentenpauschale an - siehe KV 25 102
Ansonsten in Ordnung.
Schönes Wochenende
Bei der Erstellung der beglaubigten Abschriften fällt allerdings keine Dokumentenpauschale an - siehe KV 25 102
Ansonsten in Ordnung.
Schönes Wochenende
- 15.03.2016, 21:03
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- Thema: Handelsregisteranmeldung
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Re: Handelsregisteranmeldung
Unterschriftsbeglaubigung unter Handelsregisteranmeldungen ist zwingend erforderlich.
Geschäftswert: 25 000 EUR nach § 105 Abs. 6 Nr. 1 GNotKG
Geschäftswert: 25 000 EUR nach § 105 Abs. 6 Nr. 1 GNotKG
- 03.03.2016, 21:41
- Forum: Notariat - Fachbereich
- Thema: Umschreibung Recht Abt. II auf neue Berechtigte
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Re: Umschreibung Recht Abt. II auf neue Berechtigte
Es stellen sich vorab 2 Fragen 1. Ist Inhalt der bisherigen Dienstbarkeiten, dass die Ausübung einem Dritten überlassen werden kann? 2. Wird die neue GmbH im rechlichen Sinne Rechtsnachfolgerin der bisherigen Betreibergesellschaft z.B. durch Verschmelzung? Im Falle einer echten Rechtsnachfolge reich...
- 03.03.2016, 21:26
- Forum: Grundstücksverkehr
- Thema: Besitzübergang Übernahme sämtilches Inventar
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Re: Besitzübergang Übernahme sämtilches Inventar
Hallo Leni, es ist richtig, das auch das Finanzamt eine Inventarliste haben möchte, wenn im Kaufvertrag ausgewiesen ist, dass ein Kaufpreisteil auf das Inventar entfällt. Im Übrigen solltet Ihr auch aus anderen Gründen auf einer Inventarliste bestehen. Alle wesentlichen Vereinbarungen des Vertrages ...
- 25.02.2016, 22:06
- Forum: Erbrecht
- Thema: Erbnachweis aus dem Ausland
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Re: Erbnachweis aus dem Ausland
Stromberg, vielleicht kannst Du mal konkret angeben, was Inhalt des zu löschenden Rechts ist (Wohnrecht, Nießbrauch oder sonstiges). Evtl. ist ja gar kein Erbnachweis erforderlich.