Diesbezüglich habe ich noch eine Frage:
Deine Abrechnung bezieht sich auf den Beklagten oder? Wie sehe es dann beim Kläger aus? Hätte dieser eine 1,2 Gebühr festsetzen können?
Diesbezüglich habe ich noch eine Frage:
Entschuldige, 0,5 Gebühr.Oliverreinhardt2 hat geschrieben: ↑01.09.2023, 12:57Wieso setzt du bei der 3104 den Gebührenansatz von: 1,2, an?
Du schreibst, dass ein VU ergangen ist
Mit Zwangsvollstreckungsaufträge kenne ich mich inzwischen gut aus und ich kreuze immer an, dass der GV die Adresse ermitteln soll, sollte der Fall sein, dass die aktuelle nicht stimmt.paralegal6 hat geschrieben: ↑13.07.2023, 11:54gerichtsvollzieher können Adressen ermitteln, habt ihr dann im Formular wohl einfach nicht angekreuzt
Der hat einen kleineren Betrag überwiesen und soll laut meinem Chef gesagt haben, er zahle nichts mehrparalegal6 hat geschrieben: ↑13.07.2023, 11:51na wenn der Schuldner zahlt ergibt sich doch die Frage gar nicht