Na ja das "Nach Ermittlung der neuen Anschrift wird der örtlich zuständige Gerichtsvollzieher beauftragt," habe ich geschrieben, weil ich ja schon wusste, dass sie dort nicht mehr wohnhaft sein kann, aufgrund der Räumung.
Achso die Forderung liegt weit über 500 EUR.
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- 12.03.2014, 13:15
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- Thema: Zurückweisung ZV-Auftrag korrekt?
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- 12.03.2014, 11:48
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Re: Zurückweisung ZV-Auftrag korrekt?
Ja ehrlich gesagt, macht für mich ansonsten der § nicht viel Sinn.
- 12.03.2014, 11:41
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Re: Zurückweisung ZV-Auftrag korrekt?
Ehrlich gesagt ergibt das für mich absolut keine Sinn. :oops: Wenn ich den GVZ mit der ZV beauftrage, aber nicht gleich mit der Aufenthaltsermittlung, sich dann herausstellt, dass der Schuldner dort nicht zu ermitteln ist. EMA ergibt, dass er unbekannt verzogen ist (was ja auch der GVZ rausgefunden ...
- 12.03.2014, 11:36
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Re: Zurückweisung ZV-Auftrag korrekt?
Aber er hat doch einen Zwangsvollstreckungsauftrag.
- 12.03.2014, 11:20
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Re: Zurückweisung ZV-Auftrag korrekt?
Auf deutsch gesagt, wenn ich keine aktuelle Anschrift habe bzw. weiß, dass die Leute unbekannt verzogen sind, brauch ich den Gerichtsvollzieher gar nicht beauftragen. Soweit ich mich erinnern kann, hatte ich das aber mal in einem Seminar so, dass wenn ich bereits eine aktuelle Einwohnermeldeamtsausk...
- 12.03.2014, 10:58
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Zurückweisung ZV-Auftrag korrekt?
Hey, wir hatten im letzten Jahr eine Schuldnerin geräumt. Die Mandantschaft will natürlich trotzdem eine Vermögensauskunft. Wir haben daher eine aktuelle Melderegisterauskunft eingeholt, in der steht, dass die Schuldnerin unbekannt verzogen ist, ohne eine aktuelle Anschrift anzugeben. Wir haben dahe...
- 10.03.2014, 07:15
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Re: Aktenanlage
Stimmt darauf wäre auch noch zu achten. Danke für den Tipp. Zum Glück habe ich noch keine Rechnung für ihn geschrieben.
- 10.03.2014, 06:54
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Re: Aktenanlage
Es hat funktioniert. Na ja wir haben uns mit einem Anwalt mehr oder weniger zusammengeschlossen bzw. hat er jetzt erst seine RA-Tätigkeit aufgenommen und hatte noch ein zwei Fälle vom letzten Jahr (hat auf dem kostenlosen RA-Micro-Probe-Ding gearbeitet :smile: ) Um die Akten jetzt korrekt zu haben, ...
- 27.02.2014, 08:52
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Re: Verjährung Zinsen Zwangsvollstreckung
Wenn dann habe ich dazu keine Unterlagen. Es sind zwar auf einem Titel einige Stempel vom Gerichtsvollzieher drauf, jedoch sagte der Mandant auch, er habe keine Unterlagen dazu.
- 27.02.2014, 07:46
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- Thema: Verjährung Zinsen Zwangsvollstreckung
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Verjährung Zinsen Zwangsvollstreckung
Guten Morgen,
irgendwie stehe ich gerade auf dem Schlauch.
Ich habe hier vor mir einen Vollstreckungsbescheid aus dem Jahr 1999. Hauptforderung zzgl. Zinsen von 11 % p. a.
Verjährt der Zinsanspruch nach drei Jahren? Also kann ich nur noch die Zinsen der letzten drei Jahre geltend machen?
irgendwie stehe ich gerade auf dem Schlauch.
Ich habe hier vor mir einen Vollstreckungsbescheid aus dem Jahr 1999. Hauptforderung zzgl. Zinsen von 11 % p. a.
Verjährt der Zinsanspruch nach drei Jahren? Also kann ich nur noch die Zinsen der letzten drei Jahre geltend machen?