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- 02.10.2013, 10:47
- Forum: GNotKG -ab 01.08.2013
- Thema: Auswärtsgebühr PC
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Re: Auswärtsgebühr PC
50 EUR : 6 sind ja 8,33333 EUR, bedeutet für mich abrunden auf 8,33 EUR pro Partei, auch wenn in der Summe dann 1 Ct fehlt. Allerdings erstelle ich die Kostenrechnung "per Hand", also ohne Software. War Dein Chef denn auch außerorts und sind viell. auch Fahrtkosten aufzusplitten? Vielleich...
- 02.10.2013, 10:17
- Forum: Erbrecht
- Thema: Berliner Testament Vor- und Nacherbe HIIIIILLLLFFFEEE
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Re: Berliner Testament Vor- und Nacherbe HIIIIILLLLFFFEEE
Die Ehegatten bestimmen sich zunächst zu Vollerben und treffen dann eine Vor-/Nacherbenbestimmung nach dem Letztlebenden von ihnen (falls der Überlebende von ihnen keine eigene Verfügung trifft. Ich hatte Deinen ersten Post so verstanden, dass der überlebende Ehgatten grundsätzlich frei bestimmen ka...
- 02.10.2013, 09:51
- Forum: Grundstücksverkehr
- Thema: Vorkaufsrecht Mieter
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Re: Vorkaufsrecht Mieter
Ich würde eine die vermietete Wohnung betreffende auszugsweise Ausfertigung an den Mieter schicken (Abschrift reicht eigentlich, aber wegen zweiter Wohnung im KV und des Zshg Ausfertigung/Original im Rechtsverkehr ...).
Zum Ablauf z.B. Krauß, Imm.Recht 6.Aufl. RN 1738 u. RN1741
Zum Ablauf z.B. Krauß, Imm.Recht 6.Aufl. RN 1738 u. RN1741
- 01.10.2013, 17:15
- Forum: Erbrecht
- Thema: Berliner Testament Vor- und Nacherbe HIIIIILLLLFFFEEE
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Re: Berliner Testament Vor- und Nacherbe HIIIIILLLLFFFEEE
Lach ...kommt mir bekannt vor.
Mal sehen, ob wir jeweils pünktlich in den Feierabend kommen ...
Mal sehen, ob wir jeweils pünktlich in den Feierabend kommen ...
- 01.10.2013, 16:43
- Forum: Erbrecht
- Thema: Berliner Testament Vor- und Nacherbe HIIIIILLLLFFFEEE
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Re: Berliner Testament Vor- und Nacherbe HIIIIILLLLFFFEEE
Plumbum, klingt gut
Genieß den Sonnenschein!
Genieß den Sonnenschein!
- 01.10.2013, 16:08
- Forum: Erbrecht
- Thema: Berliner Testament Vor- und Nacherbe HIIIIILLLLFFFEEE
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Re: Berliner Testament Vor- und Nacherbe HIIIIILLLLFFFEEE
Ich denke, man kann auch im gemeinschaftlichen Testament Vor- und Nacherbschaft regeln. Wenn ich es richtig verstehe: Die Ehegatten setzen sich gegenseitig zu Vollerben ein, wobei der Letztlebenden in seinen Verfügung über den Nachlass frei ist. Trifft er keine eigene Verfügung von Todes wegen soll ...
- 01.10.2013, 12:35
- Forum: GNotKG -ab 01.08.2013
- Thema: Vorkaufsrecht für Angehörige
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- 01.10.2013, 12:26
- Forum: GNotKG -ab 01.08.2013
- Thema: Vorkaufsrecht für Angehörige
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Re: Vorkaufsrecht für Angehörige
Ah!
Hm, § 51 verweist ja auf den Wert der Sache und damit auf § 46 GNotKG. Da man nach dem neuen Gesetz nicht einmal mehr bei einer bedingten Rückauflassungsvormerkung einen Abschlag vornehmen kann, denke ich, dass das Gericht den Wert nach § 46 GNotKG (oder § 48 GNotKG?) bestimmen wird.
Hm, § 51 verweist ja auf den Wert der Sache und damit auf § 46 GNotKG. Da man nach dem neuen Gesetz nicht einmal mehr bei einer bedingten Rückauflassungsvormerkung einen Abschlag vornehmen kann, denke ich, dass das Gericht den Wert nach § 46 GNotKG (oder § 48 GNotKG?) bestimmen wird.
- 01.10.2013, 11:36
- Forum: GNotKG -ab 01.08.2013
- Thema: Vorkaufsrecht für Angehörige
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Re: Vorkaufsrecht für Angehörige
Ich verstehe das mit dem wirtschaftlichen Wert nicht wirklich. Ein Vorkaufsrecht an einem Grundeigentum müsste doch grundsätzlich einen Wert haben (auch wenn im Rahmen des Vertrages keine Berücksichtigung bei den Notarkosten erfolgt). Für die Eintragung einer solchen Vormerkung wird das Gericht mein...
- 01.10.2013, 11:21
- Forum: RVG ab 1.8.2013
- Thema: Streitwertkatalog für die Arbeitsgerichtsbarkeit
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