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- 30.01.2024, 12:57
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- Thema: ZV aus arbeitsgerichtl. Vergleich / Formulierung zum Haareraufen
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Re: ZV aus arbeitsgerichtl. Vergleich / Formulierung zum Haareraufen
Ich muss jetzt noch klären, ob der Mandant im Juni Krankengeld erhalten hat. E-Mail ist raus, mal gucken, was er schreibt. Schlafstörungen habe ich auch, unter anderem wegen solcher Akten. :wecker Selbst wenn es im Juni kein Krankengeld, sondern Arbeitslosengeld gegeben hätte, wäre dann doch das nac...
- 30.01.2024, 12:13
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- Thema: ZV aus arbeitsgerichtl. Vergleich / Formulierung zum Haareraufen
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Re: ZV aus arbeitsgerichtl. Vergleich / Formulierung zum Haareraufen
So, jetzt konnte ich die die AU-Bescheinigungen prüfen. Für die Tage im Juni ist eine Erstbescheinigung wg. akuter Belastungsstörung ausgestellt worden. Im April/Mai ging es um Schlafstörungen, da gab es eine Erst- und eine Handvoll Folgebescheinigungen.
- 30.01.2024, 12:07
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Re: ZV aus arbeitsgerichtl. Vergleich / Formulierung zum Haareraufen
Im Terminsprotokoll steht es nicht, das hat der gegnerische RA mehrfach in seinen Schriftsätzen erwähnt und wir haben immer wieder entgegengehalten, dass die Mutter keine Fachkompetenz hat, um das zu beurteilen und die Bemerkung im Termin kein ärztliches Attest ersetzt.
- 30.01.2024, 11:45
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Re: ZV aus arbeitsgerichtl. Vergleich / Formulierung zum Haareraufen
Der Arbeitgeber meint, der Arbeitnehmer sei im Juni krank gewesen, weil dessen Mutter während der Verhandlung (ja, er hatte die zum Gerichtstermin mitgenommen) ausgerufen habe, dass der Sohn mit den Nerven völlig fertig gewesen sei. Ich möchte die Akte eigentlich nur noch entsorgen.
- 30.01.2024, 11:42
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Re: ZV aus arbeitsgerichtl. Vergleich / Formulierung zum Haareraufen
@mrsgoalkeeper: Gute Frage Aus den hier vorliegenden AU-Bescheinigungen kann ich das nicht erkennen.
- 30.01.2024, 11:40
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Re: ZV aus arbeitsgerichtl. Vergleich / Formulierung zum Haareraufen
@paralegal: Danke für Deine Unterstützung! Das Urteil hilft mir schon mal weiter, falls von Seiten des Arbeitgebers noch Einwendungen kommen sollten. :knutsch Ich werde jetzt versuchen, den Netto-Betrag lt. der erteilten Gehaltsabrechnungen zu vollstrecken und sobald ich den Titel zurückhabe, das Ar...
- 30.01.2024, 09:39
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Re: ZV aus arbeitsgerichtl. Vergleich / Formulierung zum Haareraufen
Der Mandant war tatsächlich ab April krankgeschrieben bis zum 31.05. und dann gab es noch eine Krankschreibung für die letzte Juni-Woche.
- 30.01.2024, 08:06
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Re: ZV aus arbeitsgerichtl. Vergleich / Formulierung zum Haareraufen
Nachtrag: Habe jetzt noch mal die ganzen Schriftsätze der Gegenseite wegen des Juni-Gehaltes durchgesehen und der Arbeitgeber behauptete tatsächlich in einem der letzten Schriftsätze vor dem Vergleich, dass der Mandant im Juni Krankengeld bezogen habe und bezieht sich dabei allein auf das ihm zugetr...
- 30.01.2024, 06:46
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Re: ZV aus arbeitsgerichtl. Vergleich / Formulierung zum Haareraufen
Im Monat Juni war der Mandant arbeitsfähig, was der Arbeitgeber aber im Prozess bestritten hat, weil er angeblich gehört habe, der Mandant sei nervlich am Ende. Gerüchteküche halt, wobei der Arbeitgeber schon einige Mobbingmoves drauf hatte. Es gibt für Juni keine AU-Bescheinigung. Ich vermute, &quo...
- 29.01.2024, 15:44
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Re: ZV aus arbeitsgerichtl. Vergleich / Formulierung zum Haareraufen
Ich habe mir jetzt noch mal die ganzen Akten angesehen (waren insgesamt 3 Kündigungsschutzverfahren). Es gab im Vorfeld schon mal einen Vergleich, der aber widerrufen worden ist und dort war diese Einschränkung mit Ansprüchen Dritter nicht drin. Ich weiß nur, dass der Arbeitgeber (Bank) dem Mitarbei...