Die Suche ergab 1800 Treffer
- 17.07.2012, 20:58
- Forum: Sonstige berufsbezogene Themen
- Thema: Homepage Insolvenzbekanntmachung drucken
- Antworten: 13
- Zugriffe: 3086
Re: Homepage Insolvenzbekanntmachung drucken
OH, dann hab ich wohl Glück gehabt.
- 17.07.2012, 20:16
- Forum: Sonstige berufsbezogene Themen
- Thema: Homepage Insolvenzbekanntmachung drucken
- Antworten: 13
- Zugriffe: 3086
Re: Homepage Insolvenzbekanntmachung drucken
Also ich hoffe, ich habe das Problem richtig verstanden:
Aber wenn Du den Beschluss geöffnet hast, einfach rechte Maustaste drücken und dann auf Drucken klicken. Seitdem muss ich nicht mehr die umständliche Variante nutzen, das zu kopieren und in Word einzufügen.
Aber wenn Du den Beschluss geöffnet hast, einfach rechte Maustaste drücken und dann auf Drucken klicken. Seitdem muss ich nicht mehr die umständliche Variante nutzen, das zu kopieren und in Word einzufügen.
- 12.07.2012, 15:35
- Forum: Zwangsvollstreckung
- Thema: Drittschuldner erklärt, dass Pfüb nicht schon früher berücks
- Antworten: 5
- Zugriffe: 1747
Re: Drittschuldner erklärt, dass Pfüb nicht schon früher ber
Jetzt verunsichert mich Deine Antwort.
Du solltest vorher mal in Erfahrung bringen, wann denn nun welches Gehalt überwiesen wurde, was denn nun stimmt, also was der erste oder der zweite Mitarbeiter gesagt hat.
Nach der Zustellung des PfÜb dürfen sie jedenfalls nicht an den Sch auszahlen.
Du solltest vorher mal in Erfahrung bringen, wann denn nun welches Gehalt überwiesen wurde, was denn nun stimmt, also was der erste oder der zweite Mitarbeiter gesagt hat.
Nach der Zustellung des PfÜb dürfen sie jedenfalls nicht an den Sch auszahlen.
- 12.07.2012, 13:49
- Forum: Zwangsvollstreckung
- Thema: Drittschuldner erklärt, dass Pfüb nicht schon früher berücks
- Antworten: 5
- Zugriffe: 1747
Re: Drittschuldner erklärt, dass Pfüb nicht schon früher ber
Du wirst doch in Deinem PfÜb sicher das Drittschuldnerverbot zu stehen haben, nämlich dass der Drittschuldner, soweit die Forderung gepfändet ist, an den Schuldner nicht mehr zahlen darf. Also wenn die den Lohn für Juli ausgezahlt haben, würde ich mal einen netten Hinweis auf: "§ 829 Pfändung e...
- 11.07.2012, 14:21
- Forum: Zwangsvollstreckung
- Thema: e. V. Möglichkeiten der Vollstreckung?
- Antworten: 30
- Zugriffe: 4295
Re: e. V. Möglichkeiten der Vollstreckung?
noch ein Letzter: zitiert nach juris: Im Rahmen eines Nachbesserungsverlangens für die Offenbarungsversicherung kann der Gläubiger Angaben über die objektiven Grundlagen eines Arbeitsverhältnisses auch dann verlangen, wenn der Schuldner nur einen geringen Verdienst (hier: 789,72 Euro) erzielt. Nur s...
- 11.07.2012, 14:07
- Forum: Zwangsvollstreckung
- Thema: e. V. Möglichkeiten der Vollstreckung?
- Antworten: 30
- Zugriffe: 4295
Re: e. V. Möglichkeiten der Vollstreckung?
zitiert nach juris: Wenn der Schuldner kein Einkommen angibt oder nur ein Einkommen, mit dem der Lebensunterhalt nicht bestritten werden kann, dann besteht der Verdacht, dass der Schuldner ein unzutreffendes Vermögensverzeichnis abgibt, d.h. Einkünfte oder Vermögen verschweigt. Daher hat der Gläubig...
- 11.07.2012, 14:02
- Forum: Zwangsvollstreckung
- Thema: e. V. Möglichkeiten der Vollstreckung?
- Antworten: 30
- Zugriffe: 4295
Re: e. V. Möglichkeiten der Vollstreckung?
zitiert nach juris: Gibt der Schuldner in seinem Vermögensverzeichnis an, lediglich monatliche Einkünfte aus Ar-beitseinkommen als "Auslieferungsfahrer" in Höhe von 400 € netto zu haben und erhält er nach seinen Angaben sein Gehalt "bar ausgezahlt". so rechtfertigen diese Auskünf...
- 10.07.2012, 13:28
- Forum: Zwangsvollstreckung
- Thema: e. V. Möglichkeiten der Vollstreckung?
- Antworten: 30
- Zugriffe: 4295
Re: e. V. Möglichkeiten der Vollstreckung?
Verdient er denn auch zu wenig, um sich und die beiden Kinder zu ernähren?
Was bekommt er denn - zusammen mit dem Kindesunterhalt - raus?
Wenn das zuuuuuu wenig erscheint, würde ich ihn ja die EV ergänzen lassen. Dann soll er mal erläutern, wie er seinen Lebensunterhalt bestreitet.
Was bekommt er denn - zusammen mit dem Kindesunterhalt - raus?
Wenn das zuuuuuu wenig erscheint, würde ich ihn ja die EV ergänzen lassen. Dann soll er mal erläutern, wie er seinen Lebensunterhalt bestreitet.
- 28.06.2012, 19:58
- Forum: Zwangsvollstreckung
- Thema: Vermögensverzeichnis-weiteres Vorgehen???
- Antworten: 11
- Zugriffe: 2778
Re: Vermögensverzeichnis-weiteres Vorgehen???
Wie alt ist denn die EV?
Sie müsste ggf. die Angaben zu Ihren Einkünften/Aufträgen aktualiseren. Wenn sie von ihrer eigenen Firma nicht leben kann, muss sie auch angeben, wovon sie lebt. Wahrscheinlich behauptet sie, von den Einkünften ihres Mannes, aber da würde ich nochmal nachhaken.
Sie müsste ggf. die Angaben zu Ihren Einkünften/Aufträgen aktualiseren. Wenn sie von ihrer eigenen Firma nicht leben kann, muss sie auch angeben, wovon sie lebt. Wahrscheinlich behauptet sie, von den Einkünften ihres Mannes, aber da würde ich nochmal nachhaken.
- 28.06.2012, 19:53
- Forum: Zwangsvollstreckung
- Thema: Pfändung Hinterbliebenenrente
- Antworten: 11
- Zugriffe: 3263
Re: Pfändung Hinterbliebenenrente
Also wenn sie jetzt normal einen PfÜb beantragt, in dem sie beide Drittschuldner angibt, pfändet sie ja das Arbeitseinkommen das zweite Mal. Das wird der Rechtspfleger auch normalerweise merken und monieren (sofern der Schuldner nicht verzogen ist). Ich würde nur den Rentenversicherungsträger als Dr...