Hallo Sasa,
der Versteigerungsrechtspfleger prüft
- Titel (dinglich und/oder persönlich)
- Klausel
- Zustellung
- Wartefrist, § 798 ZPO
- Zuständigkeit
Grüße
S. Geiselmann
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- 29.06.2010, 19:13
- Forum: Zwangsvollstreckung
- Thema: Zwangsvollstreckung aus Grundschuld
- Antworten: 7
- Zugriffe: 2581
- 22.06.2010, 19:30
- Forum: Zwangsvollstreckung
- Thema: Urteil auf Zutritt nach ZV "verbraucht"?
- Antworten: 10
- Zugriffe: 1736
Re: Urteil auf Zutritt nach ZV "verbraucht"?
Bei einer e.V. beträgt die Vollziehungsfrist einen Monat, § 929 Abs. 2 ZPO
Grüße
S. Geiselmann
Grüße
S. Geiselmann
- 21.06.2010, 18:50
- Forum: Zwangsvollstreckung
- Thema: Verwertung GmbH-Anteile - DRINGEND!
- Antworten: 4
- Zugriffe: 2940
Re: Verwertung GmbH-Anteile - DRINGEND!
Hallo,
der GV hat § 817a ZPO zu beachten.
Die Anteile müssen daher erst geschätzt werden.
Sofern die Unterlagen hierzu beschafft werden können (Register, Klage) ist das mit hohen
Kosten verbunden.
Grüße
S. Geiselmann
der GV hat § 817a ZPO zu beachten.
Die Anteile müssen daher erst geschätzt werden.
Sofern die Unterlagen hierzu beschafft werden können (Register, Klage) ist das mit hohen
Kosten verbunden.
Grüße
S. Geiselmann
- 16.06.2010, 19:52
- Forum: Zwangsvollstreckung
- Thema: EILT! ZV aus Urkunde; Zustellung?
- Antworten: 6
- Zugriffe: 706
Re: EILT! ZV aus Urkunde; Zustellung?
Das Vollstreckungsorgan hat auch noch die Wartefrist nach § 798 ZPO zu beachten.
Grüße
S. Geiselmann
Grüße
S. Geiselmann
- 07.06.2010, 19:31
- Forum: Zwangsvollstreckung
- Thema: Zwangsversteigerung: Pächter beschwerdeberechtigt?
- Antworten: 3
- Zugriffe: 567
Re: Zwangsversteigerung: Pächter beschwerdeberechtigt?
Hallo Anni,
der Kreis der Beteiligten ergibt sichg aus § 9 ZVG.
Ob der Pächter Ansprüche angemeldet hat kann nach dem Vortrag nicht gesagt werden.
Wie wurde die Zuschlagsbeschwerde begründet?
Ergibt sich das aus der Vorlage ans LG?
Im Zweifel würde ich abwarten.
Grüße
S. Geiselmann
der Kreis der Beteiligten ergibt sichg aus § 9 ZVG.
Ob der Pächter Ansprüche angemeldet hat kann nach dem Vortrag nicht gesagt werden.
Wie wurde die Zuschlagsbeschwerde begründet?
Ergibt sich das aus der Vorlage ans LG?
Im Zweifel würde ich abwarten.
Grüße
S. Geiselmann
- 20.05.2010, 19:51
- Forum: Zwangsvollstreckung
- Thema: Einstellung der Zwangsvollstreckung nach § 703 ZPO
- Antworten: 9
- Zugriffe: 4477
Re: Einstellung der Zwangsvollstreckung nach § 703 ZPO
Hallo,
für den Einstellungsantrag ist gem. § 769 Abs. 1 ZPO das Prozessgericht zuständig, das über den Einspruch entscheidet.
Grüße
S. Geiselmann
für den Einstellungsantrag ist gem. § 769 Abs. 1 ZPO das Prozessgericht zuständig, das über den Einspruch entscheidet.
Grüße
S. Geiselmann
- 16.05.2010, 17:56
- Forum: Zwangsvollstreckung
- Thema: Pfändung Titel
- Antworten: 8
- Zugriffe: 969
Re: Pfändung Titel
Hallo,
mit dem umgeschriebenen Titel gegen den "Drittschuldner" ist es möglich in dessen sämtliche Vermögenswerte zu vollstrecken.
Bei zwei Schuldnern gibt es mehr Vollstreckungsmöglichkeiten.
Grüße
S. Geiselmann
mit dem umgeschriebenen Titel gegen den "Drittschuldner" ist es möglich in dessen sämtliche Vermögenswerte zu vollstrecken.
Bei zwei Schuldnern gibt es mehr Vollstreckungsmöglichkeiten.
Grüße
S. Geiselmann
- 16.05.2010, 10:42
- Forum: Zwangsvollstreckung
- Thema: Pfändung Titel
- Antworten: 8
- Zugriffe: 969
Re: Pfändung Titel
Hallo Ali71, das Gericht führt bei der Pfändung nur die sog. "Schlüssigkeitsprüfung" durch, d.h. es wird geprüft, ob dem Schuldner die zu pfändende Forderung theoretisch zustehen kann. Ist diese Forderung tituliert, fällt die Schlüssigkeitsprüfung positiv aus, Titulierung wäre gar nicht er...
- 03.05.2010, 18:38
- Forum: Zwangsvollstreckung
- Thema: Sicherungshypothek/Zwangsversteigerung
- Antworten: 4
- Zugriffe: 756
Re: Sicherungshypothek/Zwangsversteigerung
Hallo,
der Umschreibung der Sicherungshypothek bedarf es nicht.
Grüße
S. Geiselmann
der Umschreibung der Sicherungshypothek bedarf es nicht.
Grüße
S. Geiselmann
- 30.04.2010, 19:10
- Forum: Zwangsvollstreckung
- Thema: Zwangsverwaltung
- Antworten: 8
- Zugriffe: 1078
Re: Zwangsverwaltung
Hallo Bonny, maßgeblich ist nicht das Datum der Bestallungsurkunde sondern die sog. erste Beschlagnahme. Diese wird entweder wirksam mit - Zustellung des Anordnungsbeschlusses an den Schuldner, § 22 ZVG - Eingang des Ersuchens um Eintragung des ZV-Vermerks beim Grundbuchamt, § 22 ZVG - oder Inbesitz...