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- 08.07.2011, 12:03
- Forum: Rechtsanwaltsfachangestellten-Ausbildung
- Thema: Anrechnung Geschäftsgebühr auf Verfahrensgebühr
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Re: Anrechnung Geschäftsgebühr auf Verfahrensgebühr
Also ich glaube auch, dass die Rspr. hier überinterpretiert wird. Wenn ich mir mal nur eins von den Urteilen aus dem Thread (von 13 eingebracht) ansehe steht da: Kostenfestsetzung (Anrechnung der außergerichtlichen Geschäftsgebühr auf die gerichtliche Verfahrensgebühr): Von einer Erfüllung i.S.d. § ...
- 08.07.2011, 11:50
- Forum: Rechtsanwaltsfachangestellten-Ausbildung
- Thema: Anrechnung Geschäftsgebühr auf Verfahrensgebühr
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Re: Anrechnung Geschäftsgebühr auf Verfahrensgebühr
Vielleicht stehe ich ja auf dem Schlauch, aber da steht doch unter 1): ... 1.) Die Beklagte anerkennt, der Klägerin einen Betrag in Höhe von 1.700 € nebst Zinsen hieraus in Höhe von 5 % Punkten über dem Basiszinssatz seit dem ... zu schulden. Sie anerkennt weiter, der Klägerin außergerichtliche Rech...
- 08.07.2011, 11:14
- Forum: Rechtsanwaltsfachangestellten-Ausbildung
- Thema: Anrechnung Geschäftsgebühr auf Verfahrensgebühr
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Re: Anrechnung Geschäftsgebühr auf Verfahrensgebühr
Genau diese markierten Passagen sagen aber eben nicht aus, dass mit der verkürzten Zahlung von 1.500 € die volle Höhe der GG abgegolten sein soll. Das hätte betragsmäßig ausgedrückt werden müssen. Zzt. handelt es sich lediglich um die "übliche" Abgeltungsklausel (2. markierte Passage), di...
- 29.06.2011, 18:25
- Forum: RVG bis 31.7.2013
- Thema: § 15a RVG Geschäftsgebühr Verzugsschaden
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Re: § 15a RVG Geschäftsgebühr Verzugsschaden
...hat ja gerade schon jemand vor mir geschrieben. Vielleicht hätte ich erst zu Ende lesen sollen...
- 29.06.2011, 18:23
- Forum: RVG bis 31.7.2013
- Thema: § 15a RVG Geschäftsgebühr Verzugsschaden
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Re: § 15a RVG Geschäftsgebühr Verzugsschaden
Im Grunde ja. Aber mal die Anrechnung außer acht gelassen, brauchst Du immer wenn Du vorgerichtliche RA-Gebühren vom Gegner ersetz haben willst, eine Anspruchsgrundlage. Meist ergibt sich diese aus Verzug, kann sich aber auch aus der "normalen" Pflichtverletzung aus Vertrag ergeben (§ 280 ...
- 14.02.2011, 07:43
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- Thema: Chefin fragt nach Gehaltsvorstellung!
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Re: Chefin fragt nach Gehaltsvorstellung!
MG Du arbeitest, obwohl Du schon Referendar bist, als Refa. M.E. verschwendete Zeit. Such Dir einen ordentlichen Job. 'Was ich meine, ist, dass Referendare doch Du Nebentätigkeiten im Anwaltsbereich versuchen sollten, ihren nächsten Arbeitgeber zu finden. Nein. Ich schrieb ja, mein Tätigkeitsfeld h...
- 13.02.2011, 17:49
- Forum: Sonstige berufsbezogene Themen
- Thema: Chefin fragt nach Gehaltsvorstellung!
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Re: Chefin fragt nach Gehaltsvorstellung!
@BabyBen Das es nicht viele männliche ReFas gibt, ist mir auch klar. Einfacher wird es deshalb in meinen Augen aber auch nicht. Ob die nun gerne genommen werden, kann ich deshalb nicht bestätigen. Von Einstellungen magst Du aber mehr Ahnung haben als ich, aus Bewerbersicht muss ich bei meinen Ausfüh...
- 12.02.2011, 15:09
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- Thema: Chefin fragt nach Gehaltsvorstellung!
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Re: Chefin fragt nach Gehaltsvorstellung!
Das r am Ende macht auch einen Unterschied - bedauerlicherweise. Wetten? Ja, stimmt, hast du recht, aber leider wohl anders als Du denkst. Denn ich halte mal voll dagegen und sage, dass durch das "r" am Ende, es für mich generell schwerer ist, einen Job in der Branche zu bekommen, weil es...
- 11.02.2011, 13:46
- Forum: Sonstige berufsbezogene Themen
- Thema: Chefin fragt nach Gehaltsvorstellung!
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Re: Chefin fragt nach Gehaltsvorstellung!
Hi, also ich hatte hier in Hannover keine Probleme 10 € brutto die Stunde zu bekommen, oder mehr, also als Rechtsanwaltsfachangestellter. Aber dabei hilft mir sicherlich auch mein Auftreten. Du musst von Deiner Arbeit überzeugt sein und diese Überzeugung auch bei dem Gespräch vermitteln. Nicht arrog...
- 06.02.2011, 19:24
- Forum: Allgemeiner Literaturbereich
- Thema: Google Bücher - Mehr als ich dachte!
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Re: Google Bücher - Mehr als ich dachte!
Danke! Naja, dann muss halt jeder selber suchen. Vielleicht kann die/der Admin ja noch was retten, oder mal grundlegend was daran ändern.
Schönen Sonntag noch.
Schönen Sonntag noch.