huhu,
warum hat der UBV bei dir auch Fahrtkosten und Abwesenheitsgelder? das verstehe ich nicht ganz
Die Suche ergab 383 Treffer
- 13.06.2014, 22:11
- Forum: RVG ab 1.8.2013
- Thema: Abrechnung Unterbevollmächtigung
- Antworten: 14
- Zugriffe: 1322
- 09.04.2014, 19:37
- Forum: RVG ab 1.8.2013
- Thema: Zusatzgebühr Nr. 1010 VV RVG - 3 Termine, 2 Anwälte?
- Antworten: 3
- Zugriffe: 3030
Zusatzgebühr Nr. 1010 VV RVG - 3 Termine, 2 Anwälte?
Hallöchen liebes Forum, ich hoffe, ihr könnt mir von meinem Schlauch runterhelfen. Folgender Fall: Wir haben einen Rechtsstreit beim LG Hamburg, zu welchem unser Rechtsanwalt zum Termin gefahren ist (Gericht ca. 500 km entfernt). Dort wurde ein Zeuge vernommen. Nachdem zwei andere nicht erschienen, ...
- 16.02.2014, 20:33
- Forum: Inkasso und Mahnverfahren
- Thema: Ratenzahlung Verrechnung auf Hauptforderung und Zinsen
- Antworten: 9
- Zugriffe: 4272
Re: Ratenzahlung Verrechnung auf Hauptforderung und Zinsen
also angenommen du hast 2000 Hauptforderung nebst Zinsen. die Gegenseite hat bereits 3 x 500,00 EUR bezahlt. wie die vorgänger schon schrieben, verrechnung zinsen kosten hauptforderung.nachdem der mandant keine zinsen mitberechnet hat, ist deine HF natürlich höher. im Mahnbscheid würde ich das dann ...
- 16.02.2014, 20:21
- Forum: Zwangsvollstreckung
- Thema: ZV Vergleich und KFB
- Antworten: 7
- Zugriffe: 1536
Re: ZV Vergleich und KFB
@geiselmann: ich kenne das so, dass die RSV drei Vollstreckungsversuche JE TITEL gewährt. ich hatte auch schon selbst den fall, dass ich erst aus urteil vollstreckt habe (ZV Nr. 1), diese war erfolglos. kurz darauf aus Urteil und KFB gleichzeitig (Nr. 2) und schließlich PFÜB aus urteil und KFB (Nr. ...
- 16.02.2014, 20:15
- Forum: RVG bis 31.7.2013
- Thema: Bei Vergleich II. Instanz KFB I. Instanz "aufgehoben"?
- Antworten: 5
- Zugriffe: 1726
Re: Bei Vergleich II. Instanz KFB I. Instanz "aufgehoben"?
@13
betrifft das dann solche aussagen im KFB wie
"gerichtskosten EUR xxxxxx
hiervon bereits verrechnet auf zahlung kläger EUR YYYYYY"
wobei yyyyy gk der I. Instanz ist?
LG
betrifft das dann solche aussagen im KFB wie
"gerichtskosten EUR xxxxxx
hiervon bereits verrechnet auf zahlung kläger EUR YYYYYY"
wobei yyyyy gk der I. Instanz ist?
LG
- 16.02.2014, 20:11
- Forum: RVG bis 31.7.2013
- Thema: Hälftige Geschäftsgebühr vergessen einzuklagen
- Antworten: 6
- Zugriffe: 544
Re: Hälftige Geschäftsgebühr vergessen einzuklagen
natürlich nur die 0,65 geschäftsgebühr + AP und ust, nicht die volle geschäftsgebühr (hast ja im KFB sicher auch nicht angerechnet)
LG und schönen abend
LG und schönen abend
- 31.07.2013, 10:00
- Forum: GKG
- Thema: KV 2115 GKG - Abschrift des Vermögensverzeichnisses
- Antworten: 16
- Zugriffe: 8363
Re: KV 2115 GKG - Abschrift des Vermögensverzeichnisses
also nach neuem Recht sind das dann keine Gerichtskosten mehr (per Gebührenstempler zu zahlen bsp.), sondern die Kosten werden vom GVZ direkt in Rechnung gestellt über EUR 33,00? Ich hab in dem neuen Antrag auf Vermögensauskunft den Satz drin, dass - falls bereits die VA abgegeben wurde - eine Absch...
- 31.07.2013, 09:55
- Forum: RVG bis 31.7.2013
- Thema: Terminsgebühr nach Anerkenntnis
- Antworten: 9
- Zugriffe: 1612
Re: Terminsgebühr nach Anerkenntnis
hihi,
mit Familienrecht kenn ich mich zu wenig aus, darum kümmer ich mich nie aber danke für die Ergänzung
mit Familienrecht kenn ich mich zu wenig aus, darum kümmer ich mich nie aber danke für die Ergänzung
- 31.07.2013, 09:08
- Forum: RVG bis 31.7.2013
- Thema: Terminsgebühr nach Anerkenntnis
- Antworten: 9
- Zugriffe: 1612
Re: Terminsgebühr nach Anerkenntnis
Bei jedem Klageverfahren ist eigentlich ein Termin vorgeschrieben, da eigentlich hauptsächlich das "mündliche" Vorbringen im Termin ausschlaggebend ist. Wenn erst ein schriftliches Vorverfahren angeordnet wurde, schreiben die Parteien das ganze "Vorgeplänkel", dies dient auch zum...
- 31.07.2013, 08:52
- Forum: GKG
- Thema: KV 2115 GKG - Abschrift des Vermögensverzeichnisses
- Antworten: 16
- Zugriffe: 8363
Re: KV 2115 GKG - Abschrift des Vermögensverzeichnisses
ich wusste bisher nur von der erhöhung auf 25,00 EUR. komischerweise wollte das bislang kein gericht haben, sondern nur immer die 15,00 EUR. :roll: muss ich das vermögensverzeichnis nun kompliziert über den zuständigen GVZ beantragen? oder immer noch beim gericht und die holen sich das dann "vo...