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- 11.12.2018, 13:17
- Forum: Gesellschaftsrecht
- Thema: Kauf aller Kommanditanteile
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Kauf aller Kommanditanteile
Hallo ihr Lieben, mein Chef hat mir heute eine E-Mail geschickt mit folgendem Inhalt " bitte die Anmeldung der Übertragung aller Kommanditanteile bei der KG und die Abberufung von Herrn XXX bei der GmbH vorbereiten. " Die Anmeldung zur Abberufung des Herrn XXX bei der GmbH habe ich erledig...
- 04.12.2018, 12:49
- Forum: Notariat - Fachbereich
- Thema: Legalisation/Zwischenbeglaubigung
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Legalisation/Zwischenbeglaubigung
Hallo Ihr Lieben, ich habe eine kurze Frage zur Legalisation: Heute morgen rief mich eine Dame an, die kurzfristig zur Beglaubigung Ihrer Unterschrift vorbeikommen wollte. Ich fragte sie, ob sie schon ein Dokument habe oder wir es vorbereiten müssen. Sie hat bereits eins, es muss nur ihre Unterschri...
- 29.11.2018, 10:32
- Forum: GNotKG -ab 01.08.2013
- Thema: Kosten für Umschreibung von einer Grundschuld vom Erbbaurechtsgrundbuch auf Erbbaugrundstück
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Re: Kosten für Umschreibung von einer Grundschuld vom Erbbaurechtsgrundbuch auf Erbbaugrundstück
" Die Löschungsgebühr ist für jede Löschung gesondert zu erheben (§ 55 Abs. 2 GNotKG), auch wenn dasselbe Grundstück belastet ist. ." " Nach § 55 Abs. 2 GNotKG werden die Gebühren für jede Eintragung in das Grundbuch (oder Löschung aus dem Grundbuch) gesondert erhoben, soweit nicht ei...
- 28.11.2018, 15:16
- Forum: GNotKG -ab 01.08.2013
- Thema: Kosten für Umschreibung von einer Grundschuld vom Erbbaurechtsgrundbuch auf Erbbaugrundstück
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Re: Kosten für Umschreibung von einer Grundschuld vom Erbbaurechtsgrundbuch auf Erbbaugrundstück
Viel anders dürften die GK beim KV des Erbbaugrundstücks doch nicht sein? Auch dort wird er eine Auflassungsvormerkung eintragen lassen. Dann hast du die Gebühr dafür schon mal, wie beim anderen KV auch. Berechnet natürlich aus dem vereinbarten Kaufpreis. Sind Belastungen in Abt. III zu löschen, fä...
- 28.11.2018, 15:14
- Forum: GNotKG -ab 01.08.2013
- Thema: Kosten für Umschreibung von einer Grundschuld vom Erbbaurechtsgrundbuch auf Erbbaugrundstück
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Re: Kosten für Umschreibung von einer Grundschuld vom Erbbaurechtsgrundbuch auf Erbbaugrundstück
Viel anders dürften die GK beim KV des Erbbaugrundstücks doch nicht sein? Auch dort wird er eine Auflassungsvormerkung eintragen lassen. Dann hast du die Gebühr dafür schon mal, wie beim anderen KV auch. Berechnet natürlich aus dem vereinbarten Kaufpreis. Sind Belastungen in Abt. III zu löschen, fäl...
- 28.11.2018, 14:56
- Forum: GNotKG -ab 01.08.2013
- Thema: Kosten für Umschreibung von einer Grundschuld vom Erbbaurechtsgrundbuch auf Erbbaugrundstück
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Re: Kosten für Umschreibung von einer Grundschuld vom Erbbaurechtsgrundbuch auf Erbbaugrundstück
Danke für die Antwort. Ich persönlich würde es auch so machen wie du. Das Problem ist nur, dass die Parteien dies nicht wollen, da der Verkäufer ein neues Objekt kaufen will und sicher sein will, dass sein jetziges Haus auch wirklich verkauft wird. Weißt du vielleicht, was an Gerichtskosten anfalle...
- 28.11.2018, 14:46
- Forum: GNotKG -ab 01.08.2013
- Thema: Kosten für Umschreibung von einer Grundschuld vom Erbbaurechtsgrundbuch auf Erbbaugrundstück
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Re: Kosten für Umschreibung von einer Grundschuld vom Erbbaurechtsgrundbuch auf Erbbaugrundstück
Ich gebe folgendes zu bedenken: Offenbar erwirbt ein Käufer ein Erbbaurecht von dem bisherigen Erbbauberechtigten und später das Grundstück von dem bisherigen Grundstückseigentümer. Damit vereinigen sich das Eigentum am Grundstück und die Erbbauberechtigung in einer Person; es entsteht ein sog. „Ei...
- 28.11.2018, 10:53
- Forum: GNotKG -ab 01.08.2013
- Thema: Kosten für Umschreibung von einer Grundschuld vom Erbbaurechtsgrundbuch auf Erbbaugrundstück
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Re: Kosten für Umschreibung von einer Grundschuld vom Erbbaurechtsgrundbuch auf Erbbaugrundstück
Hey, für den Erbbaurechtskaufvertrag ist gem. § 47 der Kaufpreis des Erbbaurechts maßgebend. Ich mache dann gem. § 49 immer noch eine Vergleichsberechnung, sodass der höhere Wert maßgebend ist. Also gem. § 49 ist der Wert des Erbbaurechts: Bodenwert + Gebäudewert; hieraus 80 % ergeben den Verkehrswe...
- 23.11.2018, 10:26
- Forum: Notariat - Fachbereich
- Thema: EILT!!! Kann bzw. muss Kaufpreis fällig gestellt werden?
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Re: EILT!!! Kann bzw. muss Kaufpreis fällig gestellt werden?
Wenn Du doch weißt, dass es nicht euer Grundstück betrifft, wofür willst du dann eine Pfandentlassungserklärung? Wenn die Belastung eure Teilfläche bzw. eure im BV eingetragene lfd. Nr. betrifft, dann wäre das ja was anderes, aber wenn es euch nicht betrifft?
- 22.11.2018, 15:37
- Forum: GNotKG -ab 01.08.2013
- Thema: Bestätigung eines Erbvertrags
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Re: Bestätigung eines Erbvertrags
Es handelt sich hier nicht um die Änderung oder Ergänzung eines Erbvertrages. Offenbar wollten die Beteiligten nur verhindern, dass nach ihrem Tod eingewandt wird, sie hätten sich „umentschieden“ und die getroffene Regelung geändert. Hier kann daher m.E. nicht § 102 GNotKG einschlägig sein, der Wer...