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von pitz
20.12.2013, 12:19
Forum: Sonstige berufsbezogene Themen
Thema: Kündigungsschklage, örtliche Zuständigkei, bin sehr unsicher
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Re: Kündigungsschklage, örtliche Zuständigkei, bin sehr unsi

Auch wenn man über die Quelle streiten kann: Aufgrund des Gesetzes zur Änderung des Sozialgerichtsgesetzes und des Arbeitsgerichtsgesetzes vom 26. März 2008 wurde mit Wirkung zum 1. April 2008 ein neuer Gerichtsstand, der Gerichtsstand des Arbeitsortes eingeführt § 48 Abs. 1a ArbGG. Arbeitnehmer kön...
von pitz
20.12.2013, 12:09
Forum: Sonstige berufsbezogene Themen
Thema: Kündigungsschklage, örtliche Zuständigkei, bin sehr unsicher
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Re: Kündigungsschklage, örtliche Zuständigkei, bin sehr unsi

(1a) Für Streitigkeiten nach § 2 Abs. 1 Nr. 3, 4a, 7, 8 und 10 sowie Abs. 2 ist auch das Arbeitsgericht zuständig, in dessen Bezirk der Arbeitnehmer gewöhnlich seine Arbeit verrichtet oder zuletzt gewöhnlich verrichtet hat. Ist ein gewöhnlicher Arbeitsort im Sinne des Satzes 1 nicht feststellbar, i...
von pitz
20.12.2013, 11:32
Forum: Rechtsanwaltsfachangestellten-Ausbildung
Thema: Weihnachtskarten schreiben - wer kann helfen?
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Re: Weihnachtskarten schreiben - wer kann helfen?

So etwas?

"Sehr geehrte xyz,
Wir möchten uns für das uns im vergangenen Jahr entgegengebrachte Vertrauen bedanken.
Wir wünschen Ihnen besinnliche Feiertag und einen guten Rutsch ins neue Jahr!
MfG"


OT:
Am 20.12. die Weihnachtskarten zu schreiben finde ich mutig. :wink:
von pitz
12.12.2013, 15:20
Forum: RVG ab 1.8.2013
Thema: Beratungsgebühr
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Re: Beratungsgebühr

Okay, dankeschön! :thx
von pitz
12.12.2013, 15:09
Forum: RVG ab 1.8.2013
Thema: Beratungsgebühr
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Re: Beratungsgebühr

Aber an sich hat der Mdt. keine Möglichkeit gegen die Höhe der angegebenen Vergütung (rechtlich) vorzugehen, ist dem also "hilflos ausgeliefert"?
von pitz
12.12.2013, 15:02
Forum: RVG ab 1.8.2013
Thema: Beratungsgebühr
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Re: Beratungsgebühr

Kann der RA eigentlich die Beratungsgebühr nach § 34 RVG dann nach eigenem Ermessen, d. h. ohne vorherige Rücksprache mit dem/den Mandanten, festlegen?
von pitz
12.12.2013, 13:43
Forum: RVG ab 1.8.2013
Thema: Beratungsgebühr
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Re: Beratungsgebühr

Wenn ich mich nicht täusche, sind Beratungen OHNE vorher getroffene Vergütungsvereinbarung nach § 34 RVG abzurechnen (minimal 15 € und maximal 190 € (Erstgespräch) bzw. maximal 250 € (mehr als ein Gespräch)).

siehe hierzu http://www.gesetze-im-internet.de/rvg/__34.html