Du schreibst einfach ans AG - Mahnabt. - (sinngemäß): "... beantrage ich bzgl. der Hauptforderung einen Teil-Vollstreckungsbescheid zu erlassen."
Dann solltest Du noch dazu schreiben, ob u. ggf. wann und in welcher Höhe Zahlungen eingegangen sind.
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- 11.01.2011, 09:12
- Forum: Zwangsvollstreckung
- Thema: Teilwiderspruch MB
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- 10.01.2011, 16:06
- Forum: Zwangsvollstreckung
- Thema: Teilwiderspruch MB
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Re: Teilwiderspruch MB
Bzgl. der Hauptforderung kannst Du beim AG - Mahnabt. - einen Teil-VB beantragen.
Wenn das Verfahren bzgl. Kosten u. Zinsen abgegeben wurde und Ihr dieses weiter betreibt, wird beim dann zuständigen Gericht nur über die Kosten und Zinsen verhandelt.
Wenn das Verfahren bzgl. Kosten u. Zinsen abgegeben wurde und Ihr dieses weiter betreibt, wird beim dann zuständigen Gericht nur über die Kosten und Zinsen verhandelt.
- 10.01.2011, 12:00
- Forum: Zwangsvollstreckung
- Thema: Zwangsvollstreckung gegen eigenen Mandanten
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Re: Zwangsvollstreckung gegen eigenen Mandanten
Hast Du es denn schon mit einer EMA oder Gewerbe- bzw. Handelsreg.ausk. versucht? War das im "Protokoll" so gemeint, dass vorrangige Ansprüche bestehen oder hat Euer Schuldner die Ansprüche gegen Bank und FA? Dann könntest Du auch einen PfüB beantragen, auch wenn er dem Schuldner nicht zug...
- 09.01.2011, 17:32
- Forum: Rechtsanwaltsfachangestellten-Ausbildung
- Thema: Vertretung im ArbR (Minderjährig)
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Re: Vertretung im ArbR (Minderjährig)
Da würde ich doch mal schwer sagen, dass ein Minderjähriger durch seinen gesetzlichen Vertreter (Eltern) vertreten werden muss. Und Achtung! Meines Wissens ist bei Ausbildungsverhältnissen nicht sofort das ArbG zuständig.
- 08.01.2011, 18:40
- Forum: Sonstige berufsbezogene Themen
- Thema: Kündigungsfristen
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Re: Kündigungsfristen
Hallo, Du! ;-) Hundertprozentig sicher kann ich Dir leider nicht helfen. Aber wenn es heißt, während der Probezeit beträgt die Kündigungsfrist zwei Wochen, dann würde ich sagen, dass Du auch am 31.01.11 (ist ja während der Probezeit) noch kündigen kannst. Wie gesagt, sicher bin ich mir nicht. Ich wü...
- 07.01.2011, 21:14
- Forum: Zwangsvollstreckung
- Thema: Forderungsaufstellung ohne Anwaltsprogramm
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Re: Forderungsaufstellung ohne Anwaltsprogramm
Ich habe da noch ein Produkt entdeckt (hoffentlich darf ich den Namen nennen!) aber ich bin noch nicht dazugekommen, es richtig zu testen. Es macht aber den Eindruck, als ob es recht einfach funktioniert. Schaut mal bei http://www.lawgistics.de" target="blank (allerdings kann es sein, dass...
- 02.10.2010, 17:35
- Forum: RVG bis 31.7.2013
- Thema: Brauche Hilfe bei der Streitwertbestimmung
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Re: Brauche Hilfe bei der Streitwertbestimmung
Hallo, zoe2008!
Ehrlich gesagt, verstehe ich Deine Frage nicht; soll heißen, ich weiß nicht, was Du meinst. Evtl. geht es anderen auch so und deshalb konnte Dir auch niemand eine Antwort geben!?
Schönes Wochenende!
TweetyS
Ehrlich gesagt, verstehe ich Deine Frage nicht; soll heißen, ich weiß nicht, was Du meinst. Evtl. geht es anderen auch so und deshalb konnte Dir auch niemand eine Antwort geben!?
Schönes Wochenende!
TweetyS
- 01.10.2010, 17:14
- Forum: Zwangsvollstreckung
- Thema: Was kommt nach dem ZV Auftra?
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Re: Was kommt nach dem ZV Auftra?
Evtl. könntet Ihr den Vorgang auch unter strafrechtlichen Gesichtspunkten untersuchen. Manche Schuldner geben z. B. Bestellungen auf, obwohl sie die eV schon abgegeben hatten und wissen müssten, dass sie zahlungsunfähig sind. Durch eine Strafanzeige sind manche Schuldner doch noch zur Zahlung zu bew...
- 01.10.2010, 12:02
- Forum: RVG bis 31.7.2013
- Thema: Hilfe dringend benötigt.... Kostenersatz Arbeitsgericht
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Re: Hilfe dringend benötigt.... Kostenersatz Arbeitsgericht
Hi!
Das wusste ich noch gar nicht, dass in diesem Fall das ArbG zuständig ist. Ist das tatsächlich so?
Ansonsten stimmt das mit der Kostentragung in I. Instanz.
Das wusste ich noch gar nicht, dass in diesem Fall das ArbG zuständig ist. Ist das tatsächlich so?
Ansonsten stimmt das mit der Kostentragung in I. Instanz.
- 30.09.2010, 17:11
- Forum: Mahnverfahren / Zwangsvollstreckung mit Auslandsbezug
- Thema: Pfüb Lohnpfändung Post AG
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Re: Pfüb Lohnpfändung Post AG
Hallo, nic67,
frag doch mal bei der Niederlassung der Post AG, in deren Bezirk der Schuldner arbeitet, nach. Das müsste doch rauszukriegen sein.
War Dir jetzt sicher keine soooo große Hilfe.
frag doch mal bei der Niederlassung der Post AG, in deren Bezirk der Schuldner arbeitet, nach. Das müsste doch rauszukriegen sein.
War Dir jetzt sicher keine soooo große Hilfe.