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von Adora Belle
05.06.2008, 17:11
Forum: RVG bis 31.7.2013
Thema: Strafsache abrechnen
Antworten: 17
Zugriffe: 2261

Naja, vom Gericht anberaumt. Mit Ladung. Ein Haftprüfungstermin halt, in dem darüber verhandelt wird, ob die U-Haft andauert. "kommen sie mal her wir sprechen mal über den haftbefehl" klingt ja schon sehr inoffiziell. Ich würd hier wohl mal den Rechtspfleger anrufen und fragen, warum die G...
von Adora Belle
05.06.2008, 15:43
Forum: RVG bis 31.7.2013
Thema: Strafsache abrechnen
Antworten: 17
Zugriffe: 2261

Und was schreibt das Gericht, warum Ihr sie nicht kriegen sollt? War es vllt gar kein "richtiger" Termin? Erörtert wurde ja offenbar.
von Adora Belle
04.06.2008, 15:53
Forum: RVG bis 31.7.2013
Thema: Urteil in Strafrecht
Antworten: 5
Zugriffe: 852

In Berlin gibt es - üblicherweise jedenfalls - nochmal eine Zahlungsaufforderung nach Rechtskraft des Urteils. Kann aber auch sein, wenn der Mandant das Urteil ebenfalls zugestellt erhalten hat, daß da schon ein Begleitschreiben dabei war. Wenn der Mandant es eilig hat, kann er ja die Geschäftsstell...
von Adora Belle
04.06.2008, 15:43
Forum: RVG bis 31.7.2013
Thema: Bußgeldverfahrn -> Strafverfahren - wie rechne ich hier a
Antworten: 13
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Off Topic.

Naja, vorher war es ne OWi. Aber ist auch Geschmackssache. Des Mandanten Wille ist sein Himmelreich *g*. Ich wollt da auch gar nicht dran rumkritteln. Mir kam es halt nur wie "Verschlimmbessern" vor.

Jedenfalls weißt Du aber jetzt, was Du alles abrechnen kannst. :wink2
von Adora Belle
04.06.2008, 15:20
Forum: RVG bis 31.7.2013
Thema: Bußgeldverfahrn -> Strafverfahren - wie rechne ich hier a
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Nee, dann hast Du natürlich recht. Muß dann sowas wie ne Nachtragsanklage in der HV gewesen sein. Obwohl, EB kam ja vorher. Aber egal, jedenfalls keine 4104.

Da war es natürlich etwas... unglücklich, den Einspruch aufrechtzuerhalten.

Aber das ist nicht mehr gebührenrechtlich. Sorry für OT.
von Adora Belle
04.06.2008, 14:54
Forum: RVG bis 31.7.2013
Thema: Bußgeldverfahrn -> Strafverfahren - wie rechne ich hier a
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Nee, das geht nicht mehr. Genau aus dem Grund, daß die HV schon stattgefunden hat.

Ist dann erst im Termin der Strafvorwurf erfolgt? Irgendwo muss doch sowas wie ne Anklage herkommen? Aber wenn Du sagst, is nich entstanden, dann halt nicht.
von Adora Belle
04.06.2008, 13:59
Forum: RVG bis 31.7.2013
Thema: Bußgeldverfahrn -> Strafverfahren - wie rechne ich hier a
Antworten: 13
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Aber wo bleibt denn die 4104? Üblicherweise wird doch nach Abgabe an die StA vom Bußgeldverfahren ins Strafverfahren gewechselt. Dann gibt es doch die VG fürs Ermittlungsverfahren.
von Adora Belle
04.06.2008, 13:53
Forum: RVG bis 31.7.2013
Thema: Bußgeldverfahrn -> Strafverfahren - wie rechne ich hier a
Antworten: 13
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Die Grundgebühr ist erst für das OWI- und dann für das Strafverfahren angefallen. Allerdings ist die OWI-GG auf die Straf-GG anzurechnen, so daß letztendlich nur die Straf-GG übrigbleibt. Verfahrensgebühren sind angefallen für das vorgerichtliche Verwaltungsverfahren, für das Ermittlungsverfahren de...
von Adora Belle
03.06.2008, 17:03
Forum: RVG bis 31.7.2013
Thema: Strafsache abrechnen
Antworten: 17
Zugriffe: 2261

Haftprüfung oder nur Verkündung? Wenn "verhandelt" wurde, gibt es die Terminsgebühr nach Ziff.3, wenn aber quasi nur die Entscheidung entgegengenommen wurde, nicht. Und - eine Terminsgebühr deckt bis zu 3 Termine im Vorverfahren bzw. außerhalb der HV ab. Aber das wußtest Du ja sicherlich. 8)
von Adora Belle
03.06.2008, 11:51
Forum: RVG bis 31.7.2013
Thema: Kann man in Strafsachen die Kosten festsetzen lassen!?!?
Antworten: 5
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Du kannst nur die Mindestgebühr festsetzen lassen, wenn der Mandant keine Zustimmungserklärung zur Berechnung anderer Gebühren (im besten Fall Höchstbetrag) unterschrieben hat. Dann darfst Du allerdings auch ggüber dem Mandanten keine höheren Gebühren mehr abrechnen. :-( Deshalb IMMER Vorschuß nehmen!