Ja, genau. Das Tabellenblatt als Grundlage für die vor InsO-Eröffnung bis InsO-Eröffnung und der VB / KFB für die Zinsen dann nach InsO-Eröffnung.
Die von Dir genannte Berechnung geht allerdings nur, wenn die RSB versagt wurde ansonsten nicht.
LG:-)
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- 18.06.2018, 13:36
- Forum: Insolvenz
- Thema: Zinsen Tabellenauszug
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- 18.06.2018, 11:52
- Forum: Insolvenz
- Thema: Zinsen Tabellenauszug
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Re: Zinsen Tabellenauszug
Also wenn ich euch richtig verstanden habe dann nehme ich nun die HF aus dem Tabellenauszug, berechne die Zinsen ab Eröffnung des InsO-Verfahrens und nehme die weiter entstandenen Kosten (GVZ, GK) einfach noch mit auf oder? Und den Tabellenauszug muss ich dann noch durch den GVZ zustellen lassen? V...
- 15.06.2018, 13:30
- Forum: Insolvenz
- Thema: Zinsen Tabellenauszug
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Re: Zinsen Tabellenauszug
Hallo, soweit Ihr Eure Forderung aus einer unerlaubten Handlung angemeldet habt, dient zur Vollstreckung Dein Tabellenauszug. Da musst Du keine Zinsen berechnen, die sollten schon in dem Tabellenauszug enthalten sein. Du kannst lediglich die aufgrund der erneuten Vollstreckung entstandenen Kosten (G...
- 14.06.2018, 09:17
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- Thema: Beantragung eines zweiten vollstreckbaren Ausfertigung
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Re: Beantragung eines zweiten vollstreckbaren Ausfertigung
Doch das macht Sinn. Sowie ich die Themenstarterin verstanden habe, hat sie einen falschen Titel heraus gegeben an den Schuldner. Also demnach bestehen wahrscheinlich zwei unterschiedliche Titel gegen den Schuldner und einer ist bezahlt und der andere nicht und sie hat jetzt ausversehen den NICHT be...
- 14.06.2018, 08:25
- Forum: Zwangsvollstreckung
- Thema: Beantragung eines zweiten vollstreckbaren Ausfertigung
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Re: Beantragung eines zweiten vollstreckbaren Ausfertigung
Ich muss jetzt mal blöd fragen, wenn der Titel schon entwertet ist, warum benötigt Ihr dann eine zweite Ausfertigung? Dann ist er doch bezahlt sonst wird er doch auch nicht entwertet, sorry verstehe ich gerade nicht :kopfkratz . Die Themenstarterin hat mitgeteilt, ausversehen den falschen Titel her...
- 13.06.2018, 21:37
- Forum: Zwangsvollstreckung
- Thema: Beantragung eines zweiten vollstreckbaren Ausfertigung
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Re: Beantragung eines zweiten vollstreckbaren Ausfertigung
Ja ok, durch die Entwertung bescheinigst Du ihm ja, dass er diesen vollständig bezahlt hat. Aber wie gesagt, wenn Du die Anhörung nur ungehen willst, damit Du schneller wieder den Titel hast, ist das meiner Meinung nach kein Grund. Hier müsste schon die Vollstreckung in Gefahr sein.
LG
LG
- 13.06.2018, 21:13
- Forum: RVG ab 1.8.2013
- Thema: Vergleichsgebühr Terminsanwalt
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Re: Vergleichsgebühr Terminsanwalt
Hallo, es sind meiner Meinung sogar zwei Einigungsgebühren angefallen also sprich beim Hauptbevollmächtigten und bei Euch. Hauptbevollmächtiger: gibt ihm die Vorlage des Vergleichs. Also hat er mitgewirkt. Terminsvertreter: handelt den Vergleich so aus und schließt ihn dann so ab (mitgewirkt) LG :-)
- 13.06.2018, 20:56
- Forum: Zwangsvollstreckung
- Thema: Beantragung eines zweiten vollstreckbaren Ausfertigung
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Re: Beantragung eines zweiten vollstreckbaren Ausfertigung
Hallo:) meines Erachtens kann man lediglich von einer Anhörung absehen wenn die Vollstreckung in Gefahr wäre (Schuldner räumt alle Konten leer / lässt Gegenstände verschwinden) aber nicht dann, wenn man das Verfahren beschleunigen will (um nicht solange auf den Titel zu warten). Darüber hinaus, hast...
- 01.06.2018, 19:10
- Forum: Insolvenz
- Thema: Aufhebung des InsO-Verfahrens nach §§ 200, 304
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Re: Aufhebung des InsO-Verfahrens nach §§ 200, 304
Hallo,
nach Aufhebung des InsO-Verfahren befindet sich der Inso-Schulnder/in in der sogenannten Wohlverhaltensphase (Restschuldbefreiung) bis zum Ablauf der Abtretungserklärung (läuft sechs Jahre ab InsO-Erföffnung).
Aber nur, wenn er ganz am Anfang auch einen solchen Antrag gestellt hat.
LG
nach Aufhebung des InsO-Verfahren befindet sich der Inso-Schulnder/in in der sogenannten Wohlverhaltensphase (Restschuldbefreiung) bis zum Ablauf der Abtretungserklärung (läuft sechs Jahre ab InsO-Erföffnung).
Aber nur, wenn er ganz am Anfang auch einen solchen Antrag gestellt hat.
LG
- 30.05.2018, 16:59
- Forum: RVG ab 1.8.2013
- Thema: Verschiedene Streitwerte - Welchen nehme ich?
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Re: Verschiedene Streitwerte - Welchen nehme ich?
Dann kannst du für beide Termine den höheren SW ansetzen. Die VG entsteht - vereinfacht gesagt - immer wieder neu; und wenn nach der Erhöhung auch ein Termin stattgefunden hat, ist somit auch die TG nach dem erhöhten SW entstanden :-) Wieso kann man denn für beide Termine den höheren Streitwert ans...