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- 04.01.2017, 02:33
- Forum: Grundstücksverkehr
- Thema: Zustimmung Grundstückseigentümer Belastung Erbbaurecht
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Re: Zustimmung Grundstückseigentümer Belastung Erbbaurecht
Ja, es ist richtig. Es ist egal, wo die Grundschuld in Rang II eingetragen wird. Eine Zustimmung zur Beladtung muss erteilt werden. Die Zustimmung des verstobenen Eigentümers ist nichts mehr wert, weil der Vorrang ausgenutzt wurde. Er hat bei der dritten Grundschuld auch schon zustimmen müssen, da d...
- 04.01.2017, 02:27
- Forum: Gesellschaftsrecht
- Thema: Siegelung einer Urkunde
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Re: Siegelung einer Urkunde
Dann hat die Richterin nichts zu meckern. Ich würd mal bei ihr anrufen.
- 03.01.2017, 15:34
- Forum: Grundstücksverkehr
- Thema: Zustimmung Grundstückseigentümer Belastung Erbbaurecht
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Re: Zustimmung Grundstückseigentümer Belastung Erbbaurecht
Hallo zurück!
Das hat wohl so seine Richtigkeit.
Da eingetragen ist, dass der Vorrang nur einmal ausnutzbar ist, muss jetzt die Zustimmung der Eigentümer erteilt werden. Auch wenn zwei Rechte bereits gelöscht sind, wurde der Vorrang bereits einmal genutzt - mehr geht nicht.
Das hat wohl so seine Richtigkeit.
Da eingetragen ist, dass der Vorrang nur einmal ausnutzbar ist, muss jetzt die Zustimmung der Eigentümer erteilt werden. Auch wenn zwei Rechte bereits gelöscht sind, wurde der Vorrang bereits einmal genutzt - mehr geht nicht.
- 03.01.2017, 15:27
- Forum: Gesellschaftsrecht
- Thema: Siegelung einer Urkunde
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Re: Siegelung einer Urkunde
Am Beschluss gibt´s nichts zu meckern. Was habt ihr von der Anmeldung geschickt?
- 03.01.2017, 09:59
- Forum: Gesellschaftsrecht
- Thema: Siegelung einer Urkunde
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Re: Siegelung einer Urkunde
Was habt ihr denn an das Gericht geschickt? Eine Leseabschrift der Urkunde oder eine beglaubigte Abschrift? Wenn ihr eine beglaubigte Abschrift an das Gericht übermittelt habt, muss der Vermerk auch gesiegelt sein. Die elektronische Signatur enthält kein Siegel, das gibt das System ja gar nicht her,...
- 02.01.2017, 17:15
- Forum: Gesellschaftsrecht
- Thema: Siegelung einer Urkunde
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Re: Siegelung einer Urkunde
Laut § 13 III BeurkG muss die Niederschrift von Notar eigenhändig unterschrieben werden und soll der Unterschrift seine Amtsbezeichnung beigefügt werden. Von Siegel steht da nichts. Es reicht bei mehreren Seiten aus, wenn lediglich 1 Siegel auf der letzten Seite angebracht wird und das ist in der Re...
- 29.11.2016, 16:01
- Forum: GNotKG -ab 01.08.2013
- Thema: XML Vollzugsgebühr für Nachreichen einer UB?
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Re: XML Vollzugsgebühr für Nachreichen einer UB?
Die XML-Vollzugsgebühr steht ja im Zusammenhang mit einer Tätigkeit des Notars. Da den Kaufvertrag bereits eingereicht hast, für den ja die Vollzugsgebühr entsteht, bin ich der Meinung, dass du für die Übersendung der UB keine Gebühr bekommst. Ich würde die UB allerdings mit der Post hinschicken, de...
- 25.08.2016, 06:52
- Forum: Notariat - Fachbereich
- Thema: Bank verlangt Unterlagen
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Re: Bank verlangt Unterlagen
Guten Morgen, das habe ich mir gedacht. Dann müsst ihr ja rein theoretisch nicht einmal eine beglaubigte Abschrift im Sammler haben - es reicht ja auch ein Vermerkblatt. Ich würde die Bank auf den den Kaufvertrag beurkundenden Notar verweisen. Und der Notar hat die Vollmacht sicherlich mit ans GBA g...
- 24.08.2016, 14:05
- Forum: Notariat - Fachbereich
- Thema: Bank verlangt Unterlagen
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Re: Bank verlangt Unterlagen
Die Originalvollmacht wurde doch sicherlich von dem den Kaufvertrag beurkundenden Notar mit dem Kaufvertrag verbunden. Ich würden daher die Bank darauf hinweisen, dass sie sich bitte an diesen Notar wenden sollen. Habt ihr den Entwurf gemacht oder hat der Mandant den mitgebracht?
- 20.07.2016, 11:30
- Forum: GNotKG -ab 01.08.2013
- Thema: Genehmigungserklärung Erbauseinandersetzung WERT??
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Re: Genehmigungserklärung Erbauseinandersetzung WERT??
Ich denke, dass der Wert gemäß § 98 II zu berechnen ist und daher nur die Hälfte des Bruchteils (Ausgleichszahlung) zu Grunde zu legen ist.