Die Suche ergab 618 Treffer

von Sandra S.
26.02.2008, 21:22
Forum: RVG bis 31.7.2013
Thema: Brauche mal Hilfe: Gebührenrechnung im Arbeitsrecht
Antworten: 20
Zugriffe: 1917

Schließe mich der Meinung von Sway an. Schließlich war ja über die 2.100 € ein gerichtliches Verfahren anhängig, deswegen gibts nur ne 1,0 Einigungsgebühr über den Gesamtwert 8.400 €.

Ansonsten würde ich so abrechnen wie curry.
von Sandra S.
26.02.2008, 21:10
Forum: RVG bis 31.7.2013
Thema: Vorzeitige Erledigung eines Teils
Antworten: 6
Zugriffe: 1019

Die Hauptforderung war vor der Zahlung des Schuldners 25,53 € - nach der Zahlung des Schuldners auch (da Zahlung auf Kosten verrechnet). Aus diesem Wert hast du schon eine 1,0 Geb. Nr. 3305 abgerechnet. Die Nr. 3306 bekommst du nicht zusätzlich, sie ist lediglich eine "ermäßigte Gebühr Nr. 3305...
von Sandra S.
21.02.2008, 21:41
Forum: Sonstige berufsbezogene Themen
Thema: Erinnerung KFB
Antworten: 29
Zugriffe: 4227

@Kimmy :zustimm: Zu belegen, dass eine Geschäftsgebühr angefallen ist (also Nachweis über außergerichtliche Tätigkeit), wäre ja nicht das Problem. Aber was ist, wenn es Streit über die Gebührenhöhe gibt? Der Antragsteller müsste dann darlegen, warum eben nicht eine 1,3 sondern eine höhere Geschäftsg...
von Sandra S.
21.02.2008, 20:38
Forum: Sonstige berufsbezogene Themen
Thema: Erinnerung KFB
Antworten: 29
Zugriffe: 4227

Da ist wohl ein unwissender Rechtspfleger am Werk! :baeh Da kann ich nur zustimmen. Wie hier einige schon geschrieben haben, gehört auch nach der BGH-Entscheidung vom 07.03.2007 die Geschäftsgebühr nach wie vor nicht zu den Kosten des gerichtlichen Verfahrens und ist somit nicht festsetzbar. Die BG...
von Sandra S.
20.02.2008, 20:41
Forum: RVG bis 31.7.2013
Thema: GG dann WI gegen MB ABRECHNUNG ??
Antworten: 8
Zugriffe: 717

Ich schätze mal, dass sich RA-Micro über die Terminsgebühr stolpert. Wahrscheinlich "denkt" RA-Micro dann, dass ein gerichtliches Verfahren stattgefunden haben muss und hat somit 3x 20,00 € berechnet (außergerichtlich / Mahnverfahren / gerichtliches Verfahren). Würde das einfach manuell au...
von Sandra S.
20.02.2008, 20:28
Forum: RVG bis 31.7.2013
Thema: Terminsgebühr Berufungsverfahren
Antworten: 8
Zugriffe: 1571

Hallo,

bin da ausnahmsweise mal der Meinung der Chefs. Schließlich wurde über die Sache, wegen der das Berufungsverfahren läuft, mit der Gegenseite besprochen. Dann ist es meiner Meinung nach egal, wo und in welchem Zusammenhang.
von Sandra S.
20.02.2008, 20:23
Forum: RVG bis 31.7.2013
Thema: PKH - Ratenbewilligung - Beschwerde
Antworten: 12
Zugriffe: 5158

Ja, würde ich so machen. Sofern ihr Kläger seid, Gerichtskosten ruhig auch mit reinnehmen. Auch wenn ihr keine gezahlt habt, sind sie angefallen und werden von der Staatskasse eingetrieben. Gehört also zum "Kosteninteresse" dazu. Allerdings würde ich von dem Gesamtbetrag (PKH-Vergütung, we...
von Sandra S.
19.02.2008, 20:07
Forum: RVG bis 31.7.2013
Thema: Schwieriger KFA o.O
Antworten: 7
Zugriffe: 952

Die Kostenentscheidung im Berufungsverfahren hebt die KGE der ersten Instanz auf. Da gem. Berufungsurteil die Kosten der ersten Instanz gegeneinander aufgehoben wurden, brauchst du für die erste Instanz keinen KFA stellen (es sei denn, ihr habt Gerichtskosten eingezahlt; da ihr aber deinem Beitrag n...
von Sandra S.
19.02.2008, 19:51
Forum: RVG bis 31.7.2013
Thema: PKH - Ratenbewilligung - Beschwerde
Antworten: 12
Zugriffe: 5158

Auch im BEschwerdeverfaren ist der Wert der Hauptsache maßgebend, soweit sich die Beschwerde gegen die Versagung der PKH oder die Aufhebung der Bewilligung nach § 124 Nr. 1 ZPO richtet. Genau das ist der Punkt. In § 124 Nr. 1 ZPO geht es um die Aufhebung wegen unrichtiger Darstellung des Streitverh...
von Sandra S.
18.02.2008, 20:20
Forum: RVG bis 31.7.2013
Thema: PKH - Ratenbewilligung - Beschwerde
Antworten: 12
Zugriffe: 5158

heißt das, ich mach die differenz von pkh-vergütung und normalen gebühren beim mandanten geltend? kann ich zusätzlich noch die beschwerdegebühren gegenüber dem mandanten abrechnen? Würde ich beides so machen. Für die Beschwerde ne 0,5 Gebühr nach Nr. 3500 (wie du schon geschrieben hast). EDIT: Wobe...