Eine Einigungsgebühr würde ich hier nicht abrechnen.
Aber die Mitarbeit wegen des Autos würde ich - wie Bianca auch geschrieben hat - als Begründung für die 2,0 Gebühr angeben.
Lieben Gruß,
Kerstinchen
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- 27.11.2006, 16:57
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Hallöchen! Ja, Du musst eine Bescheinigung für die Vollstreckung in EU-Ländern verlangen. Den entsprechenden Antrag stellst Du beim zuständigen Mahngericht. Für die Nicht-EU-Länder gibt es die Bescheinigung gemäß Art. 54, 58 EUGVVO. Die Bescheinigung kostet 10,00 EUR. Für EU-Länger kann eine Beschei...
- 27.11.2006, 12:27
- Forum: RVG bis 31.7.2013
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@ Limette Es geht ja nur entweder oder... Einen MB kannst Du nur machen, wenn die Kosten gem. § 11 RVG nicht festsetzbar sind. @ KatharinaW Ich würde es so machen: In dem Rechtsstreit Muster ./. Beispiel Aktenzeichen: beantragen wir, folgende Gebühren und Auslagen gem. § 11 RVG gegen die von uns ver...
- 27.11.2006, 12:19
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@ Linnea Aus den uns vorliegenden Unterlagen hat sich die genaue Bezeichnung nicht ergeben. Bisher gab es bei uns auch nur den Fall gGmbH. Ich habe daher nochmals bei der Mandantin angerufen und nachgehakt. Bin jetzt schlauer... Stiftung des öffentlichen Rechts *grins* Dankeschön! Lieben Gruß, Kerst...
- 27.11.2006, 12:09
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- Thema: Bezeichnung des Antragstellers im MB
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- 27.11.2006, 11:55
- Forum: Inkasso und Mahnverfahren
- Thema: Bezeichnung des Antragstellers im MB
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Bezeichnung des Antragstellers im MB
Hallo Ihr Lieben!
Ich habe folgende Frage:
Wenn der Antragsteller im automatischen Mahnverfahren eine Stiftung ist, welche Rechtsform gebe ich denn im MB an? Unsere Köpfe qualmen schon
Lieben Gruß,
Kerstinchen
Ich habe folgende Frage:
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Kerstinchen
- 27.11.2006, 08:55
- Forum: Rechtsanwaltsfachangestellten-Ausbildung
- Thema: KFA
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- 26.11.2006, 19:54
- Forum: Rechtsanwaltsfachangestellten-Ausbildung
- Thema: KFA
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Mit einem KFA meldest Du einen Kostenerstattungsanspruch (Prozesskosten) bei Gericht an. Hier gibt es unterschiedliche Fälle: Die Gegenseite wurde verurteilt, die Kosten des Rechtsstreits zu tragen. Also meldest Du sie zur Festsetzung an. Dies könnte so aussehen.: In dem Rechtsstreit Muster ./. Form...
- 26.11.2006, 19:38
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- Thema: Hilfe...habe keine Ahnung!!!
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@ pepsi Ich habe das so verstanden, dass die Gegenseite eine Klage unter der Voraussetzung der Bewilligung von Prozesskostenhilfe eingereicht und den PKH-Antrag später wieder zurückgenommen hat. Somit wäre ja eine Verfahrensgebühr für ein Verfahren über die Prozesskostenhilfe abzurechnen. Magi hat n...
- 26.11.2006, 19:23
- Forum: Rechtsanwaltsfachangestellten-Ausbildung
- Thema: Hilfe...habe keine Ahnung!!!
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Wenn es nur um die Prüfung/Bewilligung der PKH ging und kein anschließendes Verfahren folgte, ist meines Erachtens nur eine 1,0 Gebühr nach 3335 VV RVG abzurechnen. Sollte es ein Verfahren gegeben haben, würde ich eine 1,3 Verfahrensgebühr Nr. 3100 VV und ggf. Terminsgebühr abrechnen. Lg, Kerstinchen