Hallo, Hokulani,
entschuldige bitte, dass ich nicht auf Deine Anfrage geantwortet hatte. Ich war einige Zeit wegen schlimmer Krankheit ausgefallen. Vermutlich hat sich Deine Nachricht auch inzwischen erledigt.
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- 21.03.2019, 21:29
- Forum: Berufsbezogene Verkaufsangebote
- Thema: Verkaufe Bücher Notariatskunde
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- 09.06.2018, 21:16
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Verkaufe Bücher Notariatskunde
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- 14.07.2016, 16:54
- Forum: Zwangsvollstreckung
- Thema: Nachbesserung Vermögensverzeichnis bzw. was kann ich pfänden
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Re: Nachbesserung Vermögensverzeichnis bzw. was kann ich pfä
Habe mal eine Kaution gepfändet. Hier hat sich bis heute nichts getan. Wenn die Mieter nicht ausziehen, kommst Du da nicht ran. Um Dir Klarheit über die Höhe der Miete zu verschaffen, kannst Du aus dem Grundbuch den Eigentümer der LIegenschaft in Erfahrung bringen und ihn befragen. Ist die Liegensch...
- 14.07.2016, 16:48
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- Thema: Zug um Zug Vollstreckungsauftrag / neues Formular
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Re: Zug um Zug Vollstreckungsauftrag / neues Formular
Moin, hatte schon ein ähnliches Problem. Wollte Prozesskostenhilfebewilligung in Verbindung mit Pfändungsauftrag. Laut Auskunft einer Gerichtsvollzieherin wäre es zulässig, den Antrag auf Prozesskostenhlfe gesondert zu stellen und für den Fall der Bewilligung den Pfändungsauftrag mit dem neuen Volls...
- 30.06.2016, 14:18
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- Thema: Zwangsgeld/Zwangshaft
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Re: Zwangsgeld/Zwangshaft
Vielleicht kann man zunächst unter Hinweis auf die zurückliegenden Zwangsgeldanträge ein ordentlich erhöhtes Zwangsgeld beantragen. Ich würde mit einem Rechtspfleger darüber reden.
- 23.06.2016, 15:42
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- Thema: Schuldner nicht mehr zu ermitteln
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Re: Schuldner nicht mehr zu ermitteln
Betrifft: 500,00 EUR Mindestforderung
Laut Hinweisen auf Anlage 2 zum Vollstreckungsauftrag (ist S. 9) zu Modul L
Laut Hinweisen auf Anlage 2 zum Vollstreckungsauftrag (ist S. 9) zu Modul L
- 21.06.2016, 11:09
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- Thema: Schuldner nicht mehr zu ermitteln
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Re: Schuldner nicht mehr zu ermitteln
Ach genau, und Mindestwert der Forderung muss beachtet werden: über 500,00 EUR.
- 21.06.2016, 11:08
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- Thema: Schuldner nicht mehr zu ermitteln
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Re: Schuldner nicht mehr zu ermitteln
Hilfreiche §§ 755 und 802 l ZPO. Gebühren für Gerichtsvollzieher je Auskunft liegen um die 10,00 EUR soweit ich weiß.
- 19.05.2016, 08:30
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- Thema: ZV Zug um Zug
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Re: ZV Zug um Zug
Wenn Ihr bereits einen Beleg über darüber habt, dass das Auto dem Gegner erfolglos angeboten wurde, dann kann direkt gepfändet werden. siehe auch § 756 und § 765 ZPO
- 19.05.2016, 08:25
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- Thema: Pfändung + vorl. Zahlungsverbot brutto-Beträge
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Re: Pfändung + vorl. Zahlungsverbot brutto-Beträge
Hier noch ein Tipp: Beim Vollstreckungsauftrag an den GV mit reinschreiben, dass Ihr mit dem Einzug von Nettobeträgen einverstanden seid, sofern der Schuldner belegt, dass er die Sozialabgaben abgeführt hat. Damit spart ihr Euch eventuelle Verzögerungen durch Nachfragen des GV.