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- 04.08.2011, 15:48
- Forum: RVG bis 31.7.2013
- Thema: Strafsache Einstellung vorläufig § 153 StPO, Terminsgebühr
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Re: Strafsache Einstellung vorläufig § 153 StPO, Terminsgebü
Also meiner Meinung (die ich viele Strafsachen abrechne) fällt in diesem Fall nur die Terminsgebühr nicht aber auch noch die zusätzliche Gebühr an.
- 04.08.2011, 15:45
- Forum: RVG bis 31.7.2013
- Thema: Strafsache Einstellung vorläufig § 153 StPO, Terminsgebühr
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Re: Strafsache Einstellung vorläufig § 153 StPO, Terminsgebü
Aber entsteht die zusätzliche Gebühr nicht eigentlich dannn für den Anwalt, wenn kein Termin stattfindet, er aber dennoch ein wenig Geld abkassieren will.
So wie ich das sehe, wäre das in diesem Fall doch 2 mal Geldabzocke - oder stehe ich gerade neben mir![HM-Schild :hm](./images/smilies/hm.gif)
So wie ich das sehe, wäre das in diesem Fall doch 2 mal Geldabzocke - oder stehe ich gerade neben mir
![HM-Schild :hm](./images/smilies/hm.gif)
- 04.08.2011, 15:38
- Forum: RVG bis 31.7.2013
- Thema: PTKD für vorbereitendes Verfahren
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PTKD für vorbereitendes Verfahren
Mal eine ganz allgemeine Frage zu Strafsachen: Wenn der Anwalt bereits vor Anklageerhebung tätig wurde und weitergehend ebenfalls, fällt dann sowohl für das vorbereitende Verfahren (bis zum Eingang der Anklageschrift bei Gericht) als auch für das gerichtliche Verfahren jeweils einmal die Auslagenpau...
- 04.08.2011, 15:09
- Forum: RVG bis 31.7.2013
- Thema: Strafsache Einstellung vorläufig § 153 StPO, Terminsgebühr
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- Zugriffe: 6673
Re: Strafsache Einstellung vorläufig § 153 StPO, Terminsgebü
Zusätzliche Gebühr kriegst du nur, wenn in diesem Fall ein zweiter Termin geplant gewesen wäre, dieser aber aufgrund der Tätigkeit des Anwaltes nun doch nicht stattfindet - also eingestellt wird. Du hast schon alles richtig berechnet, nur die zusätzliche Gebühr fällt halt in diesem Fall nicht an. Wä...
- 03.08.2011, 17:24
- Forum: Rechtsanwaltsfachangestellten-Ausbildung
- Thema: Ausbildung - Wie viel Lohn bekommt ihr/habt ihr bekommen?
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Re: Ausbildung - Wie viel Lohn bekommt ihr/habt ihr bekommen
Also unsere Azubine hat damals bekommen:
1. 200 €
2. 230 €
3. 250 €
Sachsen-Anhalt. Wo sind die Mindestsätze denn geregelt?
1. 200 €
2. 230 €
3. 250 €
Sachsen-Anhalt. Wo sind die Mindestsätze denn geregelt?
- 03.08.2011, 14:04
- Forum: RVG bis 31.7.2013
- Thema: Zurückverweisung
- Antworten: 19
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Re: Zurückverweisung
Sorry, bin in der Nr. der Vorbemerkung verrutscht (Nr. 4 statt Nr. 6). Stimmt, stimmt. gkutes hat hier vollkommen Recht mit der kompletten Anrechnung. Was ich geschrieben habe gilt nur für Sachen, wo ein außergerichtliche Vertretung stattgefunden hat. :sorry @ DoMeSa: Wundere mich noch immer über de...
- 03.08.2011, 13:50
- Forum: RVG bis 31.7.2013
- Thema: Zurückverweisung
- Antworten: 19
- Zugriffe: 2253
Re: Zurückverweisung
Meiner Ansicht nach erfolgt die Anrechnung direkt nach deiner 1,3 Verfgeb. (Verfahren nach der Zurückverweisung).
Also:
1,3 Verf.geb.
abzg. 0,65 Verf.geb.
dann der ganze Rest.
Angemerkt sei, dass diese Rechnung selbst für mich etwas zu hoch ist ("mir kracht das Hirn zusammen")![Geschockt :shock:](./images/smilies/icon_eek.gif)
Also:
1,3 Verf.geb.
abzg. 0,65 Verf.geb.
dann der ganze Rest.
Angemerkt sei, dass diese Rechnung selbst für mich etwas zu hoch ist ("mir kracht das Hirn zusammen")
![Geschockt :shock:](./images/smilies/icon_eek.gif)
- 03.08.2011, 13:38
- Forum: RVG bis 31.7.2013
- Thema: Zusätzliche Gebühr - Verfahrenseinstellung
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Re: Zusätzliche Gebühr - Verfahrenseinstellung
![Danke :thx](./images/smilies/dankeschild.gif)
- 03.08.2011, 12:37
- Forum: RVG bis 31.7.2013
- Thema: Zurückverweisung
- Antworten: 19
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Re: Zurückverweisung
Hinzu kommt natürlich noch die Berufungsinstanz (hab ich in deinem Beitrag übersehen ...) und die Einigung. Also noch einmal Verfahren vor der Zurückverweisung: 3100, 3104, 7002 und ggf. noch Fahrtkosten und Abwesenheitsgeld <- hier würde ich den Gegenstandswert nehmen, was in dem Teilurteil steht. ...
- 03.08.2011, 12:32
- Forum: RVG bis 31.7.2013
- Thema: Zurückverweisung
- Antworten: 19
- Zugriffe: 2253
Re: Zurückverweisung
Meiner Meinung nach so: 8) Verfahren vor der Zurückverweisung: 3100, 3104, 7002 und ggf. noch Fahrtkosten und Abwesenheitsgeld <- hier würde ich den Gegenstandswert nehmen, was in dem Teilurteil steht. Zwischensumme (Verfahren vor der Zurückverweisung) Verfahren nach Zurückverweisung: 3100 (hier nur...