Hallo,
mit dem Aufhebungsbeschluss ist das Verfahren beendet.
Danach wird der ZV-Vermerk im Grundbuch gelöscht.
Ich sehe keinen Beschwerdegrund.
Da ward ihr wohl auf den Termin schlecht vorbereitet.
Irgend jemand hätte bieten sollen.
S. Geiselmann
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- 21.01.2011, 14:09
- Forum: Zwangsvollstreckung
- Thema: Eilt! Brauche ganz schnell Hilfe! ZVG
- Antworten: 3
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- 20.01.2011, 19:06
- Forum: Zwangsvollstreckung
- Thema: Zwangsvollstreckung aus Buchgrundschuld
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Re: Zwangsvollstreckung aus Buchgrundschuld
Hallo, zur Zwangsvollstreckung müssen die Vollstreckungsvoraussetzungen Titel, Klausel, Zustellung und Wartefrist gem. § 798 ZPO erfüüllt sein. 1. Nachschauen, ob in der Grundschuldbestellung der Besteller der Zwangsvollstreckung unterworfen hat. 2. Die Klausel wird vom Notar erteilt. 3. Der Titel m...
- 19.01.2011, 17:45
- Forum: Zwangsvollstreckung
- Thema: Zwangsverwaltung - ein Titel und mehrere Wohnungen
- Antworten: 8
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Re: Zwangsverwaltung - ein Titel und mehrere Wohnungen
Hallo, mit dem Titel über 6.000,00 € können Sie einen PfüB erwirhken und auch die Zwangsverwaltung bzw. die Zwangsversteigerung aus der Rangklasse 5 des ZVG betreiben. Wenn Sie in RKL 2 das Verfahren betreiben wollen, geht das nur aus den Beträgen, die auf die beteffende Einheit entfallen. Hier ist ...
- 19.01.2011, 17:39
- Forum: Zwangsvollstreckung
- Thema: "Zwangsweise" Teilung eines Grundstückes?
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Re: "Zwangsweise" Teilung eines Grundstückes?
Hallo,
zuerst den Aufhebungsanspruch pfänden und dann die Teilungsversteigerung betreiben.
Dabei wird das gesamte Grundstück (=beide Anteile) versteigert.
S. Geiselmann
zuerst den Aufhebungsanspruch pfänden und dann die Teilungsversteigerung betreiben.
Dabei wird das gesamte Grundstück (=beide Anteile) versteigert.
S. Geiselmann
- 18.01.2011, 18:53
- Forum: Zwangsvollstreckung
- Thema: Pfändung Versicherungsleistung aus Brandschaden
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Re: Pfändung Versicherungsleistung aus Brandschaden
Hallo, die Übertragbarkeit und damit auch die Pfändbarkeit gem. § 851 ZPO ist stark eingeschränkt. Die Forderung kann nur von solchen Gläubigern gepfändet werden, die dem anspruchsberechtigten Schuldner zum Ersatz der zerstörten oder beschädigten Sache geliefert haben. Nähers Stöber, Forderungspfänd...
- 18.01.2011, 18:28
- Forum: Rsprg. Zwangsvollstreckung, Insolvenz etc.
- Thema: § 765a ZPO, Mietkaution
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§ 765a ZPO, Mietkaution
InsO §§ 35, 36; ZPO §§ 765a, 850f Abs. 1 Kündigt der Insolvenzverwalter/Treuhänder die Mitgliedschaft des Schuldners in einer Wohnungsgenossenschaft, um damit das der Masse gebührende Auseinandersetzungsguthaben zu realisieren, hat der Schuldner keinen Anspruch auf Auskehrung des Teils des Guthabens...
- 18.01.2011, 18:25
- Forum: Zwangsvollstreckung
- Thema: Zwangsvollstreckung Erbbaurecht
- Antworten: 10
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Re: Zwangsvollstreckung Erbbaurecht
Hallo, Auf das Erbbaurecht finden die sich auf Grundstücke beziehenden Vorschriften Anwendung, § 11 Abs. 1 ErbbauV0. Das Erbbaurecht als solches kann daher nicht gepfändet werden. Die Zwangsvollstreckung in das Erbbaurecht erfolgt im Wege der Immobiliarzwangsvollstreckung durch Eintragung einer Zwan...
- 18.01.2011, 18:23
- Forum: Zwangsvollstreckung
- Thema: Eintragung einer Vormerkung einer Zwangssicherungshypothek
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Re: Eintragung einer Vormerkung einer Zwangssicherungshypoth
Hallo,
eine Sicherungszwangshypothek kann nicht durch Vormerkung gem. § 883 BGB gesichert werden.
S. Geiselmann
eine Sicherungszwangshypothek kann nicht durch Vormerkung gem. § 883 BGB gesichert werden.
S. Geiselmann
- 15.01.2011, 15:09
- Forum: Zwangsvollstreckung
- Thema: Drittschuldnererklärung bei Herausgabe von Dingen
- Antworten: 9
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Re: Drittschuldnererklärung bei Herausgabe von Dingen
Hallo,
Voraussetzung für die Drittschuldnererklärung ist eine wirksame Pfändung.
Bei einem vorläufigen Zahlungsvorbot liegt noch keine wirksame Pfändung vor.
Folgt diese nach sind die Fragen gem. § 840 ZPO zu beantworten, wobei die "Forderung" der
Herausgabeanspruch ist.
S. Geiselmann
Voraussetzung für die Drittschuldnererklärung ist eine wirksame Pfändung.
Bei einem vorläufigen Zahlungsvorbot liegt noch keine wirksame Pfändung vor.
Folgt diese nach sind die Fragen gem. § 840 ZPO zu beantworten, wobei die "Forderung" der
Herausgabeanspruch ist.
S. Geiselmann
- 14.01.2011, 21:27
- Forum: Zwangsvollstreckung
- Thema: gerichtlicher Vergleich - Klausel? Zustellung?
- Antworten: 11
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Re: gerichtlicher Vergleich - Klausel? Zustellung?
Hallo,
das Verfahren vor dem V-Gericht gehört zum 1. Rechtszug, § 172 Abs. 1 Satz 3. ZPO.
Die Zustellung muss an an den Anwalt erfolgen.
S. Geiselmann
das Verfahren vor dem V-Gericht gehört zum 1. Rechtszug, § 172 Abs. 1 Satz 3. ZPO.
Die Zustellung muss an an den Anwalt erfolgen.
S. Geiselmann