Hallo,
so habe ich das auch bei einer Schulung von Herrn Engler gelernt. Es gilt nur ein Zahlungsverbot. Danach muss der PfÜb innerhalb des Monats zugestellt werden.
Der Schuldner ist dazu auch nicht verpflichtet die Kosten für die unnötigen Zahlungsverbote zu erstatten.
LG
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