Wenn du täglich 1 bis 2 Stunden länger machst, dafür aber beide Schultage nachmittags frei hast, finde ich das in Ordnung. Damit sind die Nachmittage dann wiederum ausgeglichen.
Wenn du die Überstunden nicht machen möchtest, musst du natürlich damit rechnen, nach der Schule arbeiten gehen zu müssen.
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- 02.10.2008, 07:58
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- 01.10.2008, 08:15
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Ja, an Lohnpfändung habe ich auch schon gedacht, er ist allerdings unter der Pfändungsgrenze. Außerdem habe ich gerade die Info erhalten, dass ein InsoVerfahren (vor unserer Forderung) eröffnet wurde. Wir sind also Neugläubiger und könnten - theoretisch - vollstrecken, nur nicht in den Lohn, der für...