Ok, also Verbraucher ist der Mandant. Ok, also wenn der Umfang der Tätigkeit lediglich EIN Beratungsgespräch war, darf ich lediglich 190 Euro abrechnen.??
Wenn der RA aber mehrfach berät sozusagen, kann ich 250 Euro abrechnen?
Richtig verstanden?
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- 23.02.2011, 12:24
- Forum: RVG bis 31.7.2013
- Thema: Erstberatungsgebühr § 34 RVG
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- 23.02.2011, 11:48
- Forum: RVG bis 31.7.2013
- Thema: Erstberatungsgebühr § 34 RVG
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Erstberatungsgebühr § 34 RVG
Mahlzeit ihr Lieben
Habe nur kurz ne Anfrage hinsichtlich § 34 RVG
Will jetzt ne Gebühr fürn Beratungsgespräch gegenüber der RSV abrechnen. Nun versteh ich den § 34 RVG nicht so richtig
Wann kann ich denn 190 Euro und wann 250 Euro abrechnen
Bitte um dringende Hilfe.
Danke
LG
Habe nur kurz ne Anfrage hinsichtlich § 34 RVG
Will jetzt ne Gebühr fürn Beratungsgespräch gegenüber der RSV abrechnen. Nun versteh ich den § 34 RVG nicht so richtig
Wann kann ich denn 190 Euro und wann 250 Euro abrechnen
Bitte um dringende Hilfe.
Danke
LG
- 15.02.2011, 11:17
- Forum: Sonstige berufsbezogene Themen
- Thema: OWi Rechtsmittel Beschluss
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Re: OWi Rechtsmittel Beschluss
Ok. Da les ich da mal nach.
Echt? Schluss? Mh, mei Chefe meinte notieren sie die Frist
Oh man.
Aber danke erstma
Echt? Schluss? Mh, mei Chefe meinte notieren sie die Frist
Oh man.
Aber danke erstma
- 15.02.2011, 10:16
- Forum: Sonstige berufsbezogene Themen
- Thema: OWi Rechtsmittel Beschluss
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OWi Rechtsmittel Beschluss
Hallo ihr Lieben!!! Ich habe soeben eine OWi-Sache aufn Tisch bekommen und habe eigentlich nie sonderlich viel damit zu tun :-( Kurze Sachverhaltsschilderung: In einer OWi-Sache ist Urteil ergangen, inklusive Kostenentscheidung "Die Kosten des Verfahrens hat die Staatskasse zu tragen. Sonstige ...
- 09.02.2011, 10:12
- Forum: Zwangsvollstreckung
- Thema: Zustellung Titel bei Forderungsübergang
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Zustellung Titel bei Forderungsübergang
Habe mal wieder eine sehr bescheidene Angelegenheit. Ich hoffe sehr ihr könnt mir zeitnah helfen, da ich so ein Problem noch nie hatte bzw. noch nie mit soetwas zu tun hatte. Hier der Sachverhalt: Wir haben ein Urteil vorliegen und ein extra Schreiben vom Gericht hinsichtlich des Forderungsübergange...
- 01.02.2011, 15:23
- Forum: Zwangsvollstreckung
- Thema: Vollstreckung aus übergegangenem Teilbetrag
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Re: Vollstreckung aus übergegangenem Teilbetrag
Ja, ich. Ach man. Hab halt null Durchblick bei so nem Dreck
War mir ni sicher, hatte sowas noch nie. Na dann mach ich das einfach so. Werd ja merken, was raus kommt
War mir ni sicher, hatte sowas noch nie. Na dann mach ich das einfach so. Werd ja merken, was raus kommt
- 01.02.2011, 15:11
- Forum: Zwangsvollstreckung
- Thema: Vollstreckung aus übergegangenem Teilbetrag
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Re: Vollstreckung aus übergegangenem Teilbetrag
Man ey, so eine Kackakte :heul Ok. Ähm. Der Kläger ist aber unser eigentlicher Schuldner und der Beklagte unser ehemaliger Drittschuldner. Aber trotzdem ist die Forderung übergegangen. Bin mir halt ni sicher, ob ich den Beklagten (ehemaligen Drittschuldner) als Schuldner einfach nehmen kann. Mist, b...
- 01.02.2011, 14:11
- Forum: Zwangsvollstreckung
- Thema: Vollstreckung aus übergegangenem Teilbetrag
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Re: Vollstreckung aus übergegangenem Teilbetrag
OK. Also ähm. Ich mach jetzt n ganz normalen Zwangsvollstreckungsauftrag gegen unseren DS??? Ist der aber im ZVA dann automatisch mein Schuldner? Ne wa? Der bleibt Drittschuldner?
Man ey, könnte die Akte einfach nur verbrennen.
Weil unser Schuldner ist in dem Titel ja der Kläger.
Man ey, könnte die Akte einfach nur verbrennen.
Weil unser Schuldner ist in dem Titel ja der Kläger.
- 01.02.2011, 14:01
- Forum: Zwangsvollstreckung
- Thema: Vollstreckung aus übergegangenem Teilbetrag
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Re: Vollstreckung aus übergegangenem Teilbetrag
Ja, gegen die Beklagte aus dem Urteil. Das wäre für uns aber die Drittschuldnerin oder ni? Denn der Kläger in dem Verfahren ist unser Schuldner!
Ich blick hier gar ni mehr durch
Ich blick hier gar ni mehr durch
- 01.02.2011, 13:56
- Forum: Zwangsvollstreckung
- Thema: Vollstreckung aus übergegangenem Teilbetrag
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Re: Vollstreckung aus übergegangenem Teilbetrag
Da steht Folgendes: Vorstehende 2. vollstreckbare Ausfertigung wird dem ............ (Gläubiger) hinsichtlich eines übergangenen Teilbetrages in Höhe von ............. Euro nebst Zinsen gemäß der Forderungsaufstellung des Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses des AG vom ....., zum Zwecke der Zwangs...