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- 19.07.2011, 15:00
- Forum: Rechtsanwaltsfachangestellten-Ausbildung
- Thema: Pfändung Rückgewähranspruch von Sicherungshypothek?!
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Re: Pfändung Rückgewähranspruch von Sicherungshypothek?!
Ich weiß nicht ob die Sicherungshypothek schon getilgt ist. Im Grundbuch (Auszug von Mai 2011) steht nur die Sicherungshypothek (wird die automatisch umgeschrieben zur Eigentümergrundschuld wenn sie bezahlt ist?). Sofern es noch keine Eigentümergrundschuld ist bzw. der Anspruch aufgrund der Sicherun...
- 19.07.2011, 09:38
- Forum: Rechtsanwaltsfachangestellten-Ausbildung
- Thema: Pfändung Rückgewähranspruch von Sicherungshypothek?!
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Re: Pfändung Rückgewähranspruch von Sicherungshypothek?!
Es wird eine Eigentümergrundschuld soweit ich weiß. Also kann ich den Rückgewähranspruch nicht pfänden?
- 18.07.2011, 14:26
- Forum: Rechtsanwaltsfachangestellten-Ausbildung
- Thema: Pfändung Rückgewähranspruch von Sicherungshypothek?!
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Pfändung Rückgewähranspruch von Sicherungshypothek?!
Hallo an alle! Ich zerbreche mir gerade den Kopf über einer Zwangsvollstreckungsakte. Folgender Sachverhalt: Wir haben eine Sicherungshypothek auf einem Grundstück eintragen lassen. Jetzt soll ich den Rückgewähranspruch pfänden. Bis auf 2 weitere Gläubiger, die auch nur Sicherungshypotheken haben ei...
- 25.02.2011, 09:02
- Forum: Zwangsvollstreckung
- Thema: Bitte dringend!Einstellung/Aufhebung PfüB
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Bitte dringend!Einstellung/Aufhebung PfüB
Guten Morgen, :kaffee folgendes Problem: hab ne Lohnpfändung vorliegen. Wir vertreten den Schuldner. Ist ne Lohnpfändung wegen Kindesunterhalt. Läuft schon ewig. Die Unterhaltsurkunden (=Vollstreckungstitel) sind nun bereits seit dem 31.08.2010 abgelaufen (waren befristet bis dahin). Ich also mit de...
- 10.12.2010, 13:56
- Forum: Zwangsvollstreckung
- Thema: Wie Aufhebung/Einstellung der Lohnpfändung?
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Re: Wie Aufhebung/Einstellung der Lohnpfändung?
Danke für Deine Antwort..
Du meinste sicher : bis die Forderung komplett "beglichen ist", oder?
Soll ich nun abwarten, bis der Betrag vollständig beglichen ist und mit dem Drittschuldner schön KOntakt halten?
Du meinste sicher : bis die Forderung komplett "beglichen ist", oder?
Soll ich nun abwarten, bis der Betrag vollständig beglichen ist und mit dem Drittschuldner schön KOntakt halten?
- 10.12.2010, 13:50
- Forum: Zwangsvollstreckung
- Thema: Wie Aufhebung/Einstellung der Lohnpfändung?
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Wie Aufhebung/Einstellung der Lohnpfändung?
Hallo an alle, folgendes Problem: unser Mandant hat Unterhaltspflichten gegenüber 2 Kindern. Der Unterhalt wird regelmäßig von seinem Gehalt gepfändet. NUn sind die Unterhaltstitel abgelaufen (seit 08/10). Die Pfändung geht allerdings weiter, da noch rückständiger Unterhalt besteht. Meine Frage: Wie...
- 23.11.2010, 10:15
- Forum: Zwangsvollstreckung
- Thema: Wie weiter nach Erinnerung gegen Kürzung PfüB-Gebühren?
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Wie weiter nach Erinnerung gegen Kürzung PfüB-Gebühren?
Guten Tag :) ich habe eine PfüB mit 4 Drittschuldnern beantragt und die Gegenstandswerte zur Berechnung der RA-Gebühren entsprechend addiert (LG Koblenz, Beschluss 06.02.09, 2 T 92/08). Der Rechtspfleger kürzt bei Erlass des Pfübs die Gebühren :roll: Ich mach ne Erinnerung, dieser wird stattgegeben ...
- 12.07.2010, 12:18
- Forum: Zwangsvollstreckung
- Thema: Pfändung 667 BGB...und nun?
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Pfändung 667 BGB...und nun?
Grüßle, mein Schuldner gibt in e.V. an, kein eigenes Konto zu besitzen. Geld geht auf Konto der Tochter (er ist in einer Maßnahme der ARGE und kassiert mtl. 809,00 €). Ich also Pfüb gegen Tochter als DS. Schuldner legt Erinnerung nach 766 ZPO ein, hilfsweise 765 a ZPO. Vollstreckung einstweilen (ohn...
- 02.07.2010, 09:27
- Forum: RVG bis 31.7.2013
- Thema: Terminsgebühr nach streitiger Verhandlung und 2.VU?
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Re: Terminsgebühr nach streitiger Verhandlung und 2.VU?
Genau so hatte ich das vor! Nur mein Chef war misstrauisch
Dank Dir und ein schönes WE
Dank Dir und ein schönes WE
- 02.07.2010, 09:19
- Forum: RVG bis 31.7.2013
- Thema: Terminsgebühr nach streitiger Verhandlung und 2.VU?
- Antworten: 4
- Zugriffe: 798
Terminsgebühr nach streitiger Verhandlung und 2.VU?
Guten Morgen,
hier der Sachverhalt:
Klage,
1. Termin - streitige Verhandlung
2. Termin - Gg.seite erscheint nicht, 1. VU
Einspruch durch Gg.seite
3. Termin - Gg.seite erschient nicht, 2.VU
Wie würdet Ihr das abrechnen?
Liebe Grüße und
hier der Sachverhalt:
Klage,
1. Termin - streitige Verhandlung
2. Termin - Gg.seite erscheint nicht, 1. VU
Einspruch durch Gg.seite
3. Termin - Gg.seite erschient nicht, 2.VU
Wie würdet Ihr das abrechnen?
Liebe Grüße und