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- 12.02.2011, 15:05
- Forum: Zwangsvollstreckung
- Thema: Herausgabetitel ohne Sicherheitsleistung
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Re: Herausgabetitel ohne Sicherheitsleistung
Hi Hasemaus, ich teile Deine Befürchtungen :( Selbst beim Mahnbescheid geht so viel Zeit ins Land, daß die herauszugebenden Sachen schon vertickt oder sonstwie weg sein könnten. Und dann war "außer Spesen nichts gewesen". :evil: Mal gucken, ob mir hier noch jemand eine gute Idee hat ...
- 11.02.2011, 21:28
- Forum: Zwangsvollstreckung
- Thema: Verauslagte Gerichts- und GV-Kosten
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Re: Verauslagte Gerichts- und GV-Kosten
zunächst mal :thx Wir wollen jetzt auch dazu übergehen, die GV-Rechnungen an die Mandanten zur Zahlung weiterzuleiten. Allerdings hat mir ein GV dazu gesagt, daß wir deswegen noch nicht aus der Haftung wären, wir hätten ja den Auftrag erteilt. In der Kommentierung hab ich allerdings das Gegenteil ge...
- 11.02.2011, 21:11
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- Thema: Herausgabetitel ohne Sicherheitsleistung
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Herausgabetitel ohne Sicherheitsleistung
Hallo und guten Abend, hab ein kleines Problem und hoffe auf Hilfe und gute Ideen der Vollstreckungsexperten: Mandant hat eine Forderung gegen S. Als Pfand hat er sich dessen Laptop und Notebook eingesackt, so nach dem Motto "'Geb ich Dir nicht, ich nehm das jetzt als Pfand". S. hat ihn da...
- 07.02.2011, 17:10
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- Thema: Verauslagte Gerichts- und GV-Kosten
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Verauslagte Gerichts- und GV-Kosten
Hallo zusammen, wie handhabt ihr die Zahlung der Gerichts- und Gerichtsvollzieherkosten? Buchen die GVs bei Euch ab oder gebt ihr die GV-Rechnungen an die Mandanten zur Zahlung weiter? Bei uns wird abgebucht und da kommt man sich schon mal vor wie eine Bank. Und es läppert sich ... hier mal 15 Euro,...
- 22.10.2010, 12:14
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- Thema: Pfändbarer Betrag bei Unterhalts- u. "normaler" Pfändung
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Re: Pfändbarer Betrag bei Unterhalts- u. "normaler" Pfändung
@gina
der vorrangige Unterhaltsgläubiger pfändet doch schon im Vorrechtsbereich ....
der vorrangige Unterhaltsgläubiger pfändet doch schon im Vorrechtsbereich ....
- 22.10.2010, 11:18
- Forum: Zwangsvollstreckung
- Thema: Pfändbarer Betrag bei Unterhalts- u. "normaler" Pfändung
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Re: Pfändbarer Betrag bei Unterhalts- u. "normaler" Pfändung
Eine Vereinbarung zwischen Gläubiger und Schuldner ist aber unwichtig, denn der Rechtspfleger hat definitiv den pfändungsfrei zu belassenen Betrag zu Gunsten des Schuldners mit EUR 730,- zzg. 1/2 des Mehrbetrags ausgesprochen. ist ja ok, da will ich auch gar nicht dran rütteln. Ich möchte ja nur wi...
- 22.10.2010, 08:49
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- Thema: Pfändbarer Betrag bei Unterhalts- u. "normaler" Pfändung
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Re: Pfändbarer Betrag bei Unterhalts- u. "normaler" Pfändung
Hi Ernie, die 350 € sind der Betrag, den das Jugendamt letztendlich vom Drittschuldner monatlich haben will. Theoretisch würden sie mehr bekommen (wie Du auch errechnest), aber sie haben sich mit dem Schuldner auf € 350 im Monat geeignet und müssen dies über eine Lohnpfändung machen, weil die Abtret...
- 21.10.2010, 15:22
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- Thema: Pfändbarer Betrag bei Unterhalts- u. "normaler" Pfändung
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Re: Pfändbarer Betrag bei Unterhalts- u. "normaler" Pfändung
ja eben - und deswegen müßte ich doch eigentlich die € 107,05 kriegen ... oder nicht ??????????
- 21.10.2010, 12:42
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- Thema: Pfändbarer Betrag bei Unterhalts- u. "normaler" Pfändung
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Re: Pfändbarer Betrag bei Unterhalts- u. "normaler" Pfändung
aber wegen der vorrangigen Unterhaltspfändung hat der Schuldner doch nur noch Anspruch auf Auszahlung von € 1.153,63 ...
- 21.10.2010, 11:02
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- Thema: Pfändbarer Betrag bei Unterhalts- u. "normaler" Pfändung
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Re: Pfändbarer Betrag bei Unterhalts- u. "normaler" Pfändung
Wenn die Unterhaltspfändung vorrangig ist, bekommst du nur die 73,62 Euro. und warum nicht die 107,05 ?? Bin ja froh, wenn ich überhaupt was kriege, aber irgendwie kann ich mich damit nicht anfreunden, denn für mich zählt doch das mit dem Unterhalts-PfÜB reduzierte Einkommen nicht. Warum soll ich d...