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- 08.11.2011, 09:30
- Forum: RVG bis 31.7.2013
- Thema: Erstattung Kopierkosten für Aktenübersendung an BGH-Anwalt
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Erstattung Kopierkosten für Aktenübersendung an BGH-Anwalt
Guten Morgen, die Suchfunktion hat mir leider nicht weitergeholfen. Wir haben unsere gesamte Handakte (dicker Ordner) kopiert und dem von unserer Mandantschaft ausgesuchten BGH-Anwalt übersandt. Natürlich haben wir der Mandantschaft die fürs das Kopieren und Versenden per Kurierdienst (wollte die Ma...
- 03.11.2011, 16:33
- Forum: RVG bis 31.7.2013
- Thema: Gegenseite sagt Geschäftsgebühr nicht gültig wegen RSV
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Re: Gegenseite sagt Geschäftsgebühr nicht gültig wegen RSV
Pepples hat Recht. Wenn die RSV hier für die außergerichtliche Tätigkeit Deckungszusage erteilt hat, ist dem Mandanten ja eben gerade kein Schaden entstanden. Soweit ich weiß, benötigt man in diesem Fall ein Schreiben der RSV, das den Kläger ermächtigt, die Nebenforderung im eigenen Namen geltend zu...
- 18.10.2011, 16:18
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- Thema: Mahnbescheid Rechtsanwaltskosten
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Re: Mahnbescheid Rechtsanwaltskosten
Sehr gut! Unsere Azubine würde sowas nie finden, schon weil sie nie etwas durchstöbert...
für die Info!
für die Info!
- 18.10.2011, 16:08
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- Thema: Mahnbescheid Rechtsanwaltskosten
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Re: Mahnbescheid Rechtsanwaltskosten
Hihi, ich wusste gar nicht, dass es diese Katalognr. gibt. Ist die neu?
susisa, die kannst Du nehmen. Ist genau das, worum es in Deiner Sache geht.
susisa, die kannst Du nehmen. Ist genau das, worum es in Deiner Sache geht.
- 18.10.2011, 15:49
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- Thema: Mahnbescheid Rechtsanwaltskosten
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Re: Mahnbescheid Rechtsanwaltskosten
Nein, Du rechnest nichts an. Es handelt sich ja um zwei verschiedene Angelegenheiten.
Anrechnen müßtest Du nur, wenn der Gegner gar nichts (oder nur einen Teil) gezahlt hätte und Du jetzt die Hauptforderung (bzw. einen Teil davon) per MB-Antrag geltend machen würdest.
Anrechnen müßtest Du nur, wenn der Gegner gar nichts (oder nur einen Teil) gezahlt hätte und Du jetzt die Hauptforderung (bzw. einen Teil davon) per MB-Antrag geltend machen würdest.
- 18.10.2011, 15:33
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- Thema: Mahnbescheid Rechtsanwaltskosten
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Re: Mahnbescheid Rechtsanwaltskosten
Ach so, und der Gegner muss sich bei Geltendmachung der Hauptforderung (also zum Zeitpunkt des Aufforderungsschreibens, in dem Ihr gleichzeitig Eure Gebühren aufgegeben habt) in Verzug befunden haben. Sollte der Gegner durch dieses Schreiben erst in Verzug gesetzt worden sein, müßt Ihr die Gebühren ...
- 18.10.2011, 15:31
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Re: Mahnbescheid Rechtsanwaltskosten
Ja, dann auf die Hauptforderung. Die Leistungsbestimmung ist ja auch getroffen, wenn man anhand des Zahlbetrages genau erkennen kann, worauf die Zahlung geleistet worden ist.
- 18.10.2011, 15:29
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Re: Mahnbescheid Rechtsanwaltskosten
So kann sie aber nur verrechnen, wenn der Gegner keine Leistungsbstimmung für seine Zahlung getroffen hat. Da susisa schrieb, der Gegner habe die Hauptforderung bezahlt, die Gebühren jedoch nicht, muss man wohl davon ausgehen, dass der Gegner seine Zahlung explizit auf die Hauptforderung geleistet h...
- 18.10.2011, 15:26
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Re: Mahnbescheid Rechtsanwaltskosten
Weil die richtige Katalognr. dann "Schadensersatz aus Vertrag" ist und Du in Zeile 35 noch "Werk" bei "Vertragsart als Zusatz bei Katalog-Nr. 28" eintragen musst.
- 18.10.2011, 15:21
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- Thema: Mahnbescheid Rechtsanwaltskosten
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Re: Mahnbescheid Rechtsanwaltskosten
Hallo,
der MB soll sich gegen den Gegner richten? Dann keinesfalls RA-Kosten auswählen. Schadensersatz ist richtig. Um was für eine Forderung handelte es sich, die Ihr geltend machen solltet?
der MB soll sich gegen den Gegner richten? Dann keinesfalls RA-Kosten auswählen. Schadensersatz ist richtig. Um was für eine Forderung handelte es sich, die Ihr geltend machen solltet?