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- 10.04.2019, 14:29
- Forum: RVG ab 1.8.2013
- Thema: Sozialrecht Widerspruchs- und Klageverfahren Abrechnung
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Re: Sozialrecht Widerspruchs- und Klageverfahren Abrechnung
ok danke für die Antwort.
- 10.04.2019, 13:59
- Forum: RVG ab 1.8.2013
- Thema: Sozialrecht Widerspruchs- und Klageverfahren Abrechnung
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Re: Sozialrecht Widerspruchs- und Klageverfahren Abrechnung
das Ganze sieht dann auch noch anders aus, wenn es Erhöhungen nach 1008 gibt, die wird meines Erachtens nicht angerechnet auf das nachfolgende Verfahren.
- 10.04.2019, 12:26
- Forum: RVG ab 1.8.2013
- Thema: Sozialrecht Widerspruchs- und Klageverfahren Abrechnung
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Re: Sozialrecht Widerspruchs- und Klageverfahren Abrechnung
es geht ja aber gerade darum, dass sie durch die Berechnung in einer Rechnung die Postpauschale und MwST nicht korrekt berechnen. Da es sich um zwei gebührenrechtliche Angelegenheiten handelt, fällt diese auch zweimal an. Ob man das nun in einer Rechnung verwurstet oder in zweien, kommt dann natürli...
- 10.04.2019, 11:57
- Forum: RVG ab 1.8.2013
- Thema: Sozialrecht Widerspruchs- und Klageverfahren Abrechnung
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Re: Sozialrecht Widerspruchs- und Klageverfahren Abrechnung
weil wenn man das Widerspruchsverfahre und das Klageverfahren in einer Rechnung berechnet nur einmal 20,00 Euro Postpauschale berechnet wird vom Jobcenter und dementsprechend weniger MwST. Also ich berechne: Widerspruchsverfahren: Geschäftsgebühr §§ 2, 13, 14 RVG, Nr.: 2302 Ziffer 1 VV RVG € 300,00 ...
- 10.04.2019, 11:08
- Forum: RVG ab 1.8.2013
- Thema: Sozialrecht Widerspruchs- und Klageverfahren Abrechnung
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Sozialrecht Widerspruchs- und Klageverfahren Abrechnung
Hallo, ein Klageverfahren vor dem Sozialgericht gegen das Jobcenter endete damit, dass das Jobcenter die Kosten des Verfahren übernimmt. Ich rechnete bislang immer so ab, dass das vorangegangene Widerspruchsverfahren gebührenrechtlich eine eigene Sache ist und das Klageverfahren. Also habe ich als e...
- 23.01.2019, 11:25
- Forum: Zwangsvollstreckung
- Thema: KFB Kindesunterhaltssache
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Re: KFB Kindesunterhaltssache
Der Bezeichnung des Schuldners im Kostenbeschluss lautet, die Antragstellerin hat die Kosten zu tragen und die Kostenentscheidung beruht auf den §§ 83 Abs. 2, 81 Fam FG (und nicht, wie das Jugendamt behauptet auf § 243 FamFG)
- 23.01.2019, 11:05
- Forum: Zwangsvollstreckung
- Thema: KFB Kindesunterhaltssache
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KFB Kindesunterhaltssache
Folgender Sachverhalt: Das Jugendamt hat als gesetzlicher Vertreter eines minderj. Kindes einen vereinfachten Antrag auf Zahlung von Kindesunterhalt gegen die Mutter anhängig gemacht und dann zurückgenommen. Die Antragstellerin hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. Daraufhin haben wir einen Koste...
- 08.08.2018, 21:30
- Forum: Sonstige berufsbezogene Themen
- Thema: Parteibeitritt bzw. -wechsel von Beklagten- auf Klägerseite
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- 08.08.2018, 12:34
- Forum: Sonstige berufsbezogene Themen
- Thema: Parteibeitritt bzw. -wechsel von Beklagten- auf Klägerseite
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Parteibeitritt bzw. -wechsel von Beklagten- auf Klägerseite
Hallo, ich habe hier ein Problem. Es wurde eine WEG verklagte. Eine Partei der WEG vertreten wir, dieser stimmt aber der Klage zu und möchte auf seiten des Klägers beitreten. Also von der Beklagten- auf die Klägerseite wechseln. Soweit ich verstanden habe, ist ein Parteibeitritt nur möglich, wenn ma...
- 04.12.2017, 10:01
- Forum: PKH & Co. KG
- Thema: PKH-Vorschuss anrechnen?
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Re: PKH-Vorschuss anrechnen?
oh vielen Dank, so würde ich das normal auch machen. Unser Sozialgericht ist leider so, dass sie immer froh sind, wenn keine Kostenanträge gestellt werden und hat es gerne, dass man direkt mit dem Jobcenter abrechnet.