Immer diese besserwisserischen Mandanten.... War mir bislang auch nicht bekannt. Habe aber im RVG Report 7/2009 (S 248) folgendes dazu gefunden: "Kein Abschlag vom Regelwert des § 48 Abs. 3 GKG a. F. (§ 43 Abs. 2 FamGKG) wegen einvernehmlicher Scheidung, weil dieser Fall heute den Normalfall da...