Die Suche ergab 3 Treffer
- 25.08.2009, 19:32
- Forum: Rechtsanwaltsfachangestellten-Ausbildung
- Thema: Außergerichtliche Kosten - Verzug
- Antworten: 6
- Zugriffe: 2310
Zur Ergänzung: Der Gegner hat die Kosten nur dann zu erstatten, wenn er bereits im Verzug ist. Setzen wir ihn also mit unserem Schreiben erst in Verzug hat unser Auftraggeber die Kosten für dieses Schreiben zu zahlen. Deshalb ist das gar nicht so blöd, was der Anwalt da erzählt. Merke: Immer prüfen,...
- 25.08.2009, 19:22
- Forum: Rechtsanwaltsfachangestellten-Ausbildung
- Thema: Beratungshilfe - 10,00 €
- Antworten: 16
- Zugriffe: 5771
- 25.08.2009, 18:40
- Forum: RVG bis 31.7.2013
- Thema: Parteiauslagen
- Antworten: 4
- Zugriffe: 1210
Kostentragungspflicht
Hallo Haribo,
im Arbeitsrecht werden bis zum Ende der ersten Instanz keine Kosten erstattet. Rechtsgrundlage ist § 12a ArbGG.
gruss
Gerant
im Arbeitsrecht werden bis zum Ende der ersten Instanz keine Kosten erstattet. Rechtsgrundlage ist § 12a ArbGG.
gruss
Gerant