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- 28.11.2012, 14:58
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- Thema: Urlaub Wartezeit etc.
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Re: Urlaub Wartezeit etc.
aber dor Vorarbeitgeber kann ja nur bescheinigen, dass sie 3 Tage Urlaubsanspruch hatte und den auch genommen hat. (Bis Mitte Februar) In der Zeit wo sie arbeitslos war, war sie halt arbeitslos....und hat keinen Urlaub beim AA beantragt/genommen
- 28.11.2012, 14:45
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- Thema: Urlaub Wartezeit etc.
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Re: Urlaub Wartezeit etc.
was soll das beudeten? "während ihrer Arbeitslosigkeit einen Urlaubsanspruch erworben"? Woran erkennt man denn das?
- 28.11.2012, 14:30
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- Thema: Urlaub Wartezeit etc.
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Urlaub Wartezeit etc.
Hallo, ich hab da mal ne Frage, weil wir uns alle in der Kanzlei nicht sicher sind, wie das mit dem Urlaubsanspruch zu regeln ist. Die Kollegin ist seit 01.05.2012 in der Kanzlei. hat 25 Tage Urlaub. Meine andere Kollegin meinte, es sind nur anteilig 17 Tage angefallen. Sie meint, das mit dem "...
- 02.10.2012, 10:47
- Forum: Mahnverfahren / Zwangsvollstreckung mit Auslandsbezug
- Thema: Urteil einstweiliges Verfügungsverfahren / Zustellung
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Re: Urteil einstweiliges Verfügungsverfahren / Zustellung
..ja was denn nu?.... ![Verwirrt :wirr](./images/smilies/verwirrt.gif)
![Verwirrt :wirr](./images/smilies/verwirrt.gif)
- 02.10.2012, 10:34
- Forum: Mahnverfahren / Zwangsvollstreckung mit Auslandsbezug
- Thema: Urteil einstweiliges Verfügungsverfahren / Zustellung
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Re: Urteil einstweiliges Verfügungsverfahren / Zustellung
verkündet am 20.09, bekommen am 21.09.
Aber der RA ist doch Prozessbevollmächtigter....warum kann ich dann nicht zustellen?
im 195 ZPO steht doch nur "(1) Sind die Parteien durch Anwälte vertreten...."..und das ist die Beklagte ja gewesen. Der RA wurde nur nicht im Urteil aufgenommen....
Aber der RA ist doch Prozessbevollmächtigter....warum kann ich dann nicht zustellen?
im 195 ZPO steht doch nur "(1) Sind die Parteien durch Anwälte vertreten...."..und das ist die Beklagte ja gewesen. Der RA wurde nur nicht im Urteil aufgenommen....
- 02.10.2012, 09:59
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- Thema: Urteil einstweiliges Verfügungsverfahren / Zustellung
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Re: Urteil einstweiliges Verfügungsverfahren / Zustellung
zu 3.)
Der Anwalt der Beklagten ist NICHT im Rubrum im Urteil drin....
Ich habe ihm nur im PKH-Abweisungsbeschluss für die Gegnerin.
Ich kann das also einfach per EB an den RA schicken oder an die Gegnerin?
Warum ist hier keine GV-Zustellung notwendig?
Der Anwalt der Beklagten ist NICHT im Rubrum im Urteil drin....
Ich habe ihm nur im PKH-Abweisungsbeschluss für die Gegnerin.
Ich kann das also einfach per EB an den RA schicken oder an die Gegnerin?
Warum ist hier keine GV-Zustellung notwendig?
- 02.10.2012, 09:07
- Forum: Mahnverfahren / Zwangsvollstreckung mit Auslandsbezug
- Thema: Urteil einstweiliges Verfügungsverfahren / Zustellung
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Urteil einstweiliges Verfügungsverfahren / Zustellung
Hallihallo, ich hab da mal wieder ein kleines Problem. Hab leider sowas noch nie machen müssen: Also, ich habe ein Urteil des AG Aachen in nem einstweiligen Verfügungsverfahren. Ich weiss, dass ich das im Parteibetrieb (ne Kopie der Ausfertigung??) zustellen muss. Hier nun meine Fragen: 1. Muss ich ...
- 14.09.2012, 10:16
- Forum: RVG bis 31.7.2013
- Thema: EILT! Abrechnung Strafrecht
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Re: EILT! Abrechnung Strafrecht
![Danke :thx](./images/smilies/dankeschild.gif)
Cheffe war dann doch tatsächlich der selben Meinung....tztz...warum fragt er so aufgeregt, wenn er es doch weiß....
- 12.09.2012, 16:03
- Forum: RVG bis 31.7.2013
- Thema: EILT! Abrechnung Strafrecht
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EILT! Abrechnung Strafrecht
halli hallo, hab hier ein kleines Problem und Cheffe will umgehend ne Antwort: Wir haben Strafanzeige für unseren Mandanten erstellt, hierzu würde ich die 4302 abrechnen Verfahren gegen den Beschuldigten (Gegner) wurde eingestellt. Wir haben Beschwerde eingelegt gegen die Einstellung.....was rechne ...
- 03.09.2012, 13:56
- Forum: Zwangsvollstreckung
- Thema: Zweites Vorl. Zahlungsverbot (Eilt sehr! Heute Fristablauf)
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Re: Zweites Vorl. Zahlungsverbot (Eilt sehr! Heute Fristabla
Ich hab hier auch so ne Sache...es wurde gelder auf ein VZV gezahlt und wir schieben mittlerweile das 3. VZV hinterher, damit die Gelder nicht zurückgezahlt/ausgezahlt werden müssen.
Also ich denke schon, dass das VZV, welches man "nachschiebt" das vorherige sozusagen verlängert.
Also ich denke schon, dass das VZV, welches man "nachschiebt" das vorherige sozusagen verlängert.