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- 08.02.2013, 11:08
- Forum: Sonstige berufsbezogene Themen
- Thema: Berufung gegen Versäumnisbeschlus???
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Berufung gegen Versäumnisbeschlus???
Hallo zusammen, ich hätte mal wieder ne kurze Frage: Wir haben in einer Familiensache einen Versäumnisbeschluss bekommen (Gegner hat versäumt). Der Gegner kann gem. Rechtsbehelfsbelehrung (und wie ich es auch kenne) binnen 2 Wochen Einspruch einlegen. Wir jedoch nicht, da wir ja nicht beschwert sind...
- 04.02.2013, 11:23
- Forum: Zwangsvollstreckung
- Thema: EILT! Räumungsauftrag - Räumungsfrist
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Re: EILT! Räumungsauftrag - Räumungsfrist
Ich hab unserem Mandanten ja schon erklärt, dass dies die schnellste Variante ist. Allerdings treibt die Gegnerin es echt bunt. Zapft Strom an, lässt nachts die Haustüre auf für was weiß ich für Gestalten, die dann im Hausflur rumlungern. Die anderen Mieter haben halt die Hosen voll und unser MAndan...
- 04.02.2013, 11:14
- Forum: Zwangsvollstreckung
- Thema: EILT! Räumungsauftrag - Räumungsfrist
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EILT! Räumungsauftrag - Räumungsfrist
Hallihallo, ich hab mal ne Frage zu der Wohnungsräung. Wir haben ein VU wonach die Beklagte verurteil wird, die Wohnung ...zu räumen und geräumt an den KLäger herauszugeben. Ich habe nunmehr den GV beauftragt mit der Räumung nach Berliner Modell. Er sagte jedoch, dass 1. er eine 2-wöchige Räumungsfr...
- 03.01.2013, 13:31
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- Thema: Initiativbewerbung an Gericht
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Re: Initiativbewerbung an Gericht
Also ich kann dir nur sagen, dass ich damals, als ich auf Jobsuche war beim AG Aachen angerufen hatte und mich nach freien Stellen erkundigt habe. Dort sagte man mir "keine Chance", da die ihren eigenen Nachwuchs haben und eh Stellen abgebaut würden....na was sagt man dazu
- 19.12.2012, 10:06
- Forum: Zwangsvollstreckung
- Thema: Vollstreckung Ordnungshaft
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Re: Vollstreckung Ordnungshaft
Nanu...alle so ruhig...kann mir denn keiner mal kurz helfen?
- 18.12.2012, 16:35
- Forum: Zwangsvollstreckung
- Thema: Vollstreckung Ordnungshaft
- Antworten: 7
- Zugriffe: 1693
Vollstreckung Ordnungshaft
Hallo zusammen, es ist kurz vor Weihnachten und in dem Trubel wird der Schlauch auf dem ich steh mal wieder groß...bräuchte da mal kurz Hilfe, da ich sowas noch nie gemacht habe. :oops: Also: Es wurde vom AG ein Beschluss erlassen zum "Annäherungsverbot" etc. Hiergegen hat der Gegeher vers...
- 02.12.2012, 13:52
- Forum: RVG bis 31.7.2013
- Thema: MB über 0,325-GEschäftsgebühr
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Re: MB über 0,325-GEschäftsgebühr
Also meine Kollegin macht das immer so....
Erst ne 0,65 einklagen und dann om kfb ne 1,3 VG geltend machen.
Die andere Kollegin hatte bislang immer ne 1,3 eingeklagt und dann im kfb ne 0,65 VG geltend gemacht.
Wierum nun, sollte aber doch egal sein oder sehe ich das falsch.
Erst ne 0,65 einklagen und dann om kfb ne 1,3 VG geltend machen.
Die andere Kollegin hatte bislang immer ne 1,3 eingeklagt und dann im kfb ne 0,65 VG geltend gemacht.
Wierum nun, sollte aber doch egal sein oder sehe ich das falsch.
- 02.12.2012, 13:48
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- Thema: Muster Mandatskündigung bei fehlender Mitwirkung/Zuarbeit
- Antworten: 3
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Re: Muster Mandatskündigung bei fehlender Mitwirkung/Zuarbei
Genau..
so mache ich das auch. Hatte ich erst letzte Woche.
Mitgeteilt, dass Mandat niedergelegt wird, weil mdt nicht mitarbeitet und ohne Mithilfe das Mandat nicht weitergeführt werden kann, da keinerlei Schriftstätze an das Gericht etc. gefertigt werden können...abrechnen...basta
so mache ich das auch. Hatte ich erst letzte Woche.
Mitgeteilt, dass Mandat niedergelegt wird, weil mdt nicht mitarbeitet und ohne Mithilfe das Mandat nicht weitergeführt werden kann, da keinerlei Schriftstätze an das Gericht etc. gefertigt werden können...abrechnen...basta
- 28.11.2012, 15:47
- Forum: Sonstige berufsbezogene Themen
- Thema: Urlaub Wartezeit etc.
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Re: Urlaub Wartezeit etc.
Nee. anteilig da Arbeitsverhältnis am 15.02. endete
- 28.11.2012, 15:43
- Forum: Sonstige berufsbezogene Themen
- Thema: Urlaub Wartezeit etc.
- Antworten: 22
- Zugriffe: 3285
Re: Urlaub Wartezeit etc.
Mein Fazit also:
Voller Anspruch ab dem 01.11. = 25 Tage abzgl der 3 Tage vom alten Arbeitgeber, macht für 2012 bei uns 22 Tage
Voller Anspruch ab dem 01.11. = 25 Tage abzgl der 3 Tage vom alten Arbeitgeber, macht für 2012 bei uns 22 Tage