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- 08.12.2009, 16:12
- Forum: RVG bis 31.7.2013
- Thema: Kostenfestsetzung Berufungsverfahren Arbeitsgericht
- Antworten: 8
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unter anderem. die reisekosten sind in §91 abs. 1 satz 2 ZPO geregelt, wo steht: Die Kostenerstattung umfasst auch die Entschädigung des Gegners für die durch notwendige Reisen oder durch die notwendige Wahrnehmung von Terminen entstandene Zeitversäumnis; die für die Entschädigung von Zeugen geltend...
- 08.12.2009, 14:42
- Forum: Büroorganisation - Büroverwaltung
- Thema: Der Unterzeichnete / der Unterzeichnende
- Antworten: 53
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- 08.12.2009, 14:28
- Forum: Sonstige berufsbezogene Themen
- Thema: Was legt denn das Gericht den Beteiligten vor?
- Antworten: 8
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Zum Nachtrag: Also, Fristverlängerung wurde schon erbeten und auch bewilligt, nur der Beschluss hat scheinbar das Faxziel verfehlt und ist nicht bei uns angekommen. Ich würd mal sagen dass der vom Gericht da mal geschlampt hat, denn eine Sendebestätigung hatte er dann auch nicht zu bieten... naja, j...
- 08.12.2009, 14:25
- Forum: RVG bis 31.7.2013
- Thema: Kostenfestsetzung Berufungsverfahren Arbeitsgericht
- Antworten: 8
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Stimmt nicht. Die Kosten der ersten Instanz sind nur insoweit selbst zu tragen, als ein Prozessbevollmächtigter beauftragt wurde und es um dessen Gebühren geht. Alle anderen Kosten, insbesondere Reisekosten der Beteiligten zum Gerichtstermin etc., sind sehr wohl erstattbar. Und wenn die Partei nicht...
- 08.12.2009, 14:22
- Forum: Buchhaltung / Buchführung
- Thema: Betriebsprüfung ... Ich hab jetzt schon Angst ...
- Antworten: 24
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- 08.12.2009, 14:16
- Forum: Sonstige berufsbezogene Themen
- Thema: Bewerbungsschr. - Kündigung aus betriebsbedingten Gründen
- Antworten: 5
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- 02.12.2009, 15:37
- Forum: Sonstige berufsbezogene Themen
- Thema: Schriftsatzausfertigungen
- Antworten: 49
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- 01.12.2009, 12:09
- Forum: Sonstige berufsbezogene Themen
- Thema: Übersetzung einer Klage
- Antworten: 6
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- 30.11.2009, 18:16
- Forum: Inkasso und Mahnverfahren
- Thema: Europäischer Zahlungsbefehl
- Antworten: 6
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wenn ich mir das nochmal durchlese: Eigentlich sollte doch eure Gerichtsstandsvereinbarung greifen, wenn der Gegner keine Privatperson ist. Dann würd ichs vielleicht doch in Berlin einreichen. Zur Not erklären die sich dann unzuständig und ihr müsst es doch nochmal in CZ einreichen, ist aber viellei...
- 30.11.2009, 16:54
- Forum: Inkasso und Mahnverfahren
- Thema: Europäischer Zahlungsbefehl
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